Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 150

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

was ein Gegengeschäft sein kann und was nicht. Es ist selbstverständlich so, dass mit heutigem Tag nicht verlangt werden kann, zu sagen, was alles von dem, was EADS in diesem Fall angeboten hat, ein Gegengeschäft ist. (Abg. Wittauer: Von Ihnen verlangt man das eh nicht!)

Würde das nämlich heute schon feststehen, dann wäre es nach strenger Auslegung der Kriterien gar kein Gegengeschäft, weil es dann auf Grund anderer Situationen bereits zu Stande gekommen wäre und nicht erst auf Grund des Abfangjägerkaufs, und das Kriterium der Ursächlichkeit wäre damit nicht gegeben. Das gestehe ich in Bezug auf die Einwände, die hier vorgebracht werden, durchaus zu. Wesentlich ist aber, wenn wir die Gegenwart und Zukunft, was das betrifft, so schwer abtesten können, der Blick auf die Vergangenheit – und die Vergangenheit lehrt uns diesbezüglich Fürchterliches.

Erinnern wir uns daran, wie es – ich muss das jetzt in die Debatte bringen – bei der Radarbeschaffung war. Da ist im Übrigen auch von der Türöffnerfunktion die Rede gewesen. Wissen Sie, was eines der wenigen identifizierten Gegengeschäfte mit der Firma Thompson war? – Das waren lackierte Telegraphenmasten, die nach Frankreich geliefert wurden, obwohl High-Tech ein Eingangskriterium war. (Abg. Jung: Aber Sie wissen genau, dass ...! Das wurde geändert!) – Ja, das war einmal! Aber bis vor wenigen Monaten war das – und es ist meines Erachtens nach wie vor – Status quo der österreichischen Gegengeschäftspraxis. (Abg. Jung: Das wurde geändert!)

Wissen Sie, was mich im Zusammenhang mit dieser Vergangenheitsbewertung so skeptisch für die Zukunft stimmt? – Der Umstand, dass überhaupt kein Wille dazu besteht – entgegen dem, was Sie immer behaupten, Kollege Jung –, diese Sachen aufzuarbeiten. (Abg. Jung: Das wurde geändert!) Sämtliche Anfragen, die wir in diese Richtung stellen, enden damit, dass zum Beispiel vom hier anwesenden Herrn Wirtschaftsminister auf Grund von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen keine Antwort gegeben werden kann. – Es verlangt im Übrigen niemand, dass Details von Geschäftsbeziehungen bekannt gegeben werden – überhaupt nicht! Es würden schon die notwendigsten Kenndaten – wer waren die Geschäftspartner?, wie hoch war das Volumen? – reichen. Ähnliches gilt auch im Zusammenhang mit dem bereits angekündigten Entschließungsantrag, den ich hier einbringen werde, wonach einmal eine solche Liste dem Wirtschaftsausschuss vorzulegen wäre.

Sie verweigern hier jede Auskunft und jedes Angebot, das es ermöglichen würde, dieses Problem seriös aufzurollen. Ich habe Ihnen, Herr Verteidigungsminister, schon einmal das Angebot gemacht, dass wir im Rechnungshofausschuss im Zuge einer aktuellen Aussprache die Dinge so beleuchten könnten. Wenn irgendwo Geschäftsgeheimnisse tangiert würden, dann wird dieser Bereich einfach für vertraulich erklärt. Das muss doch möglich sein, wenn das Grundgeschäft, auf das sich die Gegengeschäfte beziehen – damit bin ich wieder bei Thompson –, bereits, wenn ich mich recht erinnere, im Jahr 1993 abgeschlossen wurde.

Wenn all das verweigert wird, dann besteht überhaupt keine Hoffnung oder auch nur irgendein Grund für Sie, Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen zu wollen, was die Zukunft betrifft. Deshalb ist es so wichtig, dass die Vergangenheit mit der Zukunft sozusagen in Übereinstimmung gebracht wird, weil es anders nicht möglich erscheint. (Beifall bei den Grünen.)

Kommen wir zum Beispiel zu den von Ihnen apostrophierten Gegengeschäften mit den Sikorsky-Hubschraubern. Alle Firmen, die hier aufgezählt wurden – das kann man in der April-Ausgabe des "Trend" nachlesen –, verwahren sich in empörter Weise dagegen, dass schon Vertragsverhandlungen bezüglich der Gegengeschäfte eingeleitet worden wären. Es ist überhaupt seit Abschluss des Vertrages über das Grundgeschäft niemand mehr bei den Firmen vorstellig geworden, es hat sich derweil einmal alles in Luft aufgelöst. Und das ist das Problem, mit dem Sie zu operieren haben. Es wird ständig damit argumentiert, dass all diese Dinge stattfinden. Sie finden aber nicht statt!

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege Kogler! Sie haben den Antrag zwar am Präsidium abgegeben und ihn angekündigt, ihn aber noch nicht verlesen. Bitte, das nachzuholen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite