Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 78

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Ich möchte zunächst festhalten, dass auch die grüne Fraktion hier ihre Unterstützung klarmachen wird. Das wird dadurch dokumentiert werden, dass wir einen eigenen Entschließungsantrag einbringen werden, der relativ umfangreich ist und daher mit Zustimmung des Präsidenten verteilt werden wird. – Es gibt allerdings eindeutige Unterschiede zwischen diesen beiden Anträgen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie mich zuvor noch zur Vorgangsweise etwas sagen: Es hat unsererseits das sehr ehrliche Bemühen gegeben – ich würde es auch auf jeden Fall dem Kollegen Maier von der sozialdemokratischen Fraktion zugestehen –, hier zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Ich war allerdings gestern etwas verwundert, als mir Kollege Grollitsch mitgeteilt hat, wir könnten über den Text gar nicht verhandeln, weil die Frau Vizekanzlerin nicht erreichbar wäre und daher das, was uns vorgelegt worden ist, von uns so mitzutragen sei, zwar in einer abgewandelten Form, jedoch in einer, über die wir eigentlich nie Vier-Parteien-Gepräche führen konnten. (Abg. Dr. Grollitsch: Bei der Wahrheit bleiben, Herr Kollege!)  – Das ist die Wahrheit, und diese Wahrheit ist wohl nicht anders zu sehen, als sie hier gesagt wird.

Wenn man einen parlamentarischen Initiativantrag einbringt und darüber auch Vier-Parteien-Gespräche führt, dann sollte es doch möglich sein, hier im Hohen Haus darüber zu einer Einigung zu kommen. Es war gestern aber leider nicht mehr möglich, über Teile, die inhaltlich an sich gar nicht so weit auseinander gewesen wären, zu einer Einigung zu kommen.

Was wir von Anfang an an dieser Form des vorliegenden Antrages kritisiert haben, war der Umstand, dass aus unserer Sicht die Rahmenbedingungen nicht hinreichend geklärt waren. Wir hätten es gerne gehabt, dass einige Punkte explizit benannt worden wären. Ich weiß nicht, ob Sie beim ursprünglichen Antrag bleiben werden oder bei jenem, den Sie überarbeitet haben. Letzterer ist auf jeden Fall wesentlich besser als das, was zunächst eingebracht worden ist, weil in einigen Bereichen, die uns wichtig sind, Fortschritte erzielt worden sind.

Wir haben gesagt, grundsätzlich könnten wir uns dann eine Zustimmung vorstellen, wenn die Kriterien einer finanziellen Verantwortung, die Kriterien einer ökologischen Verantwortung und auch das Kriterium einer behindertengerechten und barrierefreien Ausgestaltung der Austragungsstätten und der Austragungsorte gewährleistet wären, und wir haben versucht, das auch in einem Antrag festzuhalten. In jenem Antrag, den Sie eingebracht haben, ist eine Pauschalunterstützung für die Olympischen Spiele formuliert, aber er enthält keine detaillierten Angaben, was diese Bereiche betrifft. Wir bringen daher einen eigenen Entschließungsantrag ein, den ich jetzt in seinen Grundzügen erläutern werde. Der Antrag umfasst acht Punkte, und ich werde beim jeweiligen Punkt dazusagen, was unsere wichtigsten Aspekte gewesen wären.

Die ersten drei Punkte unseres Antrages beziehen sich auf Bedingungen, die vom IOC von den jeweiligen Regierungen verlangt werden, um eine Unterstützung überhaupt möglich zu machen. Dazu gibt es von unserer Seite keine Einwände.

Der vierte Punkt enthält die Forderung nach einem Bekenntnis des Bundes zu einer Drittelfinanzierung der Sportstätten, und zwar verbunden mit einer klaren Vorlage von Nachnutzungskonzepten. Da war unser Anliegen, diese auch hier im Parlament besprechen zu können.

Es ist nicht so, dass Olympische Spiele nur eine Chance darstellen, wie richtig im Antrag steht, sondern damit sind auch diverse Risken verbunden. Unter anderem ist die Frage zu klären, was nachher mit den Austragungsstätten passiert, ob es Möglichkeiten gibt, sie auch nachher entsprechend zu nutzen. Wenn es schlecht läuft, können sozusagen Ruinen übrig bleiben, die nachher kaum Verwendung finden. Daher müssen Nachnutzungskonzepte erstellt werden.

Der fünfte Punkt betrifft den Bereich Verkehr und Technologie. Da ging es uns darum, klar festzuschreiben, dass wir eine klare Priorität für den öffentlichen Nahverkehr und für den öffentlichen Verkehr haben wollen. Vor allem im Bereich des Schienenverkehrs sehen wir einen zentralen Punkt, der berücksichtigt werden muss. Es ist nämlich zu befürchten, dass, wie wir es bei Großprojekten schon öfter erlebt haben, zwar versucht wird, großteils mit öffentlichen Ver


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