Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 163

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Im Grunde wird also das Recht auf Privatkopie in diesem Gesetz noch verbal aufrechterhalten, aber so massiv eingeschränkt, dass dieser enge private Bereich nicht mehr möglich ist.

Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie – und das schießt eindeutig übers Ziel hinaus – nun sogar mit Strafbestimmungen operieren, nämlich dann, wenn der Kopierschutz auch bloß zur Wah­rung des persönlichen Rechtes auf eine Privatkopie umgangen wird. Ich halte das für wirklich überzogen, denn das geht bis hin zur Eintragung in das Strafregister.

Ein weiterer Punkt ist sehr bedauerlich: Es hätte die Chance gegeben, in dieser Gesetzes­no­velle vor allem Besserstellungen für die Kreativen, für die Künstlerinnen und Künstler, in Öster­reich zu verankern. Diesbezüglich hinken wir nach. Bestimmungen, die in Deutschland seit 1966 gut funktionieren, gibt es im österreichischen Recht nicht. Wir alle kennen die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler. Im ursprünglichen Entwurf waren einige Verbesserungen ent­halten. Es ist daher sehr, sehr bedauerlich, dass er nun so rasch durch das Parlament ge­peitscht wird und diese Verbesserungen für die Kreativen, für die Künstlerinnen und Künst­ler, restlos gestrichen wurden.

Ich bedauere das, es widerspricht auch Ihrem Regierungsübereinkommen, in dem Sie festge­schrieben haben, eine Enquete zu dieser heiklen Frage, wie man die Rechte zwischen den Kreativen, der Industrie und den KonsumentInnen fair verteilt, abzuhalten. Man hat es einfach auf dem Mindestniveau umgesetzt. Es ist eine vertane Chance, was mir persönlich und allen, denen die Rechte von Künstlerinnen und Künstlern ein Anliegen sind, sehr Leid tut. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Fekter: Sie wollen aber den Kopierschutz nicht ...!)

Frau Kollegin Fekter! Ich glaube, ich habe es jetzt ausführlich erklärt. Das Recht auf Privatkopie zu wahren, heißt noch lange nicht – und es ist sogar das Gegenteil davon –, dem professionel­len Raubzug gegen Urheberrechte Tür und Tor zu öffnen. Ganz im Gegenteil! Dieses Recht auf Privatkopie sollte gestärkt werden, aber nicht, wie in der nun vorliegenden Fassung verankert, einfach abgebaut, ausgehöhlt werden. Es ist jetzt nicht mehr vorhanden. Auf der anderen Seite aber tun Sie auch nichts für die Kreativen, für die Künstlerinnen und Künstler!

Ich kann also keine Ausgewogenheit in diesem Entwurf erkennen. Die Grünen werden dieser Vor­lage auch nicht die Zustimmung geben. Ich möchte zu zwei Detailpunkten noch einen Ab­ände­rungs­antrag einbringen. Er wurde bereits verteilt, ich werde seine Eckpunkte kurz be­schreiben.

Das Gesetz weist eine Fülle von sehr komplexen Detailregelungen auf. Eine dieser Regelun­gen, die uns sehr stört, ist, dass bei Schulbuchvervielfältigungen – das geht ja frei – die Urheber nicht informiert werden, also keine Transparenz darüber besteht, was bei dieser Schulbuch­ver­vielfältigung tatsächlich vervielfältigt wird. Zweitens gibt es keine Gleichstellung von Werk-Auf­führen­den mit Film-Aufführenden. Dieses Ungleichgewicht ist auch sachlich nicht nachvoll­zieh­bar.

Ich hoffe, dass Sie es sich noch einmal überlegen. Ich bedauere, dass es diese Enquete nicht ge­­ge­ben hat. Die Fragen betreffend Digitalisierung, auch wie sich der weltweite Markt in den Be­­reichen Software und Musikindustrie entwickelt, sind sehr spannende Themen. Einfach die amerika­nische Rechtstradition kritiklos zu importieren, halte ich für völlig verfehlt. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

20.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kern­punk­ten erläuterte Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kolle­gen schriftlich überreicht wurde und auch genügend unterstützt ist. Er steht daher in Ver­hand­lung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung vervielfältigen und verteilen; er wird auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

 


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