Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 178

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walt nicht weiß, was eine tatsächliche Berichtigung ist (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), und den Unterschied zwischen tatsächlicher Berichtigung und Debattenbeitrag nicht kennt.

Frau Kollegin Mertel, Sie haben eine interessante Aussage getätigt: die Angst des Tormanns vor dem Elfmeter. Ich sage Ihnen, es ist die Angst der Sozialisten vor Reformen, vor Neuregelungen, die aus Gründen der Sparsamkeit durchgeführt werden. Dieses Deregulierungsgesetz ist ein sparsames Gesetz und wird dazu führen, dass der Steuerzahler weniger Kosten zu tragen hat.

Wenn Sie die Aussetzung der gesetzlich gebotenen Neuwahlen der Personalvertretungen in einzelnen Dienststellen bekritteln, so muss ich Ihnen eines sagen: Diese Ihre Auffassung ist unrichtig, weil im Falle einer Zusammenlegung von Dienststellen, wie dies etwa im Zuge der Reform bei der Bundespolizeidirektion in Wien mit der Verringerung der Kommissariate von 23 auf 14 passiert ist, die gewählten Personalvertretungsorgane ihre Geschäfte bis zum Ende der Funktionsperiode weiterführen, dies deshalb, weil die gesetzliche Weiterführungspflicht sonst mit dem Zusammentreten des neugewählten Personalvertretungsorgans endet, der Initiativantrag aber solche Neuwahlen ausschließt.

Im Falle der Zusammenlegung von Dienststellen bewirkt dies, dass in einer zusammengelegten Dienststelle dem Dienststellenleiter mehrere Personalvertretungsorgane gegenüberstehen und jedes Personalvertretungsorgan für seinen bisherigen Wirkungsbereich tätig wird. Eine derartige Situation besteht derzeit auch schon in mehreren Zentralstellen auf Grund der Novelle des Bundesministeriengesetzes aus dem Jahr 2000.

Es gibt aber auch noch eine Reihe von anderen Verbesserungen, die schon von meinen Vorrednern angeführt worden sind, wie die Einführung der Gruppenrechtsschutzversicherungen bei den Exekutivbeamten und so weiter und so fort, aber ein besonderes Anliegen ist mir die Verbesserung in Richtung Gleichstellung beim Frühpensionsalter. Bei der Post, bei der Telekom, bei den Österreichischen Bundesbahnen ist das Frühpensionsalter in den letzten Monaten stark nach unten gegangen. Das Pensionsantrittsalter hat sich von durchschnittlich 57,6 Jahren im Jahre 1999 bei all diesen Unternehmen auf 53,5 bei der Post, auf 54,3 bei der Telekom Austria und auf 56,9 bei der Postbus AG reduziert. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. ) Das ist ein Wahnsinn! Im Jahre 2002 ist es noch weiter gesunken: bei der Post auf 48,2 Jahre und bei der Telekom Austria auf 51 Jahre im März 2002.

Neben der Einschaltung des Rechnungshofes – Sie kennen doch sicherlich den Rechnungshofbericht – und der Staatsanwaltschaft soll dieser Entwicklung nun ein Riegel vorgeschoben werden und soll es endlich zu einer Gleichheit von Angestellten in der Privatwirtschaft und jenen des öffentlichen Dienstes kommen. Die Pensionsversicherungsanstalt soll nämlich künftig in den Pensionsversicherungsverfahren ein Gutachten erstellen – ganz gleich wie bei jedem Privatangestellten –, das dann die Grundlage für die Pensionierung bildet. Damit soll der gleiche Maßstab wie für ASVG-Pensionisten sichergestellt werden. Weiters soll auch die Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verpflichtend vorgesehen werden. Das sind gewaltige Schritte zu mehr Transparenz und Gleichbehandlung im Pensionsrecht.

19.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002 in 1260 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.


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