Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 119

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gelingen wird. Wir setzten uns damals eine Frist für ein neues, einheitliches Vergaberecht bis zum 1. September 2002.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es geschafft, und wir alle sind entsprechend froh darüber, und so ist jetzt auch die Stimmung. Es war sicherlich nicht einfach. Wir alle können stolz darauf sein, dass wir in konstruktiven Verhandlungen durchaus zu einem Ergebnis gekommen sind, das Wirtschaft und Wissenschaft schon seit langem gefordert hatten. Dem sind wir mit diesem Ergebnis wirklich nachgekommen.

Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen einige Zahlen dazu nenne, um zu zeigen, worüber wir hier reden. Diese Zahlen sind beeindruckend. Das Vergaberecht ist, so behaupte ich, ein außerordentlich wichtiges Wirtschaftsgesetz. Wir reden hier über ein Auftragsvolumen der öffentlichen Hand, das im Jahre 1999 insgesamt 35,3 Milliarden € – das sind 484,7 Milliarden Schilling – betrug. Das ist ein ungeheures Volumen, das sind 17,9 Prozent des BIP – dies nur, damit wir wissen, worüber wir heute entscheiden. 1988 waren es noch 15 Milliarden € oder umgerechnet 207 Milliarden Schilling gewesen, das heißt, es kam in elf Jahren zu mehr als einer Verdoppelung dieses Volumens.

Infolge dieses Volumens ist es daher meiner Ansicht nach gerechtfertigt – und damit möchte ich ein wenig auch den Vorwürfen der Frau Abgeordneten Petrovic zuvorkommen beziehungsweise ihr entgegnen –, dass wir gerade hier ganz genau darauf achten, wie die Rechtslage ist, wie die Verfassungslage ist und wie ein Gesetz auszusehen hat.

Aufgabe des Vergaberechts ist es, das öffentliche Auftragswesen zu objektivieren und eine ordentliche Kontrolle sicherzustellen; in Anbetracht der riesigen Summe eine wichtige Aufgabe. Es sollten aber auf der anderen Seite auch handhabbare, einfache Regelungen geschaffen werden. Das heißt, dieses Gesetz stellt eine Gratwanderung zwischen "so viel wie notwendig" und "so wenig wie möglich" dar. Die Vereinfachung, die im vorliegenden Gesetzesantrag realisiert wurde, war dringend geboten.

Es kam auch zu einer Vereinheitlichung im Kompetenzbereich, und wenn Sie sich den Artikel 14b – eine eigene Verfassungsbestimmung – anschauen, sehen Sie, dass die Gesetzgebung in Zukunft Bundessache sein wird, sofern es sich nicht um den Rechtsschutz handelt, und die Vollziehung richtet sich danach, ob es sich um einen Auftrag des Bundes oder der Länder handelt.

Es gab auch den meiner Meinung nach höchst berechtigten Wunsch der Länder, rechtzeitig in die Verhandlungen, in den Gesetzwerdungsprozess eingebunden zu werden, und ich meine, wir sind diesem auf eine konstruktive und gute Weise nachgekommen. Daher – und damit komme ich wieder auf den Artikel 14b zurück – schaut dieser Artikel 14b etwas kompliziert aus. Das war aber notwendig. Eine einfachere Gesetzessprache war hier nicht möglich.

Die Einbindung der Länder ist dadurch gewährleistet, dass sie vorher ein Mitwirkungsrecht und im Anschluss daran ein Zustimmungsrecht zur Kundmachung haben. Ich hätte mir gewünscht – und es war auch in den Verhandlungen schon relativ weit gediehen –, dass es ein mehrheitliches Zustimmungsrecht der Länder gegeben hätte. Ich bedauere, dass es dazu nicht gekommen ist. Gestern habe ich in einer Zeitung gelesen, dass es wieder zu einer gewissen Kritik an der Einbindung der Länder gekommen ist. Dem muss ich ausdrücklich entgegenhalten: Die Länder müssen wesentliche Mitwirkungsrechte haben, denn wir befinden uns hier im Kernbereich der Privatwirtschaftsverwaltung.

Lassen Sie mich auch noch wie meine Vorredner ein Wort zu den Verhandlungen sagen. Es gab einen guten, konstruktiven Geist von allen Beteiligten, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Wir konnten immer Kompromisse erzielen, und letztlich, Herr Abgeordneter Wittmann, war auch das Ergebnis bei den geistig-schöpferischen Leistungen ein Kompromiss, dem die SPÖ in den Verhandlungen zumindest Wohlwollen entgegengebracht hat.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite