Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 240

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Scheibner. – Bitte, Herr Bundesminister. (Abg. Dr. Khol: Bei einer ersten Lesung spricht kein Minister!)

23.04

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klubobmann Khol, ich hoffe, ich darf mich hier zu Wort melden, denn ich habe keine Anmerkungen zum Inhalt dieser Beschaffung zu machen, aber doch einige rechtliche Bemerkungen zu diesem Antrag, Herr Abgeordneter Pilz.

Sie haben schon Recht, dass die freiheitliche Fraktion und auch ich als Regierungsmitglied uns immer dazu bekannt haben und auch bekennen, dass wichtige grundsätzliche Angelegenheiten der Republik Österreich auch einem Instrument der direkten Demokratie zugeführt werden können und sollen. Sie allerdings, Herr Abgeordneter Pilz, verlangen in Ihrem Antrag, dass ein Verwaltungsakt – ein Beschaffungsvorgang des österreichischen Bundesheeres ist ein Verwaltungsakt – einer gesetzlichen Ermächtigung, sogar einer Volksabstimmung unterzogen werden soll. Aus meiner Sicht widerspricht das dem Prinzip der Gewaltenteilung nach Artikel 94 B-VG.

Sie verlangen weiters – und das ist besonders interessant –, dass sogar die Produktion von Flugzeugen einer gesetzlichen Ermächtigung und einer Volksabstimmung unterzogen werden soll. – Aus meiner Sicht widerspricht das dem Grundrecht der Erwerbsfreiheit nach Artikel 6 Staatsgrundgesetz.

Herr Abgeordneter Pilz! Sie könnten diesen Antrag nicht stellen, wenn Sie ihn als einfaches Gesetz einbringen würden. Das wissen Sie und Ihre Juristen, und deshalb bringen Sie ihn als Verfassungsgesetz ein, um ihn damit dieser rechtlichen Kontrolle eines verfassungswidrigen einfachen Gesetzes zu entziehen.

Da wundere ich mich schon, Herr Abgeordneter Pilz, denn genauso, wie es für uns ein Prinzip gewesen ist, die Instrumente der direkten Demokratie anzuwenden, war es für mich und für uns immer ein Grundsatz, nicht verfassungswidrige einfachgesetzliche Bestimmungen durch eine Verfassungsbestimmung der verfassungsrechtlichen Kontrolle zu entziehen. – Das haben Sie jedoch mit diesem Antrag aus meiner Sicht zu machen versucht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Noch einmal: Grundlegende Angelegenheiten selbstverständlich, etwa die grundlegende Ausrichtung in der Sicherheitspolitik, aber nicht ein Verwaltungsakt, nämlich die Beschaffung durch ein Ressort.

Herr Abgeordneter Gaál, ich sage Ihnen ganz klar: Wer die österreichische Bundesverfassung ernst nimmt, kann nicht versuchen, durch das Herauspicken eines vielleicht unpopulären Themas aus dem Gesamtzusammenhang und durch die Abführung einer Volksabstimmung darüber die Grundlagen unseres Staates zu unterminieren. Deshalb lehnen wir eine Volksabstimmung vor der Anschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen mit Entschiedenheit ab, denn für ein souveränes Österreich ist die Luftraumüberwachung unumgänglich, Herr Abgeordneter Gaál!

Wenn Sie sich zur militärischen Landesverteidigung bekennen, dann lehnen Sie eine Volksabstimmung, die in Wirklichkeit einen Anschlag auf die militärische Landesverteidigung darstellt, ab. – Herr Abgeordneter Gaál, das sage nicht ich, obwohl ich das durchaus nachvollziehen kann, sondern das haben die Abgeordneten Preiß und Parnigoni bei einer Nationalratssitzung am 3. Juli 1986 klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich glaube, dass diese Wortmeldungen bis heute nichts an Aktualität verloren haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Jung – in Richtung SPÖ –: Peinlich!)

23.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Murauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.


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