haben wir im Bereich der Schulen umgesetzt. Wir haben
den Ländern mehr Kompetenz gegeben, den Schulen mehr Kompetenz gegeben, mehr
Selbständigkeit, mehr Autonomie. Wir haben Aufgaben an die Landesschulräte
übertragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich gleich ein
Missverständnis aufklären: Die Diskussion betreffend Landesschulräte dreht sich
darum, ob wir die Kollegien der Landesschulräte, die Kollegien der
Bezirksschulräte noch brauchen und welche Position der Präsident haben soll.
Was ich für meine Bundesschulen in den Ländern aber sicher brauche, das ist ein
regionaler Bildungsmanager, der auch pädagogische Erfahrungen hat, und das ist
eine Schulverwaltung. Es geht also nicht um die Behörde, sondern es geht um die
politischen Einrichtungen. Ich glaube, wir sollten uns wirklich ernsthaft
fragen, ob wir diese politischen Einrichtungen noch brauchen.
Meine Damen und Herren! Wir haben diese Strategie auch
im Universitätsbereich zielorientiert umgesetzt. Das neue Universitätsgesetz
wird akzeptiert, die Umsetzung läuft, die Gründungskonvente sind gewählt. Die
einzelnen Kuratoriumsmitglieder des Universitätenkuratoriums werden jetzt
benannt, die Universitätsräte werden benannt. Das wird bis 31. Jänner
abgeschlossen, und die planmäßige Umsetzung erfolgt.
Ich habe wirklich eine sehr große Bitte an alle, die
in diesem Bereich Verantwortung tragen: Unterstützen wir die Universitäten bei
der zielorientierten Umsetzung! Machen wir eine begleitende Evaluierung! Es
ist sicher richtig, dass man sich in manchen Bereichen fragen wird: Was muss
man vielleicht in drei, vier Jahren wieder verändern? Das ist bei allen
Gesetzen so. Aber: Helfen wir bei der Umsetzung, machen wir eine begleitende
Evaluierung, und fragen wir dann: Was können wir noch besser machen?
Nun zur Frage der Studiengebühren: Es wird hier vom
Rednerpult aus immer wieder gesagt, die Ministerin habe sie eigentlich nicht
haben wollen, der Herr Bundeskanzler habe sie eigentlich auch nicht haben
wollen. Wir könnten uns in diesem Zusammenhang sehr viele Zitate vorwerfen.
Ich könnte jetzt aufzeigen, wer von den Grünen einmal gesagt hat, er könne sie
sich eigentlich schon vorstellen, Herr Kollege Van der Bellen. (Abg. Mag. Posch: Ihren eigenen Standpunkt werden Sie
nicht vergessen haben, Frau Minister!)
Ich könnte auch aufzeigen, wer von den Roten gesagt
hat, man könnte den Widerstand dagegen eigentlich einmal aufgeben oder man
könnte die Studiengebühren unter gewissen Bedingungen akzeptieren. Ich sage
Ihnen Folgendes: Es gibt Entwicklungen, die einfach einen anderen Standpunkt
beleuchten und die dann zu einer anderen Schlussfolgerung führen. Wir haben
diese Entwicklung durchgemacht. Wir haben zuerst gesagt: Wir wollen einmal
Studienbeiträge – das kann jeder von Ihnen von mir nachlesen (Abg.
Mag. Posch:
Was haben Sie gesagt, Frau Minister?) – für die studierenden
Pensionisten, für die Älteren und für die Langzeitstudierenden. Aber das geht,
ich habe Ihnen das schon oft erklärt, aus Gleichheitsprinzipien nicht. Deswegen
haben wir uns schlussendlich dazu durchgerungen und gesagt: Wir führen die
Studienbeiträge ein – wir stehen dazu! –, wir wollen aber all jenen,
die Unterstützung brauchen, Unterstützung geben. Und ich sage Ihnen: Es
funktioniert! (Beifall bei der ÖVP sowie des
Abg. Dr. Böhmdorfer.)
Wir haben 199 526 Studierende – mehr
als in Bayern und in der Schweiz. 40 781 Studierende erhalten
insgesamt 156 Millionen € an Studienförderungen. Jene, die eine
Studienförderung erhalten, erhalten den Studienbeitrag rückerstattet. Und
70 Prozent der ordentlichen Studierenden sind in der Regelstudienzeit.
Das bedeutet, die Universitäten bieten den Studierenden selbstverständlich ein
gutes Angebot, die Jugendlichen können selbstverständlich in der Regelzeit
studieren. Natürlich gibt es einige Härtefälle, natürlich gibt es die
berufstätigen Studierenden, die eben nicht in der Regelstudienzeit sind.
Ein großes Danke an die Universitäten, die auch mit
den Geldern, die wir ihnen aus den Studienbeiträgen geben, sehr verantwortlich
umgehen. 109 Millionen Schilling sind eingesetzt worden zur
Verbesserung des Studienangebotes, sind eingesetzt worden, damit die Regelstudienzeit
eingehalten werden kann.