Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 160

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Meine Damen und Herren! Dieser Menschenrechtsbeirat hat drei Jahre lang erfolgreich ge­arbeitet, dann kam er in die Lage – und jetzt möchte ich anknüpfen an das, wie Kollege Posch unseren Herrn Innenminister geschildert hat, ohne seine Ausführungen näher zu kommentieren; ob sie jetzt ironisch gemeint waren oder nicht, darüber mag sich jeder sein eigenes Bild machen –, dass die Verträge für die Kommissionsmitglieder ausgelaufen sind. Und dann hat das zugeschlagen, was Herr Kollege Posch so treffend geschildert hat: dass es unserem Herrn Bundesminister für Inneres gänzlich fremd ist, irgendwelche Überlegungen anzustellen über Menschen, die abhängig von einem sind – in dem Fall die Kommissionsmitglieder des Menschen­rechtsbeirates – in ihrer Tätigkeit, sprich Entlohnung oder Entschädigung für den Aufwand, den sie treiben.

Ich wäre völlig daneben, wenn ich meinte, dass die Tatsache, wie man da vorgeht, etwas mit der Intention und der Arbeit zu tun haben könnte. Da hat der Herr Minister gezeigt, wie er es mit jenen hält, die es wagen, ihn – jetzt nicht ihn als Person, sondern ihn als obersten Herrn der Sicherheitsexekutive Österreichs – zu kritisieren, wiewohl eigentlich der gesetzliche Auftrag jener wäre, ihm Vorschläge zu machen. Er hat im Zusammenhang mit der Verlängerung dieser Verträge über Wochen ein Spiel getrieben, das noch immer nicht zu Ende ist, und hat damit die Arbeit dieses Beirates gänzlich entwertet.

Ich schildere Ihnen das jetzt, weil im Zusammenhang mit dem UBAS Ähnliches passiert, wenn­gleich auf einer völlig anderen gesetzlichen Ebene, denn der Unabhängige Bundesasylsenat ist eine unabhängige Einrichtung. Er ist deshalb eine unabhängige Einrichtung, und das unter­scheidet all jene, die sich bisher dazu geäußert haben und die offensichtlich – ich will ihnen jetzt nicht unterstellen, dass sie die Geschichte des UBAS nicht kennen – nicht bedenken, warum es den UBAS überhaupt gibt (Abg. Dr. Jarolim: Das kann man ruhig unterstellen!), denn bis zum Jahre 1997 hatten wir in Österreich die kuriose Situation, dass die zweite Instanz im Asyl­verfahren in genau jenem Ressort lag, wo auch die erste Instanz vorher die Entscheidungen innehatte, nämlich im Innenministerium. Da hat man im Zimmer links am Gang die Bescheide ge­macht, und im Zimmer auf der Visavis-Seite rechts am Gang hat man dann in der Instanz darüber entschieden, ob das korrekt war oder nicht.

Dieser Missstand wurde mit der Einrichtung des Unabhängigen Bundesasylsenates abgestellt. Damals – ich kann mich gut daran erinnern, wie die Diskussion geführt wurde; die Grünen haben dieser Einrichtung damals mit Freude zugestimmt, und ich glaube mich zu erinnern, dass das eine einhellige Entscheidung des Nationalrates war; damals waren die Freiheitlichen auch noch in Opposition – ist nicht einmal in Ansätzen irgendwo der Gedanke aufgetaucht, ge­schweige denn verbalisiert worden, dass man, wenn man so will, die Personal- und die Finanz­hoheit im Innenministerium belässt. Denn – und das ist der Schlüssel zu diesem Problem – diese ganze Frage der Anscheinsunabhängigkeit – Juristen und Juristinnen unter Ihnen wie der Frau Dr. Baumgartner-Gubitzer (Rufe bei der ÖVP: Gabitzer!) wird das wohl etwas sagen –, das ist der Punkt, das ist der – ich würde jetzt sagen: hoffentlich nie – Skandal, aber er könnte zum Skandal werden, wenn diese Anscheinsunabhängigkeit nicht mehr gewahrt ist. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Erfahrungen mit dem Herrn Bundesminister für Inneres in den letzten drei Jahren könnten mich nie dazu bringen, so viel Ironie an den Tag zu legen wie der Kollege Posch, denn ich bin ein bisschen ein anderer Typ und hier auch viel emotionaler. Das, was ich mit ihm erlebt habe an kaltschnäuzigem Vorgehen im Zusammenhang mit dem Elend, das gerade Flüchtlin­gen in Österreich widerfährt, das lässt mich Böses ahnen. Deshalb wehren wir uns mit Worten und auch mit Taten im Sinne eines Abänderungsantrages so sehr gegen diese Vorgangsweise.

Ich frage mich – niemand hat hier auch nur einen Satz der Begründung dafür gesagt, und wenn Sie, Herr Staatssekretär Morak, jetzt in Ihrer Eigenschaft als Bundeskanzler da sitzen ... (Zwischenruf bei den Grünen, weil das Licht am Rednerpult bereits leuchtet.) Ich weiß, dass meine Zeit um ist, aber noch nicht ganz, sondern ...


Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist eine freiwillige Redezeit.


 


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