Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 234

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Auf die andere Seite der Medaille, welche Auswirkungen jene Bestimmungen haben werden, die heute als so genannter Ersatz für den § 209 beschlossen werden, wird Kollegin Lunacek noch eingehen. (Abg. Dr. Pumberger: Ist sie Expertin?)

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen, ich habe meine Meinung darüber, was es mit den neuen Bestimmungen im § 207a auf sich hat. Sie sind durch die Art und Weise des Zustandekommens, durch die Art und Weise der Gesprächsverweigerung, durch diese Art und Weise von ungustiösen Wortmeldungen von Seiten von Spitzenrepräsentanten der Bundesregierung in der Öffentlichkeit nur mit einem zu umschreiben, das ist ... (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)  – Danke, Herr Präsident, noch eine Minute. Es ist eine freiwillige Redezeitbeschränkung.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es geht nicht um die Redezeit. Es ist um einen bestimmten Ausdruck gegangen. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Um welchen Ausdruck? Sehen Sie, jetzt haben Sie mich davon abgehalten, gemilderte Ausdrücke zu verwenden. Mir geht es hier darum, Herr Präsident, dass diese Frage einer Diskussion hätte unterzogen werden können, die seriös gewesen wäre.

Jetzt komme ich zu dem Schluss, den ich aus diesem Prozess gezogen habe: Er ist Ausdruck eines homophoben Bewusstseins Einzelner in diesen Parteien. Sozusagen auf Grund des Unvermögens Einzelner, damit fertig zu werden, dass Verfassungswidrigkeiten, Menschenrechtswidrigkeiten aus dem österreichischen Strafrecht verschwinden, werden in Zukunft viele Hunderte, vielleicht auch Tausende büßen müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Zuletzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch zwei Worte zu anderen Punkten des Strafrechtsänderungsgesetzes 2002. Ganz still wird heute die Neutralität wieder ein Scheibchen mehr entsorgt, als sie ohnedies in diesem Land schon gefährdet ist. Es wird heute durch die Änderung der Strafprozeßordnung die Telefonüberwachung geändert, was dazu führt, dass genaue soziale Bewegungsprofile einzelner Personen erstellt werden können, und zwar völlig legal. Der gläserne Mensch, der durch und durch transparente Mensch ist wieder ein Stück mehr Wirklichkeit geworden, wenn das in Kraft tritt.

Das sind jene Punkte, die uns an diesem Strafrechtsänderungsgesetz so aufstoßen, dass es keine Zustimmung geben wird, mit Ausnahme des einen Punktes über die Tierquälerei.

Abschließend möchte ich noch den Abänderungsantrag der Grünen verlesen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Maga. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Suchtmittelgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Waffengesetz 1996, das Fremdengesetz 1997 und das Telekommunikationsgesetz geändert werden – Strafrechtsänderungsgesetz 2002 (1166 der Beilagen) in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses (1213 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Artikel I wird folgende Ziffer 19 a eingefügt:

"Der § 209 entfällt."

2. Artikel IX lautet wie folgt:


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