hängt natürlich
immer auch davon ab, ob es sich der kleine Partner gefallen lässt. Er hat es
sich gefallen lassen, nur um in diese Regierung eintreten zu können.
Es ist schade,
dass man hier nicht mehr Selbstbewusstsein an den Tag gelegt hat. Es ist auch schade,
dass man von Seiten der Gewinner dieser Wahl nicht versucht hat, den kleineren
Partner das Gesicht wahren zu lassen. Es ist wirklich schade, dass man ihn so
vorgeführt hat.
Aber es gibt auch
inhaltliche Schwierigkeiten mit diesem Bundesministeriengesetz: Es ist nicht
einsichtig, warum man Minister Böhmdorfer die Konsumentenschutzkompetenz
weggenommen hat – außer man geht davon aus, dass er den Banken unbequem
geworden ist und somit einer Klientel, die im Wesentlichen der ÖVP nahe steht,
unbequem wurde und man sozusagen verhindern wollte, dass der Konsument zu
seinem Recht kommt, und ein Kniefall im Bereich des Konsumentenschutzes vor den
Mächtigen in diesem Land gemacht wurde.
Es ist auch
schade, dass die Nahrungsmittelkontrolle nicht mehr bei Bundesminister Haupt
ist, der meiner Meinung nach in diesem Bereich sehr verdienstvoll tätig war.
Man hat sie natürlich in ein ÖVP-Ressort gegeben. Es ist ja viel einfacher, die
Nahrungsmittelkontrolle in den eigenen Händen zu behalten, denn wenn die
Agrarlobby irgendetwas bei den Nahrungsmitteln falsch macht, dann kann man sich
leichter selbst arrangieren, als wenn das vielleicht ein unzuverlässiger
Regierungspartner macht, der in diesem Bereich sogar Kompetenzen aufzuweisen
hätte. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist sehr
durchsichtig, was hier passiert ist, und es ist sehr schade um die Chance, die
versäumt wurde, eine zweckmäßige, zukunftsorientierte und effiziente
Verwaltung zu bilden. Von einer solchen kann sicher nicht die Rede sein.
Sehr schade ist
es, dass es uns nicht gelungen ist, mit den zuständigen Stellen dafür zu
sorgen, dass man die Forschungsagenden zusammenfasst. Auch diese wurden
zersplittert. Da gibt es immer wieder Lippenbekenntnisse, dass man sie in ein
Ressort zusammenfassen soll, aber es bleibt eben leider nur bei
Lippenbekenntnissen, weil sie dann im Ressort des Bundesministers Gorbach
zusammenzufassen gewesen wären, den ich durchaus für einen kompetenten Mann in
dieser Angelegenheit gehalten hätte. Aber das Misstrauen der ÖVP war offensichtlich
zu groß, als dass man ein derart zukunftsträchtiges Ministerium der FPÖ hätte
überlassen wollen, als dass man derartig zukunftsträchtige Möglichkeiten in
einem FPÖ-Ressort hätte ansiedeln wollen.
Ich möchte noch
ein weiteres inhaltliches Problem aufgreifen: Die Zuordnung des UBAS zum
Innenministerium ist meiner Meinung nach sachlich und fachlich falsch. Die
Unabhängigkeit des Bundesasylsenates besteht darin, dass er auch wirtschaftlich
und räumlich unabhängig ist von jenem Ministerium, dessen Bescheide er
überwachen soll.
Wir alle wissen,
dass zwar vielleicht nicht in die Entscheidung eingegriffen werden kann, weil
de facto die Unabhängigkeit im Gesetz gewahrt bleibt. Aber man kann den
Unabhängigen Bundesasylsenat auch noch über andere, wirtschaftliche Zwänge in
eine Abhängigkeit bringen. Das fängt bei der Raumzuteilung an, das zeigt sich
bei der Mittelzuteilung und all den Dingen, die wir kennen, und das ist schade.
Es hat einen Beigeschmack, als ob sich das Innenministerium selbst die
Kontrollinstanz ins Haus holt.
Ich kann mich
daran erinnern, dass sich der nunmehrige Präsident dieses Hauses in seiner Rede
darüber, warum der Unabhängige Bundesasylsenat im Bundeskanzleramt angesiedelt
sein soll, dahin gehend geäußert hat: weil es besser ist, wenn man ihn nicht im
Innenministerium ansiedelt, sondern im Bundeskanzleramt, damit diese
Abhängigkeit nicht gegeben ist. – Der Abgeordnete Khol hat das noch
erkannt; ich weiß nicht, ob es der Präsident erkennt.
Das heißt im
Wesentlichen – damit seien zwei Punkte nochmals zusammengefasst –: Es
ist nicht effizienter geworden, es ist nicht zweckmäßiger geworden, und es ist
schon gar nicht sparsamer geworden. Es haben sich die Kosten dieser Regierung
um 2 Millionen € erhöht, und es haben sich die Zuständigkeiten
verkompliziert.