Am 24.3.2003
hat sich der Nationale Sicherheitsrat mit dem Irak-Konflikt und seinen Auswirkungen
auf Österreich befasst. Der Sicherheitsrat hat dabei im Sinne des bewährten
überparteilichen Konsenses über die österreichische Außenpolitik und über
Grundfragen der Äußeren Sicherheit einen einstimmigen Beschluss gefasst.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Nationalrat
hält daran
fest, dass es zur Legitimation einer militärischen Aktion gegen den Irak eines
Beschlusses des Weltsicherheitsrates bedurft hätte, und bedauert, dass es ohne
Ermächtigung des Weltsicherheitsrates zu einer militärischen Aktion gegen den
Irak gekommen ist und dass eine friedliche Entwaffnung des Iraks damit nicht
möglich war;
bedauert, dass
wichtige Mitgliedstaaten der Europäischen Union in einer so grundlegenden Frage
im Weltsicherheitsrat keinen gemeinsamen Standpunkt gefunden haben und begrüßt,
dass der Europäische Rat vom 20./21. März in Brüssel wenigstens für die
Zukunft gemeinsame Schlussfolgerungen erreicht hat, die der Nationale
Sicherheitsrat vollinhaltlich unterstützt;
teilt die
Hoffnung vieler Menschen auf ein baldiges Ende des Krieges
und ersucht daher die Bundesregierung, im Sinne
des einstimmigen Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates vom 24. März
2003 vorzugehen, der lautet:
„1. Der Nationale Sicherheitsrat (im Folgenden kurz Rat) empfiehlt der
Bundesregierung, nachdrücklich für eine einheitliche Haltung der Europäischen
Union einzutreten, die auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von
Brüssel (20./21. März 2003) aufbaut.
2. Der Rat
bekräftigt seine Empfehlung an die Bundesregierung, dass sich das neutrale
Österreich an keinerlei militärischen Operationen gegen den Irak beteiligt und
auch keine Überflugsrechte einräumt.
3. Der Rat
empfiehlt der Bundesregierung, dabei insbesondere der Wiederherstellung der
vollen Autorität der Vereinten Nationen besondere Priorität zu geben. Die
Vereinten Nationen sollten in die Lage versetzt werden, so bald wie möglich
nach Ende der Kampfhandlungen die volle Verantwortung für den Aufbau
demokratischer Strukturen und rechtsstaatlicher Institutionen, den Schutz der
ethnischen und religiösen Minderheiten unter Wahrung der territorialen Integrität
des Irak, die Organisation und Koordination humanitärer Hilfe, den politischen
und wirtschaftlichen Wiederaufbau und die Sicherung der Einkünfte aus der
Erdölförderung für das irakische Volk zu übernehmen.
In diesem Sinne
empfiehlt der Rat der Bundesregierung, im Rahmen der Europäischen Union und der
Vereinten Nationen alles zu unternehmen, um den Kurden im Nordirak zumindest
das bisherige Maß an Autonomie zu garantieren. Dazu ist die türkische Regierung
aufgefordert, jedes militärische Eindringen auf irakisches Staatsgebiet zu
unterlassen.
4. Angesichts der wachsenden Spannung in den arabischen Ländern sowie zwischen den arabischen Ländern und der westlichen Welt, die mit großer Sorge beobachtet wird, empfiehlt der Rat der Bundesregierung, alle Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen gesetzt werden, um den Dialog mit der arabischen Welt zu intensivieren, mit Nachdruck zu unterstützen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Rat der Bundesregierung auch, mit besonderer Intensität an Bemühungen zur Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern mitzuwirken und dabei zu unterstreichen, dass nicht nur UNO-Resolutionen zum Thema Irak, sondern auch UNO-Resolutionen zur Lösung des Nahostkon-