Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 186

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1. Vollständiger Ausgleich des Mehraufwandes der Krankenversicherungsträger bis Ende des Jahres 2002 durch folgende Maßnahmen:

Die am Ende des Jahres 2002 im Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger beim Hauptverband gesammelten Rücklagen werden an die Kassen entsprechend ihres relativen Mehraufwandes ausgeschüttet. Gleichzeitig erfolgt eine solidarische Unterstützung der in der Krankenversicherung positiv gebarenden Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für die mit einem extremen Abgang ringende Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

Senkung der Spannen im Arzneimittelhandel auf europäisches Durchschnittsniveau durch Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen. Verzicht des Finanzministers auf sein "Körberlgeld" aus dem unvollständigen Steuerausgleich bei den Heilmitteln.

2. Nachhaltige Konsolidierung der Krankenversicherung, Schaffung von mehr Finanzierungsgerechtigkeit und Weiterentwicklung des Gesundheitswesens durch folgende Maßnahmen:

Streichung der Ambulanzgebühr und der Krankenscheingebühr.

Einführung notwendiger neuer bzw. ergänzender Leistungen unter besonderer Berücksichtigung

der Zahnmedizin (leistbare Kieferregulierungen, Erweiterung der Leistungspalette beim Zahnersatz),

der Prävention (zum Beispiel betriebliche Gesundheitsförderung, Gesunde Gemeinde, Zahngesundheitsförderung),

der Rehabilitation (ambulante Rehabilitation, stationäre Kinderrehabilitation, Lymphologie, Neurorehabilitation, Psychosomatik, psychiatrische Rehabilitation, stationäre Betreuung von Alzheimerpatienten, geriatrische Remobilisation),

der Sterbebegleitung (Hospizbetten und mobile Betreuung),

der Psychotherapie (flächendeckende Versorgung),

der Verbesserung der ambulanten Versorgung in strukturschwachen Regionen (unter anderem durch Gruppenpraxen), sowie

der Ausweitung von regionalen Schnittstellenprojekten zur besseren Verzahnung der intra- und extramuralen Angebote im Gesundheits- und Sozialwesen.

Die Finanzierung der neuen Leistungen sowie der Streichung der Ambulanz- und Krankenscheingebühr soll über folgende Maßnahmen sichergestellt werden:

Einnahmenseitig durch einen gerechten Steuerausgleich bei den Medikamenten (1:1 Ausgleich wie bei den Krankenanstalten), ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Beitragsschulden der Arbeitgeber, die Anerkennung einer Gesundheitskomponente bei der Tabaksteuer und die schrittweise Verbreiterung der Beitragsgrundlage.

Ausgabenseitig durch die Fortführung und Intensivierung der Maßnahmen zur Dämpfung der Heilmittelaufwendungen, mehr Kostenwahrheit und Kostentransparenz bei der Finanzierung von arbeitsmarktbezogenen und familienbezogenen Fremdleistungen (Lehrlingspaket, Wochengeld et cetera) sowie durch weitere Effizienzsteigerungsmaßnahmen in der Verwaltung der Sozialversicherungsträger."

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