Im Grunde wird
also das Recht auf Privatkopie in diesem Gesetz noch verbal aufrechterhalten,
aber so massiv eingeschränkt, dass dieser enge private Bereich nicht mehr
möglich ist.
Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie – und das schießt eindeutig
übers Ziel hinaus – nun sogar mit Strafbestimmungen operieren, nämlich
dann, wenn der Kopierschutz auch bloß zur Wahrung des persönlichen Rechtes auf
eine Privatkopie umgangen wird. Ich halte das für wirklich überzogen, denn das
geht bis hin zur Eintragung in das Strafregister.
Ein weiterer Punkt ist sehr bedauerlich: Es hätte die Chance gegeben, in
dieser Gesetzesnovelle vor allem Besserstellungen für die Kreativen, für die
Künstlerinnen und Künstler, in Österreich zu verankern. Diesbezüglich hinken
wir nach. Bestimmungen, die in Deutschland seit 1966 gut funktionieren, gibt es
im österreichischen Recht nicht. Wir alle kennen die soziale Lage der
Künstlerinnen und Künstler. Im ursprünglichen Entwurf waren einige
Verbesserungen enthalten. Es ist daher sehr, sehr bedauerlich, dass er nun so
rasch durch das Parlament gepeitscht wird und diese Verbesserungen für die
Kreativen, für die Künstlerinnen und Künstler, restlos gestrichen wurden.
Ich bedauere das, es widerspricht auch Ihrem Regierungsübereinkommen, in
dem Sie festgeschrieben haben, eine Enquete zu dieser heiklen Frage, wie man
die Rechte zwischen den Kreativen, der Industrie und den KonsumentInnen fair
verteilt, abzuhalten. Man hat es einfach auf dem Mindestniveau umgesetzt. Es
ist eine vertane Chance, was mir persönlich und allen, denen die Rechte von
Künstlerinnen und Künstlern ein Anliegen sind, sehr Leid tut. (Beifall bei
den Grünen. – Abg. Dr. Fekter:
Sie wollen aber den Kopierschutz nicht ...!)
Frau Kollegin Fekter! Ich glaube, ich habe es jetzt ausführlich erklärt.
Das Recht auf Privatkopie zu wahren, heißt noch lange nicht – und es ist
sogar das Gegenteil davon –, dem professionellen Raubzug gegen
Urheberrechte Tür und Tor zu öffnen. Ganz im Gegenteil! Dieses Recht auf
Privatkopie sollte gestärkt werden, aber nicht, wie in der nun vorliegenden
Fassung verankert, einfach abgebaut, ausgehöhlt werden. Es ist jetzt nicht mehr
vorhanden. Auf der anderen Seite aber tun Sie auch nichts für die Kreativen,
für die Künstlerinnen und Künstler!
Ich kann also keine Ausgewogenheit in diesem Entwurf erkennen. Die
Grünen werden dieser Vorlage auch nicht die Zustimmung geben. Ich möchte zu
zwei Detailpunkten noch einen Abänderungsantrag einbringen. Er wurde bereits
verteilt, ich werde seine Eckpunkte kurz beschreiben.
Das Gesetz weist eine Fülle von sehr komplexen Detailregelungen auf.
Eine dieser Regelungen, die uns sehr stört, ist, dass bei
Schulbuchvervielfältigungen – das geht ja frei – die Urheber nicht
informiert werden, also keine Transparenz darüber besteht, was bei dieser
Schulbuchvervielfältigung tatsächlich vervielfältigt wird. Zweitens gibt es
keine Gleichstellung von Werk-Aufführenden mit Film-Aufführenden. Dieses
Ungleichgewicht ist auch sachlich nicht nachvollziehbar.
Ich hoffe, dass Sie es sich noch einmal überlegen. Ich bedauere, dass es
diese Enquete nicht gegeben hat. Die Fragen betreffend Digitalisierung, auch
wie sich der weltweite Markt in den Bereichen Software und Musikindustrie
entwickelt, sind sehr spannende Themen. Einfach die amerikanische
Rechtstradition kritiklos zu importieren, halte ich für völlig verfehlt. –
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.05
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen
Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits,
Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde und
auch genügend unterstützt ist. Er steht daher in Verhandlung.
Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53
Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen; er wird auch
dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.