Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 74

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glauben als mir. Ich zeige Ihnen jetzt, was das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung zu Ihrer Pensionsreform errechnet hat. (Der Redner hält eine Graphik des Amtes der Ober­österreichischen Landesregierung in die Höhe und erklärt anhand dieser Folgendes:)

Das sind die Aufwendungen ohne Pensionsreform. Beginnen wir mit der Periode 2003 bis 2007: 4,3 Prozent des BIP, aber nicht nur für die Sozialversicherungspensionen, sondern auch für die Beamtenpensionen. Nach Darstellung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung – diesem werden Sie wohl glauben – sinkt dieser Anteil – ohne Reform! – in der Periode 2008 bis 2012 auf 3,4 Prozent, steigt dann leicht auf 3,6 Prozent an und erreicht in der Periode 2018 bis 2022 4,7 Prozent. Dann ist ein Anstieg zu verzeichnen, und genau darüber sollten wir disku­tieren, denn dieser Anstieg in der Periode 2020 bis 2040 wird mit den Mitteln, die der Bund dann zur Verfügung haben wird, allein nicht bewältigbar sein.

Was machen Sie? – Auch das errechnet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung; Ihre Reform, noch ohne die kosmetischen Korrekturen: Sie starten in der Periode 2003 bis 2007 mit 3,7 Prozent, senken die Bundeszuschüsse für beide Pensionssysteme auf 0,85 Prozent, und dann, in den Perioden 2013 bis 2017 und 2018 bis 2022, bleibt es bei minus 0,27 Prozent.

Herr Klubobmann Molterer! Würde ich Ihnen jetzt eine Graphik für das ASVG zeichnen, wo, glauben Sie, würde das ASVG liegen? – Bei minus 5 Prozent mindestens! Das heißt nichts anderes, Herr Klubobmann Molterer, als dass nach Ihrem Konzept – und das ist die eigentliche Tragik – die überwiegende Mehrzahl der Sozialversicherungsbezieher ab dem Jahr 2020, die nämlich im ASVG erfasst sind, alle bisherigen Bundeszuschüsse auch für die anderen Pen­sionssysteme mitzahlt. Es gibt ein Minus. (Abg. Mag. Molterer: Das ist einfach grotesk falsch!) Sie müssen sich die Zahlen, die das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung errechnet hat, ansehen, dann würde Ihnen vielleicht auch schlecht ob des Ausmaßes an Raubbau bei den Pensionen, das Sie jetzt zu verantworten haben, Herr Klubobmann Molterer! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Wissen Sie, wie viel der Bund im Jahr 2006 mehr zahlt? Er wird um mehr als 2 Milliarden € mehr zahlen!)

Herr Klubobmann Molterer, ich habe 10 Minuten Redezeit und nicht 20 Minuten wie Sie, daher muss ich mich beschränken. Einverstanden, Herr Molterer, es sind Maßnahmen zur Pensions­sicherung notwendig. Aber warum kann man das nicht anders herum angehen? – Zuerst das große Konzept und im Rahmen eines großen Konzeptes auch die Maßnahmen zur Pensions­sicherung. Das wäre ein Fortschritt.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines gerechten Pensionssystems für alle

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den vorliegenden Entwurf („Pensionssicherungsge­setz“) der Bundesregierung im Rahmen der Budgetbegleitgesetze zurückzuziehen und dem Nationalrat binnen eines Jahres eine Regierungsvorlage zur Reform der Pensionssysteme vorzulegen, die von folgenden Überlegungen getragen ist:

Harmonisierung aller Pensionssysteme, die aus öffentlichen Mitteln gefördert oder finanziert werden;

Festlegung angemessener Übergangszeiten;

Existenzsicherung durch das öffentliche Pensionssystem;

Einführung eines progressiven Pensionssicherungsbeitrages für Pensionen über der ASVG-Höchstpension;

 


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