Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 61

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

schon dafür. (Abg. Scheibner nickt zustimmend.) Aber Sie sind, Herr Kollege Scheibner, in einer Regierung, deren anderer Partner, die ÖVP, das eindeutig nicht will. Auch von Seiten der SPÖ habe ich bis jetzt nicht gehört, dass sie das wollen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Die Opposition ist in dieser Frage auch gespalten!)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Eines der Probleme im Zusammenhang mit dieser Pensionsreform konnten Sie bis heute weder uns noch der Öffentlichkeit erklären: Warum jetzt Pensionskürzungen in größtem Ausmaß, wenn nach Ihren eigenen Aussagen im Herbst die große Pensionsreform, die Vereinheitlichung der Pensionssysteme, das, was auf 30, 50, ja 100 Jahre ausgerichtet sein wird, kommt?

Wäre nicht die Logik genau umgekehrt gewesen? Wäre es nicht logisch gewesen, zuerst das große Modell vorzustellen – vielleicht hätte es sogar einen Konsens gegeben, denn über die langfristig notwendigen Reformteile herrscht in diesem Hohen Haus tatsächlich ein großes Maß an Übereinstimmung – und dann zu überlegen, wie wir dorthin kommen, wie die notwendigen Übergangsregelungen über fünf, zehn, 20, 30 Jahre sein müssen?

Das hätte man nachvollziehen können. Im „Kurier“ stellt Herr Stanzel mit Recht die Frage – ich zitiere –:

„Warum werden jetzt hochkomplizierte Reformen in allen Pensionssystemen (ASVG, GSVG, Beamte, Eisenbahner usw.) vorgestellt, wenn in einem halben Jahr bereits die nächste Reform mit einer Harmonisierung aller Systeme kommen soll?“

Das versteht wirklich kein Mensch! Das führt auch im Einzelnen zu Reformen oder zu Maßnah­men, die in sich widersprüchlich sind. Was hat es für einen Sinn, bei den Frühpensionen nicht nur über die Abschläge und Zuschläge zu operieren, sondern auch die Erhöhung des Pensions­antrittsalters festzuschreiben, wenn ohnedies, wie angekündigt, im großen Modell dann sozusagen die freie Wahl des Pensionsantritts innerhalb eines bestimmten Intervalls – sagen wir: zwischen 60 und 70 – wieder gewährleistet werden soll? – Das hat überhaupt keinen Sinn und bedeutet nur eine Erschwernis für die jetzt oder demnächst oder in den nächsten Jahren in Pension Gehenden.

Meine Damen und Herren! Dass wir langfristig – am Höhepunkt der Probleme dann 2030, 2040 – eine Pensionsreform brauchen, bestreitet niemand, aber eine überfallsartige Kürzung von Pensionen zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht fiskalisch und ist auch aus keinen anderen Gründen geboten. (Beifall bei den Grünen.)

Was wir nicht brauchen, das ist eine schlagartige Zerstörung der Lebensplanung von Leuten, die jetzt, im nächsten Jahr, in drei Jahren oder in fünf zu bestimmten Bedingungen in Pension gehen wollten und sich darauf eingestellt haben. Es bestand keine Notwendigkeit, die Lebens­planungen dieser Leute in dieser Form auf den Kopf zu stellen – auch nicht nach Ihren eigenen Daten und Unterlagen.

Es bestand insbesondere keine Notwendigkeit, die Pensionsansprüche der Frauen derart asymmetrisch, sage ich, ungleichmäßig, unverhältnismäßig im Vergleich zu jenen der Männer zu kürzen. Warum tat man dann dies? Es bestand keinerlei Notwendigkeit dazu. Sie selbst sagen ja – das entspricht Ihren eigenen Daten, und es wurde auch heute schon erwähnt –, dass der Bundeszuschuss zur Pensionsversicherung im Vergleich zum Sozialprodukt in den kommenden Jahren leicht zurückgehen wird.

Natürlich, auf lange Sicht werden wir etwas tun müssen, und dafür hätten wir auch Zeit. Ob diese große Pensionsreform am 1. Jänner 2004 oder am 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, das, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ist ziemlich egal, wenn das Problem seinen Höhepunkt 2020, 2030 und 2040 erreicht.

Diese Pensionsreform reicht auch nicht aus – das zu betonen ist mir auch wichtig –, um das demographische Problem, das auf uns zukommt, nämlich die Zunahme der Menschen im Alter


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite