hungsweise hoffe, dass das nicht nur seine persönliche
Meinung ist, sondern auch die Meinung der Mehrheit seiner Fraktion – ein
bisschen das Bild zurechtgerückt hat, das man gewinnen konnte, wenn man dem
Klubobmann Cap sehr genau zugehört hat – was wir alle hier natürlich getan
haben –, und vor allem, wenn man den Antrag gelesen hat, so wie er hier
vorliegt.
Meine Damen und Herren! Ich glaube – und da gebe
ich allen meinen Vorrednern Recht, die das erwähnt haben –, dass es
selbstverständlich wichtig und notwendig ist, die Rechte der Parlamentarier
innerhalb des Parlaments, aber auch gegenüber der Bundesregierung immer auf
ihre Effizienz und auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen und, wenn es geht,
auch permanent weiterzuentwickeln.
Aber das sollte von einem möglichst objektiven
Standpunkt aus geschehen und nicht von dem Standpunkt: Was nützt mir und meiner
eigenen Fraktion am besten? Wenn die erforderliche Zahl für den Beschluss der
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit einem Drittel der Abgeordneten
festgelegt wurde, dann muss ich sagen: Das lässt bei mir schon den Verdacht
aufkommen, dass zumindest in diesem Bereich ein bisschen der Gedanke „Was nützt
es meiner Fraktion?“ im Vordergrund gestanden ist und nicht die Überlegung „Was
nützt der Minderheit, was nützt einer möglichen Opposition hier im
österreichischen Parlament?“.
Ich sehe die vorliegenden Anträge – auch den
Antrag der Grünen – als Anregung, sich intensiv mit der Weiterentwicklung
der Geschäftsordnung und der Rechte des Parlaments zu beschäftigen. Ich
glaube, dass es noch über viele andere Dinge mehr wert sein wird, hier im
Parlament zu diskutieren, so zum Beispiel über die Gestaltung der Tagesordnung.
Es wäre, glaube ich, spannend, viel öfter als bisher zu aktuellen Themen
wirkliche Grundsatzdebatten zu einer prominenten Zeit hier im Parlament führen
zu können. In vielen anderen Parlamenten sind es die spannenden Zeiten, die
spannenden Ereignisse und Augenblicke, wenn das Parlament über aktuelle
innenpolitische, aber auch außenpolitische Ereignisse diskutiert, sich eine
Meinung bilden und durchaus auch Beschlüsse fassen kann.
Es ist aber natürlich nicht nur die Frage zu beachten:
Was kann das Parlament, was steht in der Geschäftsordnung?, sondern auch die
Frage zu untersuchen: Wie nützen die Abgeordneten die ihnen zustehenden Rechte?
Das ist wohl auch ein bisschen an das Selbstverständnis der Abgeordneten zu
richten. Gerade bei sensiblen Dingen wie etwa bei Untersuchungsausschüssen ist
natürlich auch immer zu fragen: Wie kann der Missbrauch von derart sensiblen
Einrichtungen beziehungsweise parlamentarischen Instrumentarien verhindert
werden?
Ich glaube aber, dass man darüber hinaus gehen sollte:
dass man – und das ist hier schon angeklungen – nicht nur die
Geschäftsordnung des Nationalrates im engeren Sinn einer Evaluierung und
Weiterentwicklung unterziehen sollte, sondern dass wir auch gefordert sind,
Österreichs gesamtes Verfassungsgefüge einmal zu diskutieren, uns anzusehen
und an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Dabei sind folgende Fragen zu beachten: Welche
Kompetenzen haben wir denn an die Europäische Union abgegeben? Wie sehen wir
uns hier als Gesetzgeber? Wie sehen wir uns bei der Mitwirkung an der
„Gesetzgebung“ – unter Anführungszeichen – in der Europäischen Union?
Wie ist das Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden? Wie kann man
Probleme angehen und möglicherweise auch beheben, was den Missbrauch einer
Zweidrittelmehrheit hier im Parlament betrifft? Das ist etwas, was der
Verfassungsgerichtshof bereits moniert hat. Sie wissen, dass das über viele
Jahre geschehen ist. Wir haben das auch schon oft kritisiert. Manchmal hörte
man auch ein bisschen Selbstkritik bei jenen, die das damals gemacht haben. Wir
wissen, dass unser Verfassungsgefüge nicht danach ausgerichtet ist, dass hier
im Parlament eine Regierung über eine Zweidrittelmehrheit verfügt. Mit dieser
Zweidrittelmehrheit kann jede Kontrollbefugnis des Verfassungsgerichtshofes de
facto ausgeschaltet oder zumindest sehr stark vermindert werden. Auch das sind
Dinge, die diskutiert gehören.
Natürlich kann man immer, Herr Abgeordneter Cap, über
das Wahlrecht nachdenken. Aber auch da sollten wir die Eigeninteressen, die
Interessen der eigenen politischen Kraft und Fraktion hintanstellen und auf
einem objektiven, auf einem allgemeinen Standpunkt diskutieren.