Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 58

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auch seinen Sinn, aktuelle, dann aber auch relativ spontan geführte Debatten, beschränkt auf diese Stunde – diese sollten nicht ewig dauern –, hier durchzuführen.

Das könnten wir alles in dieses Paket hineinnehmen. Es spricht gar nichts dagegen, die Anträge Cap auf der einen Seite und jenen unserer Fraktion auf der anderen Seite, den wir ja gleich im heute zu konstituierenden Geschäftsordnungsausschuss einbringen werden, unter diesen As­pekten zu verhandeln.

Jetzt komme ich zum Untersuchungsausschuss an sich. Da ist ja an Begründung nicht mehr viel hinzuzufügen, außer auf ein Argument einzugehen, das Kollege Kukacka gebracht und Präsident Khol der APA am 15. dieses Monats mitgeteilt hat, und zwar bezieht er sich da auf die Bundesrepublik Deutschland mit dem Argument, nur dort würde überhaupt so etwas Ähnliches wie ein Minderheitsrecht hinsichtlich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses existie­ren, und verweist darauf, dass es so etwas wie eine Organklage im deutschen Grundgesetz gebe.

Das ist richtig, Artikel 93 normiert das dort. Worum geht es da? – Da geht es darum, dass auch Organe der Republik, mithin Funktionäre des Parlaments, also Ausschussvorsitzende – um die würde es hier ja gehen – oder selbst die Präsidenten des Nationalrates, ihrerseits noch einer Bewertungsinstanz ausgesetzt sind. In unserer Verfassung wäre das dann der Verfassungsge­richtshof.

Ja wenn Kollege Khol meint, dass das im Kontext nützlich und notwendig ist, dann kann man darüber reden. Daran soll es nicht scheitern. Herr Kukacka, das war allerdings das einzige Argument, das übrig geblieben ist, dass wir das nicht hätten. Ja dann schauen wir uns das gemeinsam an, das macht auch Sinn. Warum soll es keine Bestimmung geben, die die Präsi­diale davon befreit, zum Beispiel ständig festzustellen, ob ein Ausschussvorsitzender richtig oder falsch gehandelt hat – sie kann ohnehin nicht eingreifen –, und die vorsieht, wenn eine entsprechende Anre­gung oder Klage in schwereren Fällen dem Verfassungsgerichtshof vor­liegt, dass darüber befunden wird, und zwar in Form einer Feststellung; nicht mehr, denn auch der Verfassungsgerichtshof kann das parlamentarische Prozedere nicht im Nachhinein auf­heben.

Aber wenn das die einzige Begründung dafür ist, dass wir die Einsetzung von Untersuchungs­aus­schüssen nicht als Minderheitsrecht verankern sollten, dann werden wir darüber reden, und zwar ganz geschwind. Ich freue mich auf die diesbezüglichen Verhandlungen im Geschäftsord­nungsausschuss. An dem wird es sicher nicht scheitern. Da stehen Sie bei uns vor offenen Türen und, wie ich annehme, auch bei der SPÖ. (Abg. Dr. Cap: Kukacka ist schon schwach!)

Letzter Punkt: Herr Kollege Kukacka, wenn Sie hier davon sprechen, dass die Grundrechte gewahrt werden müssten, dann muss ich dem entgegenhalten: Das muss ja wohl auch der Fall sein, wenn die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses so wie bis jetzt einer Mehrheit obliegt. Soll dann nicht die Grundrechtslage gelten? – Na selbstverständlich!

Es ist in diesem Zusammenhang auch ein bisschen eigenartig, um nicht zu sagen eigentlich un­seriös, Kollegen Öllinger hier in die Debatte mit hereinzunehmen als jemanden, der im Zuge des „Euroteam“-Untersuchungsausschusses nicht korrekt gehandelt hätte. Ich finde dies des­halb mindestens unseriös, weil Sie genau wissen, dass dieser Untersuchungsausschuss ohne den Kollegen Öllinger und seine Recherchearbeiten ja überhaupt nicht ... (Abg. Mag. Kukacka: Unvereinbar!) – Ja wenn das unvereinbar ist, dass die Aufdecker schon selber im Ausschuss sitzen, dann kann ich Ihnen wirklich nicht helfen. Dann ist ja auch wieder klar, was von Ihrer Mehrheit hier zu erwarten ist. (Beifall bei den Grünen.)

In Wahrheit haben Sie doch bewiesen, dass Sie einen Untersuchungsausschuss, der ja nicht zufällig den Titel „Euroteam“ trägt, mit Ihrer Mehrheit im Ausschuss ganz woanders hingetrieben haben, als der ursprüngliche Untersuchungsgegenstand war. Das war doch das Problem! Und jetzt wollen Sie sich hier herstellen und sich vor der Minderheit fürchten. Schauen Sie einmal,


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