Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 216

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

deck, Sie wissen, wovon ich rede! Kollege Pech ist auch nicht der ideale Aufsichtsratsvorsitzende.

Die Zeit drängt. Ich sehe, dass Sie auch schon müde und nicht mehr so aufmerksam sind. Daher möchte ich jetzt schließen. Aber ich hoffe trotz allem, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, und Sie von den Grünen das wahr machen, was auch Sie immer wieder gefordert haben, dass nämlich der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen mehr Rechte bekommt. Dazu wird in den nächsten Monaten Gelegenheit sein, indem Sie unserem Antrag zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich war so aufmerksam, dass ich 5 Minuten und 31 Sekunden Redezeit registriert habe.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzmann. – Bitte.

21.42

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal festhalten, dass sich der Petitionsausschuss sehr korrekt an die Geschäftsordnung hält. Dass das die OppositionspolitikerInnen, wie wir gehört haben, nicht immer freut, ist richtig. Aber als wir in Opposition waren, haben wir auch mit dieser Geschäftsordnung leben müssen. (Abg. Neudeck: Wir haben sie besser ausgenützt!)

Ich werde mich nur auf einige Bemerkungen zur Bürgerinitiative 22 beschränken. Diese trägt den Titel: "Damit Österreich in militärische Konflikte nicht hineingezogen wird ...". – Diese Bürgerinitiative fordert, dass das Neutralitätsgesetz als dauernde Grundlage der Mitwirkung Österreichs an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union festgelegt wird.

Das Neutralitätsgesetz stammt, wie Sie wissen, aus dem Jahre 1955. Zu diesem Zeitpunkt war es durchaus wichtig und auch historisch bedeutend, es hat aber nach den großen Umwälzungen vor allem in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts deutlich an Bedeutung verloren. Die immerwährende Neutralität ist heute weitgehend überlebt, denn in Europa entwickeln sich völlig neue Sicherheitsstrukturen.

Den Beginn für die Teilnahme an diesen neuen Strukturen hat schon die vergangene Regierung gesetzt, als sie nämlich die so genannten Petersberger Aufgaben beschlossen hat. An diesen neuen Entwicklungen muss sich die österreichische Sicherheitspolitik auch in Zukunft orientieren, und deshalb haben wir – und damit bin ich bei einer Kritik der Abgeordneten Haidlmayr – im Ausschuss betreffend diesen Tagesordnungspunkt mehrheitlich die Abstandnahme beschlossen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte.

21.44

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Sammelbericht liegt vor, und ich glaube, man muss sagen, dass der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen trotz aller negativen Aussagen seitens der Opposition doch ein direkter Draht der Bürger ist, mit dessen Hilfe sie an den Nationalrat herantreten können. Ihre Anliegen werden ernst genommen, und jede Petition und jede Bürgerinitiative wird ausführlich diskutiert.

Frau Kollegin Haidlmayr! Sie haben zum Beispiel die Petition betreffend den IC-Verkehr beziehungsweise den Bahnhof St. Valentin genannt. Diese Petition ist abgelehnt worden. Sie wissen aber sehr wohl, was in der Stellungnahme steht, nämlich: "Für die nächsten Jahre einschließlich Fahrplan 2004/2005 bestehen derzeit keine Pläne, eine Änderung der Haltepolitik bei den Zügen auf der Westbahn vorzunehmen. Das bedeutet konkret, dass die IC-Züge weiterhin in St. Valentin und Amstetten halten können." – Ich denke, man muss zugestehen, dass, wenn es


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite