Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Wittauer. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.
13.00
Abgeordneter Klaus
Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident!
Herr Staatssekretär! Es ist begrüßenswert, dass alle Fraktionen des Hohen
Hauses ein einheitliches Tierschutzgesetz wollen. Wir Freiheitlichen kämpfen
schon sehr lange für dieses Tierschutzgesetz. Seit 1994 hat unser Minister
Haupt immer wieder auf diese Missstände hingewiesen. Wir alle wissen, warum es
gescheitert ist, und wir haben auch in den Ländern immer dafür gekämpft, dass
dieses Gesetz kommen soll.
Meine Damen und Herren! Tierschutz ist eine schwierige
Materie. Wir sind uns darüber einig, dass Tiere keine Sache sind. Wir
Freiheitlichen fordern schon lange eine länderübergreifende Regelung, weil
nicht einzusehen ist, dass es neun verschiedene Landes-Tierschutzgesetze gibt.
Ich darf Sie etwa an die Unterschiede in den gesetzlichen Vorschriften zwischen
Westen und Osten in Bezug auf die Hühnerhaltung erinnern.
Für uns selbst ist dies natürlich ein sensibler
Bereich, gerade was die Landwirtschaft betrifft. Deshalb muss gerade auf diesen
Bereich in besonderem Maße geachtet werden, denn es sollen nicht
existenzbedrohende Zustände für die Bauern daraus entstehen. Deshalb ist es
auch wichtig, dass im Antrag der Grünen betreffend ein solches
Bundes-Tierschutzgesetz in dessen § 4 ausführlich auf diese Thematik
eingegangen wird, nämlich auf die Abgeltung beziehungsweise die Förderung von
Tierschutz – ich würde das in diesem Zusammenhang mit Umweltschutz
gleichsetzen –, damit den Bauern daraus kein Schaden entsteht, da es hier
doch um eine Angelegenheit im Interesse der Gesellschaft geht.
Es gäbe da vielleicht noch zusätzliche Vorschläge,
weil vieles von außerlandwirtschaftlichen Einkommen – gerade bei den
Nebenerwerbsbauern – mit in die Landwirtschaft fließt, wie etwa, dass man
steuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer oder bei anderen Dingen
gewährt, um Investitionen in Tierschutz, in artengerechte Haltung von Tieren
abzugelten und zusätzliche Anreize zu schaffen.
Ich halte es grundsätzlich für traurig, dass der
Tierschutz in unserer Gesellschaft keine Selbstverständlichkeit ist, sondern
dass es dafür einer verfassungsrechtlichen Regelung bedarf.
In Bezug auf Erziehung – ob in Kindergärten oder
Schulen – sollte man den Tierschutz als Unterrichtsgegenstand einrichten,
damit nicht nur Maßnahmen gesetzt werden, sondern dieses Thema auch in der
Bildung unserer Kinder und unserer Jugend ernst genommen wird, denn gerade bei
der Jugend fängt der Tierschutz an. Ich glaube, das wäre auch eine wesentliche
Sache.
Den Schutz unserer Tiere in der Bundesverfassung zu
verankern, findet von uns allen Zustimmung. Bewusste Tierquälerei gehört aufs
Schärfste verfolgt und bestraft. Dazu gehört auch das tierquälerische
Töten – da bin ich selbst sehr dahinter – von Tieren wie zum Beispiel
beim Schächten.
Die Verleihung eines Tierschutzsiegels für Betriebe,
deren Tierhaltung nach dem Tiergerechtheitsindex erfolgt, halte ich persönlich
für eine gute Idee. Das könnte man auch in der Vermarktung gegenüber den
Konsumenten gut hinüberbringen.
Es gibt ein paar Dinge, die ich ablehne. Wenn ich mir
im Antrag § 31, „Befugnisse der Überwachungsorgane“, Punkt 1 ansehe,
dann stört mich das ein bisschen, weil bei diesen Bestimmungen der Schutz
nicht gegeben ist. Im Punkt 2 heißt es:
„2. zur Verhütung drohender Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung a) die in Z 1 genannten
Grundstücke, Gebäude und Anlagen außerhalb der Geschäfts- und Betriebszeiten zu
betreten, b) Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten“.