Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 134

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Zur ersten Frage: Es ist richtig, dass die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten für Arbeiter und Angestellte in der Zeit einer SPÖ-Regierung nicht möglich gewesen ist. Seit die FPÖ in der Regierung ist, ist es möglich, diese Zusammenführung, die eigentlich alle wollen – nämlich Arbeiter und Angestellte in einer Versicherungsanstalt zusammenzuführen –, durchzusetzen.

Ich bin sehr froh, dass dieses Vorhaben gelungen und nun in Umsetzung ist, dass es für 5,5 Millionen versicherte Arbeiter und Angestellte eine Versicherungsanstalt gibt, dass es für alle Versicherten eine Anlaufstelle in den Bundesländern gibt, dass Entscheidungen für die Versicherten draußen vor Ort erfolgen können, dass Angestellte und Arbeiter gleiche Unterstützungsleistungen bekommen und gleiche Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch nehmen können.

Meine Damen und Herren! Das sind alles Dinge, die nun ab 1. Jänner 2003 möglich werden und in vielen Bereichen bereits umgesetzt worden sind.

Es wird ein einheitliches Leistungsrecht geben. – Sie von der SPÖ haben dagegen gestimmt, als wir das vor sechs, sieben Monaten hier im Hohen Haus beschlossen haben. Jetzt sind wir in der Umsetzung, und ich meine, dass diese Entscheidungen richtig waren, auch wenn sie gegen die Stimmen der SPÖ erfolgt sind, gegen die Stimmen der Grünen erfolgt sind. Es ist gut, dass sie jetzt gemeinsam mit der FPÖ durchgesetzt werden konnten und dass Minister Haupt hier auch die entscheidenden Anregungen gegeben hat, damit wir zu dieser Umsetzung kommen können.

Zu Beginn des Jahres wurde dann klar, dass die Führungsstrukturen ebenfalls neu zu besetzen sind, und zwar möglichst frühzeitig. Wir haben vereinbart, dass mit 1. Juni bereits die operative Führungsebene neu zu besetzen und zu bestellen ist. Sie wissen, ab 1. Juli soll dann auch die Funktionärsebene neu bestellt werden.

Sie kritisieren diese Bestellung, doch ich entnehme der Anfrage unmittelbar, dass Sie klar zum Ausdruck bringen: Jawohl, es ist korrekt ausgeschrieben worden. Wir können einmal feststellen: Die Ausschreibung des leitenden Angestellten und seiner Stellvertreter war am 5. Mai 2002 korrekt erfolgt. Es gab auch Bewerbungen. 31 haben sich für die Stellvertretung beworben, 21 für die Funktion des leitenden Arztes und seiner Stellvertreter. Ich meine also, auch die Ausschreibung ist korrekt erfolgt. Hier kann es keinerlei Vorwürfe geben, und ich glaube auch, dass es keinerlei Vorwürfe gibt.

Das Personalberatungsbüro Jenewein hat dann geeignete Kandidaten ausgewählt. Zwei wurden für die Position des leitenden Angestellten als geeignet erachtet und vier für den Posten des ständigen Stellvertreters. Auch da ist also ein klarer Vorschlag erfolgt.

Dann kam das Ganze in den Überleitungsausschuss, und im Überleitungsausschuss kommt es natürlich darauf an, welche Anträge gestellt werden. Es wurde ein Antrag für den leitenden Angestellten gestellt, und dieser Antrag ist mit 24 : 1 : 1 Stimmen angenommen worden. Es ist also eine klare, eindeutige Bestellung des leitenden Angestellten erfolgt.

Und dann gab es Vorschläge für den Stellvertreter. Es gab zwei Vorschläge, es gab den Vorschlag Gaugg und es gab den Vorschlag Freitag. Der Vorschlag Gaugg und der Vorschlag Freitag wurden in einem Wahlverfahren abgestimmt, und auch hiebei gab es eine klare Relation: 12 : 11 : 3. Und es ist eindeutig so, dass bei Wahlen – der Minister hat schon auf die Beschlüsse hingewiesen, wenn man das Ganze schon so wie der Abgeordnete Öllinger auf Wahlen abstellt, dass es sich also hiebei um Wahlen handelt – die gültigen Stimmen zu zählen sind. (Abg. Öllinger: Nein! § 538, lesen Sie nach!)

Ich lese jetzt nach, was bei uns hier im Nationalrat gilt. (Abg. Öllinger: Nein, der Nationalrat ist unmaßgeblich!) Ich sage Ihnen: Genau die gleiche Regelung gibt es im ASVG. Entscheidend ist die Mehrheit der gültigen Stimmen. Die unbedingte Mehrheit der gültigen Stimmen ist entscheidend, wenn es sich um Wahlen handelt. (Widerspruch des Abg. Öllinger. )


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