Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 145

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Jetzt zum konkreten, aktuellen Anlass. Herr Kollege Donabauer, Sie werden schon wissen, womit ich jetzt fortfahren werde. Es geht um die letzten Maßnahmen, die Sie beschlossen haben, nämlich um die 25. Novelle des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes, mit der Sie zusätzliche Beiträge für die bäuerliche Direktvermarktung eingeführt haben, und zwar auf einer Basis, die einzigartig ist, die gegenüber diesen Bäuerinnen und Bauern extrem unfair und auch sachlich unkorrekt ist.

Sie haben in dieser 25. Novelle 30 Prozent vom Umsatz als Beitragsgrundlage herangezogen und das auch beschlossen. Meine Damen und Herren! Das gibt es in keinem anderen Bereich! In allen anderen Bereichen geht man von Einkünften aus und nicht vom Umsatz. Durch diese Novelle ist es möglich, dass bäuerliche Direktvermarkter, die einen Verlust erwirtschaften, trotzdem zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen haben.

Herr Kollege Donabauer! Das ist unglaublich! Ich ersuche Sie wirklich entschieden und eindringlich von dieser Stelle aus, sofort Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter nicht unter die Räder kommen! (Beifall bei den Grünen.)

Übrigens: Ein Aspekt dieser Novelle ist auch, dass Sie damit ein ganz neues Kontrollsystem etablieren müssen. Die Bauern müssen bis zum 15. Februar des Folgejahres ihre Einkünfte aus der Direktvermarktung deklarieren. Kollege Donabauer! Wer kontrolliert denn das? Sie von der Sozialversicherung? – Das kann ich mir nicht vorstellen. Es wäre also dringend notwendig, entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Ich finde auch, dass es richtig und notwendig wäre, die Direktvermarktung grundsätzlich neu einzuschätzen. Unserer Auffassung nach ist die Direktvermarktung Teil der landwirtschaftlichen Produktion, sie ist ein landwirtschaftlicher Betriebszweig und eine urbäuerliche Tätigkeit. Insofern ist es notwendig, hier massive Änderungen vorzunehmen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozialversicherung der Bauern

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in der 25. Novelle des Bauernsozialversicherungsgesetzes beschlossene Belastung der bäuerlichen Direktvermarktung und der Mostbuschenschanken (§ 32a betreffend Vermarktung von Naturprodukten und Mostbuschenschanken) zurückzunehmen und damit innovativen Betrieben die wirtschaftliche Überlebensmöglichkeit zu erhalten.

*****

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es wäre ein fairer Zug, eine wirklich misslungene Novelle rasch zurückzunehmen. Wir haben diesbezüglich ja auch bereits einen Entschließungsantrag eingebracht, der dem Ausschuss zugewiesen wurde. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch Kollegen Hornegger – sofern er im Saal anwesend ist – daran, dass er sich in der Hauptversammlung der Sozialversicherung der Bauern massiv für die Erhöhung der Freigrenze eingesetzt hat. Das, Kollege Hornegger, wäre auch ein Grund, unserem Antrag heute hier zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit zur Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite