Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 401

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Sie wissen auch, dass das Optionsrecht für Altpolitiker eine Sache wäre, die ich unter­stützt hätte, wobei es da auch Argumente gibt, dass hohe Kosten anfallen würden, wenn man die einbezahlten Beträge herausnimmt und irgendwo anders einzahlt. Ich wäre trotzdem dafür gewesen, aber das ist eben die Situation des Kompromisses, dass man nicht alles durchsetzen kann, was man durchsetzen möchte.

Ich glaube aber, dass dieser Kompromiss für den – Gott sei Dank, und darauf möchte ich hinweisen – geringen Teil von Politikern, die das noch betrifft, herzeigbar ist. Wir haben analog zum ASVG das Pensionsalter für Politiker auf 65 Jahre angehoben, es gibt, wenn jemand als Politiker vor dem 65. Lebensjahr in Pension geht, während die­ser Übergangsfrist analog zum ASVG Abschläge in der Höhe von 4,2 Prozent, und es gibt einen Solidarbeitrag, der für hohe Pensionen 15 Prozent ausmacht.

Herr Kollege Öllinger, ich wundere mich schon, dass Sie das so kritisieren und so ab­tun, dass man nur 1 Prozent erhöht. Darüber gab es zwar keinen Konsens, aber wir haben diesbezüglich eine gute Gesprächsbasis in den Verhandlungsrunden gehabt, dass wir auch bei den Politikern unterscheiden zwischen dem kleinen Bürgermeister, der eine kleine Politikerpension bekommt und immerhin 8 Prozent Solidarbeitrag zu bezahlen hat, und jenem Politiker, der im Nationalrat war, Minister war, und eben 15 Prozent dieses höheren Betrages zu bezahlen hat. Wir haben also eine Progressi­onsstufe eingeführt. Das ist doch, so glaube ich, eine vernünftige Lösung. Wenn Sie es ernst meinen, dann müssten Sie das auch zugeben.

Wir schaffen die Doppelberechnung von Anwartschaften ab, das heißt, dass ein Abge­ordnetenjahr auch nur als Abgeordnetenjahr zählt und nicht gleichzeitig für eine Minis­terpension angerechnet werden kann. Und wir schließen das Zusammenfallen von Pensionsbezug und Aktivbezug für die Zukunft aus. Das sind wichtige Eckpunkte die­ser Reform. Wenn man will, ist das natürlich alles zu wenig, das ist auch ganz klar, aber ich glaube, das ist ein tauglicher Kompromiss, mit dem wir signalisieren, dass wir im Bereich des Möglichen die Politiker, die Altpolitiker nach dem alten System so be­handelt und analog zum ASVG die entsprechenden Maßnahmen gesetzt haben.

Befriedigend ist es nicht, weil es noch immer eine Zweiklassengesellschaft gibt, das gebe ich schon zu, aber es ist eine wichtige und notwendige Maßnahme und auch ein Signal.

Betonen möchte ich aber auch – das sollte immer wieder vorangestellt werden, weil wir alle in einen Topf geworfen werden –, dass die überwiegende Zahl der Abgeordneten hier im Hohen Haus so wie alle anderen Bediensteten nur mehr nach dem ASVG eine Pension bekommen werden und auf freiwilliger Basis in eine Pensionskassa einbezah­len. Da gibt es einmal eine bessere Verzinsung und einmal eine schlechtere, so wie das eben am Kapitalmarkt ist. (Abg. Öllinger: Sie haben es schlechter gemacht!) Das betrifft mich genauso, Herr Kollege Öllinger, das ärgert mich auch. Aber das ist so, wie wenn man sein Geld auf ein Sparbuch legt, denn da kann man auch nicht prognostizie­ren, wie sich die Zinsen in der Zukunft entwickeln werden. (Abg. Öllinger: Nein, nein!) Aber ich glaube, das ist ein gutes System, weil die Politiker mit diesem Projekt des Drei-Säulen-Modells ausnahmsweise einmal mit gutem Beispiel vorangehen.

Meine Damen und Herren, Sie sollten es sich überlegen, ob Sie zumindest in Teilbe­reichen dieser sinnvollen Reform zustimmen – oder ob Sie jetzt negativ konditioniert sind auf Grund Ihres falschen Abstimmungsverhaltens im Jahre 1997. (Abg. Öllinger: Sie stimmen jetzt zu!) Das würde ich noch einsehen, dass Sie sagen, jetzt wollen Sie nicht zustimmen, weil Sie diesen Fehler korrigieren wollen. Aber ich sage Ihnen: Da können Sie zustimmen, das ist ein tauglicher, kein idealer, aber ein tauglicher Kom­promiss. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


20.15

 


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