Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 16

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Minister, so muss ich sagen, haben auch schon meine VorrednerInnen Bedenken da­rüber geäußert, ob wir dieses Reformvorhaben mit diesen knappen Personal­res­sour­cen überhaupt durchführen können. Also bisher haben Sie leider im Budget noch nicht nachweisen können, dass wir, wenn das Gesetz in Kraft treten soll, genügend Staatsanwälte zur Durchführung dieses Gesetzes haben werden.

Ich glaube, da müssen wir uns jetzt schon Gedanken machen und können nicht sagen, im Jahr 2007 wird dieses Gesetz in Kraft treten, bis dahin rinnt noch viel Wasser die Donau hinunter, sondern wir müssen bei einer solch langen Ausbildungszeit, die wir haben, schon jetzt die Weichen stellen.

Zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Fekter möchte ich sagen: Sie hat Vor­schläge dahin gehend gemacht, wie man Gerichtsverfahren vereinfachen kann. Dazu möchte ich Folgendes sagen: In den letzten Jahren sind ungeheuer viele neue Geset­zesvorhaben durchgeführt worden, und ich finde, man sollte jetzt einmal ein bisschen stoppen und sich auf die innere Neuorganisation der Gerichte und der Staatsanwalt­schaften beschränken, denn da gibt es noch sehr viele alte Strukturen, die älter sind als so manche Gesetze, mit denen wir jetzt noch arbeiten müssen. Ich glaube, das wäre zwar eine sehr anstrengende Arbeit, vielleicht anstrengender, als ein neues Ge­setz zu schaffen, aber eine sehr lohnende Aufgabe. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Jarolim, ich glaube, dass Sie wirklich – nein, ich bin überzeugt da­von! – zu weit gehen, wenn Sie dem Minister vorwerfen, dass er, weil ihm die Rechts­prechung des Jugendgerichtshofes nicht passt, den Jugendgerichtshof in das Landes­gericht verlagert hat.

Richtig ist natürlich, dass es überhaupt keinen Druck auf Richter und auch keine Rache gegenüber Richtern geben darf. (Abg. Dr. Jarolim: Ich glaube auch, dass Herr Innen­minister Strasser da maßgeblich beteiligt war!) Richter müssen selbstverständlich unversetzbar bleiben, die Unabhängigkeit ist auf alle Fälle zu sichern.

Aber diese Argumentation kann nicht dazu verwendet werden, dass man sagt, veralte­te Einrichtungen müssen auf alle Fälle bestehen bleiben. Die Verlagerung des Jugend­gerichtshofes ist von der Bevölkerung an und für sich überhaupt nicht negativ beurteilt worden, sondern Sie haben dieses Problem in die Öffentlichkeit getragen und haben den entsprechenden medialen Druck und eine gewisse Verzerrung hinzugefügt. Des­halb ist dann diese ganze Verlagerung in einem ungünstigen Licht gesehen worden. Das, so glaube ich, muss man schon zugeben, Herr Abgeordneter Jarolim!

Wir haben ja hier schon lange darüber diskutiert, warum es notwendig oder zweck­mäßig war, den Jugendgerichtshof zu verlagern. (Abg. Dr. Jarolim: Unzweckmäßig!) Es gab dort Zellen mit 9 m² für zwei Personen. Muten Sie einem Jugendlichen oder zwei Jugendlichen wirklich zu, einen ganzen Tag auf 9 m² zu verbringen? Wir haben gehört, zwischen den WCs hat es nur einen Vorhang gegeben. Es waren überhaupt keine modernen sanitären Einrichtungen vorhanden. Sie haben sich auf der einen Seite darüber aufgeregt, dass es in der Korrekturzelle, die jetzt anders heißt, Toiletten wie in Italien gibt, aber auf der anderen Seite wollen Sie zulassen, dass im Jugend­gerichtshof solche veraltete Einrichtungen bestehen bleiben.

Außerdem sind tausende Quadratmeter im Landesgericht für Strafsachen frei gewe­sen. Lassen wir die Kirche bitte im Dorf und beurteilen wir die Dinge auch objektiv! Ich sehe aber auch ein, dass es sehr schwierig ist, von der Parteipolitik völlig loszu­kom­men, wenn es um die Justiz geht. Ein bisschen objektiv darf man jedoch wohl sein, wenn man hier Abgeordneter ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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