Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 187

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Einige meiner Vorredner haben darüber gesprochen, wie es die Regierung bewerkstelligen werde, dass die Wirtschaft zu mehr Forschungsinvestitionen stimuliert werden könnte. Nun: Das neue Dienstrecht an den Universitäten mit seiner größeren Durchlässigkeit zwischen Universität und Wirtschaft wird sicher für die Wirtschaft, für die handelnden Personen motivierend wirken. Es wird damit das Bewusstsein, dass mit Technologie- und Forschungsinvestitionen Wirtschaft und Arbeit angekurbelt, Arbeitsplätze geschaffen werden, gestärkt. Sicherlich werden auch andere Steuerungsmaßnahmen wie die Änderung bei den nicht entnommenen Gewinnen einen anderen Zugang zu Forschungsinvestitionen bewirken.

Wenn man jedoch mit einer negativen Stimmung an diesen Bereich herangeht, wenn defensive Nachrichten verbreitet werden, wenn wir uns diesem Thema nicht stellen, dann dürfen wir auch nicht erwarten, dass die Wirtschaft ihrerseits ihre Forschungsinvestitionen steigert.

Was ist zu tun? Was sind die wichtigsten Maßnahmen für die nächsten Jahre? – Es geht zu­nächst um eine zuletzt mehrmals diskutierte Vereinfachung der Förderstrukturen. Die entspre­chende Diskussion ist eröffnet, aber noch nicht abgeschlossen. Ich bin ganz sicher, dass sie zu einem konstruktiven Ergebnis kommen wird.

Im Verhältnis zu anderen Modellnationen bezüglich Forschung und Entwicklung gilt es, strate­gische und operative Ebenen zu trennen und den Wissenszuwachs, also die neuen Erkennt­nisse, sowohl der Scientific Community als auch den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Vieles von dem, was wir heute wissen, von dem wir in Diskussionen als sicher ausge­hen, kennen wir, weil Forscherinnen und Forscher auf diesem Gebiet gearbeitet und uns diese Erkenntnisse zugänglich gemacht haben.

Auf Basis des erfolgreich implementierten UG 2002 sind die Forschungsförderungsinstrumente an die europäischen Standards anzupassen, die wissenschaftliche, die inhaltliche Autonomie der Entscheidungen jedoch verbleibt selbstverständlich in den Institutionen. Das ist ganz wich­tig, weil damit Sicherheit geschaffen wird. Es ist nämlich notwendig, dass an Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gearbeitet und trotzdem die Souveränität der wissenschaftlichen Entschei­dungen respektiert wird. Evaluierungen, Prüfungen durch den Rechnungshof sind nicht an sich schon eine Gefährdung der Freiheit der Forschung. Wir müssen die Ergebnisse diskutieren und daraus Maßnahmen ableiten.

Ich bin sehr froh darüber, dass das Regierungsprogramm auch einen Ausbau der Frauenförde­rung, das heißt, weitere Frauenförderungsmaßnahmen vorsieht. Frau Bundesministerin Gehrer bin ich sehr dankbar, weil sie sich in der letzten Zeit mehrfach und intensiv durch Taten statt durch Worte ausgezeichnet hat und dabei ist, diesen Weg fortzusetzen.

Ich freue mich, dass in den nächsten Tagen die Konzeption eines weiteren Frauenförderinstru­ments abgeschlossen wird, nämlich der Uni-Frauenbeirat. Expertinnen werden über die Imple­mentierung berichten, die weiteren Konsequenzen aus dem Universitätsgesetz werden disku­tiert und vorgestellt. Vizerektorin Moser von der Uni Wien hat sich dazu bereits sehr positiv geäußert. Das ist ein weiterer großer Schritt in der universitären Frauenpolitik.

Meine Damen und Herren! Ein Vorredner hat gesagt, die Zukunft, die ermöglicht werden solle, sei politisch nicht wirklich zu bewerkstelligen. Ich halte dem einen Ausspruch von Marie von Ebner-Eschenbach entgegen: „Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt von morgen aussieht.“

Entscheiden und handeln wir also verantwortungsbewusst, damit Zukunft möglich ist! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.00


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Und Herr Kollege Prinzhorn hätte jetzt eigentlich den Vorsitz. (Heiterkeit.)

 


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