Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 60

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Am 24.3.2003 hat sich der Nationale Sicherheitsrat mit dem Irak-Konflikt und seinen Aus­wirkungen auf Österreich befasst. Der Sicherheitsrat hat dabei im Sinne des bewährten über­parteilichen Konsenses über die österreichische Außenpolitik und über Grundfragen der Äußeren Sicherheit einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat

hält daran fest, dass es zur Legitimation einer militärischen Aktion gegen den Irak eines Be­schlusses des Weltsicherheitsrates bedurft hätte, und bedauert, dass es ohne Ermächtigung des Weltsicherheitsrates zu einer militärischen Aktion gegen den Irak gekommen ist und dass eine friedliche Entwaffnung des Iraks damit nicht möglich war;

bedauert, dass wichtige Mitgliedstaaten der Europäischen Union in einer so grundlegenden Frage im Weltsicherheitsrat keinen gemeinsamen Standpunkt gefunden haben und begrüßt, dass der Europäische Rat vom 20./21. März in Brüssel wenigstens für die Zukunft gemeinsame Schlussfolgerungen erreicht hat, die der Nationale Sicherheitsrat vollinhaltlich unterstützt;

teilt die Hoffnung vieler Menschen auf ein baldiges Ende des Krieges

und ersucht daher die Bundesregierung, im Sinne des einstimmigen Beschlusses des Nationa­len Sicherheitsrates vom 24. März 2003 vorzugehen, der lautet:

„1. Der Nationale Sicherheitsrat (im Folgenden kurz Rat) empfiehlt der Bundesregierung, nach­drücklich für eine einheitliche Haltung der Europäischen Union einzutreten, die auf den Schluss­folgerungen des Europäischen Rates von Brüssel (20./21. März 2003) aufbaut.

2. Der Rat bekräftigt seine Empfehlung an die Bundesregierung, dass sich das neutrale Öster­reich an keinerlei militärischen Operationen gegen den Irak beteiligt und auch keine Überflugs­rechte einräumt.

3. Der Rat empfiehlt der Bundesregierung, dabei insbesondere der Wiederherstellung der vollen Autorität der Vereinten Nationen besondere Priorität zu geben. Die Vereinten Nationen sollten in die Lage versetzt werden, so bald wie möglich nach Ende der Kampfhandlungen die volle Verantwortung für den Aufbau demokratischer Strukturen und rechtsstaatlicher Institutionen, den Schutz der ethnischen und religiösen Minderheiten unter Wahrung der territorialen Integrität des Irak, die Organisation und Koordination humanitärer Hilfe, den politischen und wirtschaft­lichen Wiederaufbau und die Sicherung der Einkünfte aus der Erdölförderung für das irakische Volk zu übernehmen.

In diesem Sinne empfiehlt der Rat der Bundesregierung, im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen alles zu unternehmen, um den Kurden im Nordirak zumindest das bisherige Maß an Autonomie zu garantieren. Dazu ist die türkische Regierung aufgefordert, jedes militärische Eindringen auf irakisches Staatsgebiet zu unterlassen.

4. Angesichts der wachsenden Spannung in den arabischen Ländern sowie zwischen den arabischen Ländern und der westlichen Welt, die mit großer Sorge beobachtet wird, empfiehlt der Rat der Bundesregierung, alle Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen gesetzt werden, um den Dialog mit der arabischen Welt zu intensivie­ren, mit Nachdruck zu unterstützen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Rat der Bundes­regierung auch, mit besonderer Intensität an Bemühungen zur Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern mitzuwirken und dabei zu unterstreichen, dass nicht nur UNO-Resolutionen zum Thema Irak, sondern auch UNO-Resolutionen zur Lösung des Nahostkon-


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