ses Haus übermittelt werden musste. Mir ist klar, dass es diesen sechsjährigen EU-Bericht gibt, aber das Problem ist, dass eine ganze Gesetzgebungsperiode vergehen kann, vielleicht sogar zwei, je nachdem, wie lange eine solche Periode dauert, ohne dass es in diesem Haus einen entsprechenden Bericht geben wird. Und das ist für mich umso unverständlicher, als dieser Gewässerschutzbericht ja wirklich eine wichtige Grundlage auch für die weiteren Maßnahmen im Wasserbereich war. Er gab Auskunft über Grundwassernitratbelastungen, über die Gewässergüte et cetera.
Ich halte das wirklich für einen Fehler, und ich verstehe auch nicht, warum man sich lästige Berichte einfach so vom Hals schaffen will. Offensichtlich war das beim Gewässerschutzbericht der Fall, und das ist auch einer der Gründe, weshalb wir nicht zustimmen können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer spricht mit dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.)
Entschuldigen Sie, aber vielleicht könnten
Sie Ihren kleinen Plausch etwas später fortführen. Theoretisch sollte die
Debatte hier ja mit dem Minister durchgeführt werden, Herr Kollege Molterer. (Abg.
Grillitsch – auf leere Bankreihen in der SPÖ weisend –:
Schauen Sie einmal in Ihre eigenen Reihen!)
Herr Kollege Grillitsch, es geht jetzt nicht um die Anwesenheit, sondern es geht darum, dass ich das gerne mit dem Minister debattiert hätte. Ich glaube, das ist auch der Sinn dieser Debatte, weil sonst können wir uns das Reden hier ersparen und uns gegenseitig einen Zettel in die Hand drücken. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grillitsch: Ist das so uninteressant für Ihre Kollegen? Ist das Wasserrecht so uninteressant?)
Ich kehre jetzt zur inhaltlichen Debatte zurück; vielleicht könnten Sie das auch machen. Sie kommen sicher auch noch einmal dran heute, und dann können Sie Ihrem Redebedürfnis vom Rednerpult aus Ausdruck verleihen.
Besonders schwer wiegend – und das ist auch einer unserer Kritikpunkte – sind die vielen schwammigen Formulierungen in dieser Novelle, die teilweise darin begründet sind, dass es eine wortwörtliche Übersetzung aus dem Englischen ist, was auf Deutsch dann teilweise sehr ungenau und schwammig ist.
Ein Beispiel ist der § 104a, die Genehmigung von Neuanlagen betreffend, wo es heißt, es müssen alle praktikablen Vorkehrungen getroffen werden, um negative Auswirkungen zu vermindern. – Hier gibt es einen sehr, sehr breiten Interpretationsspielraum.
Oder: unverhältnismäßige Kosten. Hier hat man wirklich einen breiten Spielraum und kann eigentlich fast alles wasserrechtlich genehmigen. Das ist uns einfach ein bisschen zu weit gefasst, und wir haben die große Sorge, dass es da zu einer Verschlechterung in diesem sehr sensiblen und für uns sehr wichtigen Gewässerschutzbereich kommt.
Ich würde sagen, der § 104 ist so etwas wie ein Gummiparagraph geworden. Es kommt natürlich immer auf die Auslegung an, aber wir haben eben große Befürchtungen, dass sich das in eine negative Richtung entwickelt.
Ich verstehe nicht, warum alle diese Änderungen enthalten sind, weil sie den Intentionen der Wasserrahmenrichtlinie diametral entgegenstehen. Ich finde es schade, denn diese Wasserrechtsgesetznovelle ist eine vertane Chance, Herr Bundesminister, und wir werden ihr aus den von mir genannten Gründen nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.54
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.