cherungsrechtliche
Leistungen geregelt werden. – Diese drei Säulen der Grundlage der
Definition „Berufssportler“ werden wir also bei diesem Gesetz zu beachten
haben.
Ich glaube, es
wird sehr schwierig werden, eine Unterscheidung zwischen Mannschafts- und Einzelsportarten
zu treffen, und es wird sehr schwierig werden, die Grenze zu ziehen, wann ein
Sporttreibender ein Berufssportler ist beziehungsweise wann noch nicht. Das
wird vor allem für kleine Vereine wichtig sein.
Ich meine aber,
dass hier der richtige Weg ist, zu versuchen, dabei alle Sportverbände einzubinden
und die Zusammenarbeit mit der BSO zu suchen, um eine Regelung im Sinne
möglichst breit gestreuter Interessen zu finden.
In diesem
Zusammenhang begrüße ich die gemeinschaftliche Vorgangsweise, und ich meine
auch, dass wirklich Positives nur herauskommen kann, wenn jeder seine
Erfahrungen einbringt.
Als ehemaliger
Vereinsobmann weiß ich allerdings, wie schwierig es ist, in einem Verein einen
derartigen Interessenausgleich herbeizuführen – und umso schwieriger ist
das dann sicherlich auf der Ebene Einzel- beziehungsweise Vereinssportler.
Nichtsdestotrotz
möchte ich hier aber folgende Kritik anbringen, eine, die man nicht vergessen
darf – und ich bin da, glaube ich, sogar einer Meinung mit Herrn Sport-Staatssekretär
Schweitzer –: Schade ist, dass der Herr Staatssekretär sein Gewicht als
Regierungsmitglied da ein bisschen zu wenig einsetzt (Abg. Dr. Brinek:
Mit dem Grabner kann er natürlich nicht mithalten! – Heiterkeit bei der
ÖVP), um diese Regelung zu verhindern, die in den jetzigen Budgetbegleitgesetzen
auftaucht, nämlich eine Freizeitunfallversicherung einzuheben, und zwar mit
einem Ergänzungsbeitrag von 0,1 Prozent der Beitragsgrundlage. Mich
wundert sehr, dass es da keinen Aufschrei des Herrn Sport-Staatssekretärs
Schweitzer gibt, ist es doch gerade der Sport, der dem Gesundheitsbereich, eben
auf Grund seiner präventiven Wirkung, Einsparungen in beachtlicher Höhe bringt.
Es gibt eine
Studie, wonach bei Sportunfällen ein Schaden von rund 305 Millionen €
entsteht. Aber letztendlich erspart man sich im Gesundheitswesen durch
Präventionsmaßnahmen in Bezug auf den Gesundheitsbereich, durch den Sport eben,
552 Millionen €. Das heißt, im Wesentlichen steht ein Positivum von
255 Millionen € auf der Seite der Sportler. (Abg. Dr. Brinek:
Es geht um Extremsportarten!)
Daher ist es unverständlich, warum man jetzt noch einen Ergänzungsbeitrag zur Krankenversicherung für Freizeitunfälle einführen will. (Abg. Dr. Brinek: Extremsportarten ...!) Davon würden natürlich 30 Prozent auf die Sportler entfallen, und da ist es wirklich nicht einzusehen, warum der Sport, der dem Gesundheitswesen rund 255 Millionen € erspart, mit einem Ergänzungsbeitrag zur Unfallversicherung noch einmal zur Kasse gebeten wird! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) – Nein, das zahlen alle! Diese Beiträge sind von allen Pflichtversicherten zu entrichten – und das ist ausschließlich als Freizeitunfallversicherung gedacht! Lesen Sie das doch in Ihrem eigenen Entwurf nach, bevor Sie sich in diese Diskussion einmischen! Lesen Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das heißt, in
Wirklichkeit bitten Sie den Sport, bitten Sie die Sporttreibenden zur Kasse,
obwohl diese einen positiven Beitrag zur Krankenversicherung leisten, indem
diese eben weniger durch Sporttreibende als durch Nicht-Sporttreibende in
Anspruch genommen wird.
Es ist schade,
dass Sie von ÖVP und Freiheitlichen praktisch eine „Strafsteuer“ für Sportler
einführen; quasi im Vorbeigehen versuchen Sie noch schnell, das unterzubringen.
Das müssen dann ohnehin alle zahlen! Ich finde das wirklich schade!
Dazu, meine Damen und Herren, gibt es eine APA-Aussendung des Herrn Sport-Staatssekretärs Schweitzer, in der er sagt, dass er diese Freizeitunfallversicherung ablehne. – Herr Sport-Staatssekretär, ich hoffe, dass Sie mehr Gewicht in der Regierung bekommen, denn im Regierungsentwurf selbst ist Ihre Meinung nicht durchgedrungen. Es ist zwar sehr schön, sich