schon dafür. (Abg. Scheibner nickt zustimmend.) Aber
Sie sind, Herr Kollege Scheibner, in einer Regierung, deren anderer Partner,
die ÖVP, das eindeutig nicht will. Auch von Seiten der SPÖ habe ich bis jetzt
nicht gehört, dass sie das wollen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner:
Die Opposition ist in dieser Frage auch gespalten!)
Meine Damen und
Herren von den Regierungsparteien! Eines der Probleme im Zusammenhang mit
dieser Pensionsreform konnten Sie bis heute weder uns noch der Öffentlichkeit
erklären: Warum jetzt Pensionskürzungen in größtem Ausmaß, wenn
nach Ihren eigenen Aussagen im Herbst die große Pensionsreform, die
Vereinheitlichung der Pensionssysteme, das, was auf 30, 50, ja 100 Jahre
ausgerichtet sein wird, kommt?
Wäre nicht die
Logik genau umgekehrt gewesen? Wäre es nicht logisch gewesen, zuerst das große
Modell vorzustellen – vielleicht hätte es sogar einen Konsens gegeben,
denn über die langfristig notwendigen Reformteile herrscht in diesem Hohen Haus
tatsächlich ein großes Maß an Übereinstimmung – und dann zu überlegen, wie
wir dorthin kommen, wie die notwendigen Übergangsregelungen über fünf, zehn,
20, 30 Jahre sein müssen?
Das hätte man
nachvollziehen können. Im „Kurier“ stellt Herr Stanzel mit Recht die
Frage – ich zitiere –:
„Warum werden
jetzt hochkomplizierte Reformen in allen Pensionssystemen (ASVG, GSVG, Beamte,
Eisenbahner usw.) vorgestellt, wenn in einem halben Jahr bereits die nächste
Reform mit einer Harmonisierung aller Systeme kommen soll?“
Das versteht
wirklich kein Mensch! Das führt auch im Einzelnen zu Reformen oder zu Maßnahmen,
die in sich widersprüchlich sind. Was hat es für einen Sinn, bei den
Frühpensionen nicht nur über die Abschläge und Zuschläge zu operieren, sondern
auch die Erhöhung des Pensionsantrittsalters festzuschreiben, wenn ohnedies,
wie angekündigt, im großen Modell dann sozusagen die freie Wahl des
Pensionsantritts innerhalb eines bestimmten Intervalls – sagen wir:
zwischen 60 und 70 – wieder gewährleistet werden soll? – Das hat
überhaupt keinen Sinn und bedeutet nur eine Erschwernis für die jetzt oder
demnächst oder in den nächsten Jahren in Pension Gehenden.
Meine Damen und
Herren! Dass wir langfristig – am Höhepunkt der Probleme dann 2030,
2040 – eine Pensionsreform brauchen, bestreitet niemand, aber eine
überfallsartige Kürzung von Pensionen zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht
fiskalisch und ist auch aus keinen anderen Gründen geboten. (Beifall bei den
Grünen.)
Was wir nicht
brauchen, das ist eine schlagartige Zerstörung der Lebensplanung von Leuten, die
jetzt, im nächsten Jahr, in drei Jahren oder in fünf zu bestimmten Bedingungen
in Pension gehen wollten und sich darauf eingestellt haben. Es bestand keine
Notwendigkeit, die Lebensplanungen dieser Leute in dieser Form auf den Kopf zu
stellen – auch nicht nach Ihren eigenen Daten und Unterlagen.
Es bestand
insbesondere keine Notwendigkeit, die Pensionsansprüche der Frauen derart
asymmetrisch, sage ich, ungleichmäßig, unverhältnismäßig im Vergleich zu jenen
der Männer zu kürzen. Warum tat man dann dies? Es bestand keinerlei
Notwendigkeit dazu. Sie selbst sagen ja – das entspricht Ihren eigenen
Daten, und es wurde auch heute schon erwähnt –, dass der Bundeszuschuss
zur Pensionsversicherung im Vergleich zum Sozialprodukt in den kommenden Jahren
leicht zurückgehen wird.
Natürlich, auf
lange Sicht werden wir etwas tun müssen, und dafür hätten wir auch Zeit. Ob
diese große Pensionsreform am 1. Jänner 2004 oder am
1. Jänner 2005 in Kraft tritt, das, meine Damen und Herren von den
Regierungsfraktionen, ist ziemlich egal, wenn das Problem seinen Höhepunkt
2020, 2030 und 2040 erreicht.
Diese Pensionsreform reicht auch nicht aus – das zu betonen ist mir auch wichtig –, um das demographische Problem, das auf uns zukommt, nämlich die Zunahme der Menschen im Alter