berg reagiert
haben. Und das ist das heutige Ergebnis! – Danke. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.14
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
19.15
Abgeordnete
Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorsitzende des
Justizausschusses, Frau Dr. Fekter, ist uns eigentlich noch eine Antwort
schuldig. Es geht ja das Gerücht, Frau Dr. Fekter, um, dass Sie besonders
an der Zerschlagung des Jugendgerichtshofes interessiert gewesen wären. Bisher
schweigen Sie dazu – aber das scheint ja in der Österreichischen
Volkspartei immer üblicher zu werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr
Bundesminister! Können Sie sich noch erinnern – ich kann mich noch gut
daran erinnern –, wie Sie uns einmal erklärt haben, dass wir außerhalb
Wiens keinen einzigen Jugendrichter finden werden, der gegen die Auflösung des
Wiener Jugendgerichtshofes eintreten würde? – Ich kann Ihnen Folgendes
sagen: Wir haben jetzt eine fraktionelle Enquete der SPÖ zur Auflösung des
Jugendgerichtshofes gehabt. Zu dieser war auch ein Jugendrichter aus Innsbruck,
Dr. Günther Böhler, ein Richter mit ausgezeichnetem Ruf, eingeladen.
Dieser hat sich alles andere als gegen den Jugendgerichtshof in Wien
ausgesprochen. Auch Frau Dr. Astrid Henhofer, Stellvertreterin des
Obmannes der Fachgruppe Jugendrichter und -richterinnen am OLG Linz, hat
sich für die Beibehaltung des Jugendgerichtshofes ausgesprochen. Der Richter
Dr. Böhler aus Tirol, also aus dem Westen des Bundesgebietes, hat
zusammengefasst Folgendes gesagt – ich zitiere –:
Zusammengefasst
nur zum Jugendgerichtshof noch einmal: Die Auflösung dieser funktionierenden
Einrichtung ist auch uns aus westlicher Sicht nicht verständlich, zumal dieses
Netzwerk mehr als gut, nämlich richtig, funktioniert. – Zitatende.
Was sich
Dr. Böhler gewünscht hätte und nach wie vor wünscht – und immer
wieder wendet er sich mit Bitten, mit Petitionen an das
Justizministerium –, ist, dass zum Beispiel auch in Innsbruck, also in
den Bundesländern die Jugendgerichtshilfe eingerichtet wird. Alle Bemühungen in
diese Richtung, so sagt er, sind aber in Tirol bisher gescheitert. – Hier,
Herr Bundesminister, ist Handlungsbedarf gegeben. Hier sollte etwas geschehen!
Ich darf einen
weiteren Experten, der an dieser Enquete teilgenommen hat, zitieren, und zwar
Professor Viehmann aus der Bundesrepublik Deutschland. Dieser sagte:
Die Auflösung des
Jugendgerichtshofes Wien scheint mir ein ähnlich bedauernswerter Akt der
Kriminalpolitik zu sein, ein Akt der Bürokratie, fiskalisch-organisatorisch
begründet, gegen eine fast 80-jährige Rechtskultur. Die Auflösung des Wiener
Jugendgerichtshofes ist für mich ein Akt kriminalpolitischen
Rückschrittes. – Zitatende. So sagt ein weiterer Experte.
Zum Schluss meiner
Argumentation möchte ich auf etwas eingehen, was auch Sie in Ihrer zweiten
Wortmeldung noch einmal ins Treffen geführt haben, nämlich dass ja einer der
wesentlichen Gründe, warum der Jugendgerichtshof von Erdberg in die Josefstadt
verlagert worden ist, darin bestand, dass es dadurch zu einer
Qualitätsverbesserung kommen sollte.
Dazu gibt es nun
aber eine wissenschaftliche Studie, verfasst von Professor Christian Grafl vom
Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und seiner
Assistentin Dr. Judith Stummer. Die Autoren dieser Studie haben eine
Umfrage unter den jugendlichen Häftlingen durchgeführt, und ich kann Ihnen im
Gegensatz zu dem, was hier immer wieder ins Treffen geführt wurde – von
Herrn Miedl, von Herrn Mainoni und auch von Ihnen, Herr Minister –, nur
eines sagen, nämlich dass die Jugendlichen – und es wurden alle befragt,
es ist also eine mehr als repräsentative Umfrage – im Durchschnitt mit den
Haftbedingungen im früheren Jugendgerichtshof in Erdberg zufriedener waren
als mit der jetzigen Situation.