Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 40

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Sitzungssaal. Abgeordnete der Grünen gruppieren sich um ihn und unterhalten sich über die Bankreihen hinweg.)

Für eine ebenfalls sinnvolle Maßnahme halte ich – auch aus Sicht der Dienstnehmer gesehen – die Wiedereröffnung der Optionsmöglichkeiten für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata I und II, die im alten Schema verblieben sind.

Herr Präsident! Für einen Redner sind diese Gruppenbildung und die ständigen Gespräche in den Bankreihen beunruhigend. Ich sehe schon ein, wenn man mir nicht zuhören will ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Mertel, Sie haben Recht. Ich habe Herrn Kollegen Kiss kürzlich gebeten, Aufmerksamkeit zu zeigen. Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen! Ich bitte jetzt die Abgeordneten der grünen Fraktion in gleicher Weise, der Rednerin nicht demonstrativ nicht zuzuhören!

Frau Dr. Mertel, bitte setzen Sie fort! (Abg. Mag. Schweitzer: Wir hören ja zu! Abg. Ing. Westenthaler: Die Grünen haben schon wieder eine Demonstration im Haus!)

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (fortsetzend): Wenn mir Herr Klubobmann Westenthaler zuhört, reicht das, so scheint es, selbstverständlich. Die Ballung da oben (in Richtung der Grünen) soll ich daher außer Acht lassen, wenn ich das richtig verstehe, auch wenn ich wie gegen eine Wand rede. In Ordnung!

Eine sinnvolle Maßnahme auch aus der Sicht der Dienstnehmer ist also die Wiedereröffnung der Optionsmöglichkeiten für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata I und II, die nämlich im alten Schema verblieben sind.

Weiters halte ich die Regelung über eine einmalige Geldleistung für Hinterbliebene von Personen, die bei Auslandseinsätzen ums Leben gekommen sind, für sinnvoll.

Ich halte es auch für sinnvoll, prinzipiell der Erhöhung der Vergütung von Universitätsassistenten und Universitätsdozenten, die als Ärzte tätig sind, zuzustimmen und auch der Erhöhung des Ausbildungsbeitrages für Jungärzte an Universitäten, wobei ich angesichts der hohen Anforderungen, die an wissenschaftliche Mitarbeiter im klinischen Bereich gestellt werden, die Höhe des Ausbildungsbeitrages für zu gering erachte.

Ich halte auch die Ausweitung der Behalteklausel nach § 113 Gehaltsgesetz für Beamte der alten Gehaltsschemata für sinnvoll. Dadurch wird Beamten bei umfassenden Organisationsänderungen ebenfalls eine auf drei Jahre befristete Fortzahlung der Bezüge zugestanden. Es drängt sich dann allerdings die Frage auf, welche umfassenden Organisationsänderungen es eigentlich gibt. Was haben Sie denn da im Auge? Was ist damit gemeint? Wo besteht denn ein solcher Bedarf, und warum ist die Regierung so sehr an Regelungen interessiert, die Organisationsänderungen abfedern?

Die Antwort lautet schlicht: Es erleichtert der Bundesregierung das organisatorische Schalten und Walten, es erleichtert das Umbesetzungsprogramm und es erleichtert die Entfernung missliebiger Beamter.

Die vorgeschlagenen Regelungen im Abänderungsantrag der FPÖ für den Abschluss einer Gruppenrechtsschutzversicherung und für Ausgleichsmaßnahmen für entgangenes Schmerzengeld halte ich für unzureichend. Sie sehen eine Gruppenrechtsschutzversicherung für Beamte des Exekutivdienstes vor. Sie wollen den Exekutivbeamten das wirtschaftliche Risiko bei ungerechtfertigter strafrechtlicher Beschuldigung, Anzeigen, Amtshandlungen und die finanziellen Folgen daraus abnehmen. Aber andere Berufsgruppen und andere Bedienstete nehmen Sie aus; denen wollen Sie bei nachgewiesener Barauslage eine Geldaushilfe für das finanzielle Risiko geben.

Es ist aber nicht einzusehen, warum von dieser geplanten Rechtsschutzversicherung andere Beamte und Vertragsbedienstete, die nicht der Exekutive angehören – wobei ich das für positiv


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