Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 55

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Ich bin selten in der Situation, als Finanzminister sagen zu können, dass bei etwas wirklich die komplette Steuerfreiheit vorgesehen ist, aber uns waren hier einfach die Mitarbeiter wichtig. Uns war wichtig, dass die Arbeitnehmer in Österreich am Ende des Tages den größtmöglichen Effekt, den größtmöglichen Vorteil aus diesem neuen Abfertigungssystem ziehen und die größtmögliche Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals erhalten sollen.

Meine Damen und Herren! Wir hatten auch einen guten, einen konstruktiven Dialog mit den Sozialpartnern. Ich glaube, wir haben als österreichische Bundesregierung gezeigt, dass es uns um die Sache selbst geht. Es geht uns um die beste Lösung für Österreich, für die Arbeitnehmer und für die Wirtschaft in unserem Land.

Und damit, Herr Öllinger, ist es ein großer, ein wirklich großer, ein revolutionärer Wurf, der hier gelingt, eine Strukturreform für den Standort Österreich, für die Arbeitnehmer in Österreich und für die zweite Säule der Pensionsvorsorge. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Meine Damen und Herren! Wir haben in der Präsidiale vereinbart, die Redezeit bis 12 Uhr – zu diesem Zeitpunkt beginnt die Erklärung der Frau Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten – gleichmäßig zwischen den Fraktionen aufzuteilen. Ich schlage daher vor, dass die Redezeit ab nun 9 Minuten pro Redner beträgt.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

11.23

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Dass wir uns mit dem Thema "Abfertigung neu" beziehungsweise mit dem – wie es jetzt heißt – Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz befassen, hat wohl weniger mit unsozialen und unfairen Systemen zu tun, Herr Kollege Westenthaler, sondern mit realen Veränderungen in der Wirtschaft. Das ist ganz einfach im Zusammenhang damit zu sehen, dass die Unternehmen Arbeitnehmer nicht mehr so lange beschäftigen, die Beschäftigungsphasen kürzer werden und dergleichen mehr.

Im Erkennen dieser Situation – ich danke Herrn Minister Bartenstein dafür, dass er das auch erwähnt hat – hat gerade unsere ehemalige Bundesministerin Eleonora Hostasch den Grundstein für die heutige Gesetzeswerdung gelegt. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Das ist ein Abfertigungsmodell, meine Damen und Herren, das in Zukunft gewährleisten wird, dass alle privatrechtlich Beschäftigten in diesen Geltungsbereich fallen. Das ist eine Gesetzeslage, durch die auch sichergestellt wird, dass man bei einem freiwilligen Arbeitsplatzwechsel nicht bestraft wird.

Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz – wie es nun genannt wird – ist ein Kompromiss; ein Kompromiss, in dem wesentliche Punkte und Inhalte unseres sozialdemokratischen Modells umgesetzt werden. Meine Damen und Herren! Den Wahrheitsbeweis dazu treten wir gerne an: Es gibt zwei Abänderungsanträge zu diesem Thema hier in diesem Haus – zwei Anträge, einen von der ÖVP und einen, der von uns eingebracht worden ist. Dieser beweist sozusagen, wie unser Modell ausgesehen hat.

Und was sind die fixen Eckpunkte, die wir nun durchgesetzt haben? – Das sind die Wirksamkeit der Abfertigung ab dem ersten Tag, keine Beitragsbegrenzung auf 25 Beitragsjahre, keine Begrenzung mit dem 45. Lebensjahr, sondern Beitragszahlungen während der gesamten Beschäftigungszeit.

Das sind weiters die Anrechnung von diversesten Karenzzeiten und, als ganz wesentliches Element, die Erhaltung der Abfertigung als Entgeltbestandteil. Etwas, was sehr umstritten war, nämlich die Wahrung des Anspruchs bei Selbstkündigung, ist ebenfalls darin enthalten.


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