Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 19

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Rechnungshofprüfung abwarten werden, bevor Sie den Kaufvertrag für die Eurofighter unter­schreiben?

3. Können Sie ausschließen, dass seitens des EADS-Konzerns Zahlungen oder sonstige ver­mögenswerte Vorteile an dritte Personen erfolgten, um die Bundesregierung in Richtung eines Zuschlages zugunsten der Eurofighter zu beeinflussen?

4. Rund um die Vergabeentscheidung kam es zu auffallend häufigen Werbeeinschaltungen und Inseraten des EADS-Konzerns. Können Sie ausschließen, dass es hiebei direkt oder indirekt zu Parteienfinanzierung gekommen ist bzw. diese Inserate von Angehörigen der Bundes­re­gierung – wie dies in anderem Zusammenhang jetzt etwa Staatssekretär Kukacka für das „Neue Volksblatt“ gemacht hat – akquiriert wurden?

5. Von führenden Repräsentanten ihres Koalitionspartners (3. NR-Präsident Prinzhorn) wurde eine Neuausschreibung verlangt mit dem Hinweis, dass der Verzicht auf eine solche als Wählertäuschung qualifiziert werden müsse. Wie stehen Sie zu dieser eindeutigen Forderung des 3. NR-Präsidenten nach Neuausschreibung des Projektes?

6. Stimmt es, dass, wie „profil“ in dieser Woche berichtet, nach wie vor ein Offert der Firma Saab aufrecht ist, das 18 Abfangjäger der Type Gripen um mindestens 500 Millionen Euro, in einer anderen Variante sogar bis zu einer Milliarde Euro billiger anbietet und gibt es noch Offerte anderer Anbieter, die ebenfalls unter dem Angebot von EADS liegen?

7. Wie hoch sind die mit der Anschaffung von Abfangjägern des Typs Eurofighter verbundenen Gesamtkosten bei einer angenommenen Lebensdauer von 30 Jahren – inklusive Finan­zierungskosten, Kosten der sogenannten „Zwischenlösung“, Systemkosten, Infrastrukturkosten, neuer Logistik, Personalkosten, Ausbildung der Piloten, Anschaffung eines Flugsimulators, Bewaffnung, Betriebskosten – also schlicht allem, was sonst noch damit verbunden ist?

8. Finden Sie jenen Betrag von 1,337 Milliarden Euro, den die Regierungsfraktionen in einem Abänderungsantrag, den Sie vergangenen Freitag dem Budgetausschuss des Nationalrates übermittelten, als Kosten für die Abfangjäger angeben, als ausreichend? Insbesondere an­gesichts des Umstandes, dass an jenem Freitag zeitgleich eine Pressekonferenz stattfand, in der Finanzminister Grasser in Ihrem Beisein die Kosten mit 1,969 Milliarden Euro bezifferte. Aus welchem Budget würde die Differenz beglichen werden?

9. Stimmt es, dass vorgesehen ist, sämtliche Kosten, also auch die Betriebskosten etc., nicht aus dem Verteidigungsbudget, sondern aus einem eigenen Budgetansatz zu finanzieren, also zusätzlich zum Verteidigungsbudget?

10. Ein wesentliches Argument der Regierung, warum der Ankauf von Abfangjägern, zunächst 24 später 18, zwingend ist, war, dass der österreichische Luftraum aufgrund des Neutrali­tätsgesetzes unbedingt von Flugzeugen, die sich im Eigentum des österreichischen Bun­desheeres befinden, überwacht werden müsse. Im Zeitraum von 2005 bis 2007 (also auch während der EU-Präsidentschaft Österreichs) reicht es aber, wenn eine geringere Zahl von im Ausland geleasten oder gemieteten, also nicht in österreichischem Eigentum befindlichen, Flugzeugen den österreichischen Luftraum überwacht. Begeht die Bundesregierung daher mit ihrer geplanten Vorgangsweise einen Verfassungsbruch oder interpretiert die Bundesregierung ihre Verpflichtung aus dem Neutralitätsgesetz nunmehr anders?

11. Für den Zeitraum von 2005 bis 2007 sieht die Bundesregierung offensichtlich kein Problem, die österreichische Luftraumüberwachung mit ausländischen geleasten oder gemieteten Flug­zeugen vorzunehmen. Haben Sie ein derartiges Modell auch auf seine Tauglichkeit als Dauerlösung, also als Alternative zur teuren Anschaffung von Kampfflugzeugen, überprüft und zu welchem Ergebnis sind Sie dabei – insbesondere was die Kosten angeht – gekommen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln.

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