Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 138

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Ich möchte kurz zum Sachverhalt kommen. Vorige Woche, nach der Anspielung: Mei­ne persönliche, private Homepage hat den Steuerzahler keinen Cent gekostet!, kommt noch der Nachsatz: Alles „privat und über Sponsoren finanziert.“ – Na, was wollte er uns damit sagen? – Wohl: Schaut her, wie toll ich bin, ich habe sogar Sponsoren!

So sind Sie selber (sich in Richtung des Bundesministers Mag. Grasser wendend) in das Fettnäpfchen getreten. Nur: Jetzt wird Zug um Zug offenbar, was sich im Hinter­grund abspielt. (Abg. Öllinger: So ist es!) Ich möchte ganz nüchtern noch einmal den Sachverhalt darstellen:

Der Herr Bundesminister für Finanzen wendet sich an einen Verein, nämlich die Indust­riellenvereinigung – deren Besonderheit darin besteht, dass deren Mitgliedsbeiträge, als Beiträge für eine Interessengruppe steuerlich absetzbar, von den Unternehmern bezahlt werden – und sagt (Abg. Kopf: Das sind die Gewerkschafter auch!): Bitte, ich möchte eine finanzielle Unterstützung haben! (Abg. Nürnberger: Aber von uns Ge­werkschaftern kriegt er kein Geld!) Daraufhin gibt die Industriellenvereinigung einem „Verein zur Förderung der New Economy“ Geschenke in Höhe von über 200 000 €. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich darf in puncto Steuern darauf hinweisen, dass – und es wird sich daran nichts än­dern, auch wenn Sie in Aufregung verfallen – eine Förderung bestimmter Wirtschafts­zweige nach ständiger Judikatur des VwGH keine gemeinnützige Tätigkeit ist.

Das heißt: Schon diese Schenkung fand nicht zugunsten eines gemeinnützigen Verei­nes statt, der aber auch deswegen nicht gemeinnützig sein konnte, weil er bei seiner tatsächlichen Geschäftsführung nicht einen ideellen Zweck verfolgt hat, sondern für den Privatbürger Karl-Heinz Grasser die Aufwendungen seiner persönlichen und priva­ten Homepage bezahlt hat – das haben Sie uns, Herr Bundesminister Grasser, ja letzte Woche gesagt, dass sie persönlich und privat ist. Das heißt, es gibt einen zweiten Schenkungsvorgang.

Ich möchte nur daran erinnern: Wir haben Steuerklasse V, wir haben einen Betrag von 200 000 €, ich brauche nicht nachzusehen, wir sind bei 42 Prozent Progression. Wir liegen also über dem Grenzbetrag in der Höhe von 75 000 € im § 53 Finanzstrafge­setz – das ist hier eine ernste Angelegenheit und nicht etwas, was man so nebenbei abtun kann!

Hier wird von Seiten des Finanzministers indirekt – und da will ich ihm (auf Bundesmi­nister Grasser zeigend) noch zugute halten, dass er es vielleicht nicht verstanden hat – ein Vorgang Zug um Zug offen gelegt, der nicht nur im Lichte des § 304 Abs. 2 StGB – ich habe extra gesagt: Abs. 2, nämlich eine „pflichtgemäße“ Amtsausübung vorzu­nehmen, und gar nicht einmal das andere behauptet – interessant ist, sondern neben diesem Punkt auch noch ein finanzstrafrechtlich zu ahndendes Delikt offen legt.

Es wird Ihnen, Herr Bundesminister Grasser, daher nichts anderes übrig bleiben – und ich rate es Ihnen dringend –, als Ihre politische Verantwortung rechtzeitig wahrzuneh­men, und das bedeutet den Weg zur Demission beim Bundespräsidenten. Sie können damit Ihre Integrität und – Sie sind ein junger Mann – auch Ihre zukünftige Reputation wiederherstellen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Scheibner: Na solche Ratschläge hat er notwendig! – Abg. Dr. Stummvoll: Peinlich! – Abg. Mag. Mainoni: ... Vogel ...!)

Ich darf, da Herr Klubobmann Molterer ein bisschen verhärmt lächelt, bei dieser Gele­genheit noch präzisieren: § 304 StGB ist in dieser Angelegenheit völlig klar. Für die Vorteilsannahme genügt es, dass der Vorteil auch nur einem „Dritten“ zukommt. Es genügt, wenn Bundesminister Grasser veranlasst, dass der Vorteil einem Verein zu­kommt, der seine private Homepage bezahlt. Er muss den geldwerten Vorteil nicht in


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