Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 199

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Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmung eine getrennte Abstimmung zu Artikel VII Ziffer 1.

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Warum? – Artikel VII Ziffer 1 gibt dem Finanzminister sozusagen freie Hand, denn der Finanzminister kann per Verordnung, wenn es organisatorisch zweckmäßig ist, die Zuweisung einzelner Aufgaben an Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis aufheben und diese Aufgaben an Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis übertragen. (Abg. Dr. Stummvoll: Ihr wollt einen starken Finanzminister, hat Kollege Edlinger gesagt! Herr Kollege Edlinger: Ein starker Finanzminister?! – Abg. Edlinger: Ich bin eh dafür!)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Was das für die ländlichen Regionen heißt, ist für uns nach all dem, was uns bis jetzt – seit Sie von ÖVP und FPÖ in der Regierung sind – schon widerfahren ist, ein weiterer Hinweis darauf, dass wir eine getrennte Abstimmung brauchen, damit das nicht sein kann! Angefangen von den Schließungen der Postämter – da ist in einer ländlichen Region zu einem Postamt, um ein Paket abzuholen, eine Strecke von 12 Kilometern zurückzulegen! – über die "Übersiedlung", unter Anführungszeichen, der Gendarmerieposten – diese war nichts anderes als die Schließung der Gendarmerieposten (Abg. Auer: Wie viele hat denn der Löschnak zugesperrt?)  – und die Schließung von Bezirksgerichten bis zur Zusammenlegung von Post- und Bahnbussen: Welche Lebensqualität erwarten Sie bei solchen Regierungsbeschlüssen in den Regionen?

Wenn der Finanzminister die Aufgaben Finanzämtern mit besonderem Aufgabenkreis zuordnen kann, was bleibt dann bei den Finanzämtern mit den so genannten allgemeinen Aufgaben übrig, meine Damen und Herren?

Die Frage wird nach dieser Verordnung, die der Finanzminister erlassen kann, lauten: Welches Finanzamt ist denn die Bescheid erlassende Stelle? – Die restlichen Finanzämter werden zu Bürgerstellen, zu Kunden-Centers, zu Teams verkommen. Und wenn man sich die Personalstandslisten der leitenden Bediensteten ansieht, so wird es nicht lange dauern, bis man feststellen können wird, dass der eine oder andere leitende Posten einem anderen Amt unterschoben worden ist (Abg. Böhacker: Daher weht der Wind!)  – und wieder sind qualifizierte Arbeitsplätze weg aus den Regionen!

Meine Damen und Herren! Das kann nicht die Politik einer SPÖ sein, und daher sind wir auch gegen diesen in Artikel VII Ziffer 1 vorgesehenen § 4 Abs. 3. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir erwarten uns Lebensqualität. Wir erwarten uns von einem Europa der Regionen, dass man die Regionen auch leben lässt, und wir erwarten uns daher von Ihnen, dass Sie die letzten öffentlichen Arbeitsplätze, die es in den Regionen noch gibt, auch dort belassen und nicht sozusagen zentralisieren, weil es einfach und zweckmäßig ist. Einfach und zweckmäßig ist es immer für den städtischen Bereich, nie aber für die ländlichen Regionen, und das sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wissen!

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradwohl, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der österreichischen Finanzämter

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Schließungskonzepte für den ländlichen Raum zurückzunehmen und Konzepte für ein funktionierendes, leistungsfähiges und zeitgemäßes öffentliches Dienstleistungsangebot für die Menschen im ländlichen Raum vorzulegen, die eine flächendeckende Versorgung mit Basisdienstleistungen des Staates, wie Sicherheit, Zugang


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