Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 18

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Wir haben das auch getan und die Privilegien der Jugendgerichtsbarkeit und des Jugendstrafvollzuges wurden auf zwei weitere Jahrgänge ausgedehnt, nämlich auf die inklusive 20- und die inklusive 21-Jährigen. Nun ist es so, dass Jugendliche leider sehr oft ihre Delikte in Gruppen – der Jurist sagt „in Banden“ – begehen, das heißt, es kommt leider in diesen Bereichen zu einer vermehrten Verhängung der Untersu­chungshaft, weil ja der Untersuchungsrichter bei Gruppendelikten sofort getrennte Vernehmungen durchführen muss. Da gibt es also erhöhten Haftbedarf. Dadurch, dass die Privilegien der Jugendgerichtsbarkeit um zwei weitere Jahrgänge ausgedehnt wurden, ist der Haftraum im Jugendgerichtshof in der Rüdengasse zu gering gewor­den.

Wir benötigen durchschnittlich 170 Haftplätze, es gibt aber in der alten Anstalt in Erd­berg beim Jugendgerichtshof nur 40 Zellen. Diese 40 Zellen sind nicht 9 m², sondern zum Teil nur 8,1 m² groß. Der Präsident des Jugendgerichtshofes, Dr. Jesionek, hat dem Ministerium leider nicht mitgeteilt, dass aus diesem Grund Stockbetten in die Haftzellen gestellt wurden und dadurch das Verhältnis Belag und Größe der Anti-Folter-Konvention widersprochen hat.

Diesen Zustand mussten wir ändern. Wir mussten deshalb einen anderen Ort für diese Häftlinge suchen, weil es auch unzumutbar war, diese Häftlinge ständig aus anderen Anstalten durch die Stadt hin- und herzutransportieren. Das war auch ein Sicherheits­risiko, deshalb musste diese Verlagerung in das Landesgericht für Strafsachen durch­geführt werden. Dort wurden zwei Trakte umgebaut, dort gibt es 170 Haftplätze, bessere sportliche Einrichtungen, bessere Freizeitmöglichkeiten, bessere Werkstätten und bessere medizinische Möglichkeiten.

Da nahezu jeder Journalist in der neuen und der alten Anstalt war, hat man auch eine Differenz entdeckt: Die Tischlerei in Erdberg war größer, als es die Tischlerei jetzt in der Josefstadt ist. Aber da gibt es einen Unterschied: Die Tischlerei in Erdberg war nicht in Betrieb, jene in der Josefstadt ist in Betrieb.

Sie werden, wenn Sie alle Komponenten durchdenken – und es gibt noch viele, viele mehr, auch wirtschaftliche –, keinen Grund finden, der nicht für die Verlagerung der Jugendgerichtstätigkeit in diese neue Umgebung spricht.

Die Jugendrichter sind nunmehr auch für die 20- und 21-Jährigen tätig, was auch ein Privileg gegenüber den Erwachsenen ist, die sich straffällig gemacht haben. – Dies nur zum Jugendgerichtshof. Sollten noch weitere Argumente kommen, gehe ich gerne darauf ein. Auf die restlichen werde ich später eingehen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.49

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. Sie wünschen 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.49

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich den lobenden Worten für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums gerne anschließen, möchte aber auch dazusagen, Herr Bundesminister: Diese lobenden Worte finde ich für Sie natürlich nicht – und es gibt kaum jemanden im Land, der diese lobenden Worte für Ihre Tätigkeit findet. (Abg. Scheibner: Doch!) Sie gehören zu Recht zu jenen Minis­tern, die im Kreuzfeuer öffentlicher Kritik stehen.

Ich möchte Folgendes in Erinnerung rufen: Sie werden als Misstrauensminister in die Geschichte eingehen, sechs Misstrauensanträge hat es alleine in der letzten Legisla­tur­periode, in dieser kurzen Zeit, gegeben. Und diese wurden zu Recht eingebracht.


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