von der Reform
betroffen sind, kein Gespräch führen? Was soll daran schlecht sein?! Warum
sollen nicht Menschen, die betroffen sind, ihren Widerstand artikulieren?!
Frau Abgeordnete
Bleckmann meinte hier, es sei „infam“, wenn ein Pensionistenvertreter nach dem
alten Pensionssystem eine hohe Politikerpension bekommt und trotzdem zum Streik
rät. – Da muss ich Sie schon fragen: Ist es nicht wirklich infam, wenn
jemand, der, wie Herr Vizekanzler Haupt, ebenfalls 12 000 € an
Politikerpension bezieht, jenen, die 600 oder 700 € Pension haben, sagt:
Ihr sollt nicht streiken! Ihr sollt euch nicht wehren! Ihr sollt nicht
Widerstand leisten, sondern eure Abgeordneten werden schon – wenn so
tatkräftig wie bei den Freiheitlichen, na dann gute Nacht! – eure
Argumente im Parlament einbringen!? (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Mehrfach – ja
fast schon auffällig oft – wurde seitens der Regierungsparteien betont,
dass man nicht daran denke, das Umlageverfahren abzuschaffen, sondern dass nur
optional eine zweite oder dritte Säule entstehen soll. – Alles, was so oft
und auffällig betont wird, noch dazu bei einer solch einschneidenden Reform,
wie sie hier vorliegt, weckt mein Misstrauen – und nicht nur jenes, das
wir hier mit unserem Misstrauensantrag dem Herrn Bundeskanzler gegenüber zum
Ausdruck bringen.
Nur an einem Punkt
frage ich bei Herrn Klubobmann Scheibner nach, der behauptet hat, jeder könne
doch selbst entscheiden, ob und wie viel er in eine private Pensionsvorsorge
einzahlen möchte. (Abg. Scheibner: Nein, bei der „Abfertigung
neu“, Frau Kollegin! Sie müssen mich schon richtig zitieren!) – Ja,
gern, aber erklären Sie mir doch bitte, Herr Klubobmann, wie sich
beispielsweise eine Frau, die – das sind immerhin 17 Prozent –
weniger als 1 000 € brutto im Monat verdient, frei entscheiden soll,
ob sie pro Monat mindestens zirka 150 € in eine private Pensionsvorsorge
einzahlen soll, um einmal nur ein unteres Limit zu nehmen! Da kann doch von
freier Entscheidung keine Rede mehr sein! Da geht es doch ums Existenzminimum!
Und damit ist diese zweite Säule auch schon reine Fiktion. (Beifall bei den
Grünen.)
Diese
Pensionsreform ist frauenfeindlich! Daran ändern auch die
Behauptungen nichts, die ja fast schon skurril sind, dass Frauen bei dieser
Pensionsreform „bevorzugt“ würden. – Da versucht man, aus einem Nachteil,
dass nämlich zu einem wirklich überwältigenden Anteil alles, was
Kindererziehung, Haushalt, Betreuungspflichten gegenüber Nicht-Minderjährigen
betrifft, heute nach wie vor den Frauen aufgebürdet und von diesen übernommen
wird, eine „Bevorzugung“ zu konstruieren.
Wenn man da ein
klitzekleines Bisschen an Verbesserungsmaßnahme versucht – auf diese werde
ich gleich zu sprechen kommen –, wird daraus plötzlich automatisch eine
„Bevorzugung“ von Frauen, die nachweislich ein Drittel weniger als Männer
verdienen und bereits jetzt um die Hälfte weniger an Pension als Männer haben.
Wie Ihre
„Verbesserungen“ ausschauen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien,
werde ich Ihnen an Hand folgenden Beispiels aufzeigen: Die großartige
„Verbesserung“, die offensichtlich in Form einer Erleuchtung an diesem
Wochenende passiert ist, ist die, dass gesagt wird, Frauen beziehungsweise auch
Männer sollen noch in einer bestimmten Phase in Frühpension gehen können. Das
heißt, eine Frau – und das ist sogar so in den Erläuterungen angeführt –
soll mit 55 Jahren in Pension gehen können, so zum Beispiel eine Krankenschwester.
Rechnen Sie mir
doch bitte einmal vor, wie eine Krankenschwester, die eine Ausbildung zu
absolvieren hat, also frühestens mit 18 oder 19 Jahren in den Beruf
eintritt, bis zum 55. Lebensjahr zu 40 Beitragsjahren für die
Durchrechnung kommt!
Das ist ein Maßnahme, die man leicht irgendwo hinschreiben kann, sie ist aber für kaum eine Frau relevant, maximal für Hilfsarbeiterinnen, die eine durchgängige Erwerbszeit haben, also zwischendurch keinen Monat arbeitslos waren (Abg. Öllinger: Die ist aber schon vorher kaputt!), denen keine Zeit fehlt, die nicht einen längeren Zeitraum krank waren – also eine