Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 86

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Wir haben auch einen klaren Akzent gesetzt, indem wir festgelegt haben, dass derjenige, der diese angesparten Gelder verrentet, sie steuerfrei bekommen soll. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt. Ich verstehe nicht, dass man in dieser Frage der Verrentungsmöglichkeit immer wieder negativ argumentiert. (Abg. Verzetnitsch: Wie war es bei der Selbstkündigung?)

Ihr ursprünglicher Vorschlag war auch ein anderer. In Ihrem ursprünglichen Entschließungsantrag war eben auch ein anderer Vorschlag enthalten, den wir so nicht hätten akzeptieren können. Herr Abgeordneter Verzetnitsch! Sie haben die Möglichkeit der Verrentung mit Steuerfreiheit, wie sie heute gegeben ist, in Ihrem Antrag nicht vorgesehen.

Das war in Ihrem Vorschlag nicht enthalten. Auch das könnte ein Vorwurf sein, den wir Ihnen machen. Wir machen Ihnen aber keine Vorwürfe, sondern wir sind froh, dass diese gemeinsame Lösung – Regierung, Sozialpartner und Parlament sind dafür – zustande gekommen ist.

Da es trotz der intensiven Beratungen im Sozialausschuss drei Probleme gibt, die wir noch korrigieren sollten, bringe ich einen Abänderungsantrag ein. Dieser beinhaltet vor allem drei wichtige Punkte. Der erste bezieht sich auf die Verjährungsfrist, und der zweite bezieht sich auf die Möglichkeit, dass der Präsident des Nationalrates, der Präsident des Rechnungshofes und der Vorsitzende der Volksanwaltschaft mit den Mitarbeitervorsorge-Kassen eigene Verträge abschließen können. Der dritte ist für uns Arbeitnehmer ein besonders wichtiger Punkt. Er sieht vor, dass, wenn in einem Dienstverhältnis zur Streitbeilegung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Vereinbarung abgeschlossen wird, bis zum Betrag von 7 500 € die bisherige Besteuerung angewendet werden sollte.

Auch das ist ein gemeinsamer Schritt, um eben ein Problem gemeinsam zu lösen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bitte Sie abschließend, meine Damen und Herren – auch die Abgeordneten der Grünen bitte ich darum –, sich das, was unser Anliegen war, wirklich bewusst zu machen: Der Spielraum für die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers bei den angesparten Geldern soll möglichst breit sein, und jede Bevormundung durch den Staat soll zurückgedrängt werden. Wir wollen den selbständigen Bürger, und wir meinen, dass hiermit ein wichtiger Schritt, um den selbständigen Bürger zu ermöglichen, gesetzt wird.

In diesem Sinne wäre es wünschenswert, wenn es eine gemeinsame Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage gäbe. (Beifall bei der ÖVP.)

13.32

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Tancsits, Verzetnitsch, Gaugg, Dr. Feurstein, Kolleginnen und Kollegen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist; er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf die leichtere Fassbarkeit des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird auch dieser Antrag dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Tancsits, Verzetnitsch, Gaugg, Dr. Feurstein und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz – BMVG), mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bau


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