chene Umsetzung der Maßnahmen erlauben.
Dies umso mehr, als die Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energie aus Gründen
der Kyoto-Ziele von besonderem Interesse ist.
4. Ausgehend von einer gemeinsamen
Maßnahmenkatalogentwicklung auch bei der Erstellung der kosteneffizientesten
Maßnahmenkombinationen und damit des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes
auf eine enge Einbindung der Sektoren und berührter Bundesministerien,
insbesondere des für Angelegenheiten der E-Wirtschaft zuständigen
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie ds für die Bundeswasserstraßenverwaltung
zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Bedacht
zu nehmen.
5. die Möglichkeiten einer weiteren
Unterteilung des Planungsraumes „Donau zentral“ (eine rein verwaltungsinterne
Einheit zu Bearbeitungs- und Koordinationszwecken) nach Vorliegen
entsprechender Erfahrungen und Prüfung des daraus resultierenden
Verwaltungsaufwandes, gemeinsam mit Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich,
Steiermark, Wien und Burgenland sowie unter Beurteilung der internationalen
Implikationen für den Planungsraum zu prüfen.“
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.
20.10
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Saubere Luft und gesundes, reines Trinkwasser sind – da sind wir uns, glaube ich, alle einig – die wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes und gutes Leben. Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist deshalb eine sehr wichtige Maßnahme zum Schutze des Wassers. Nur: Bei der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht zeigen sich zum wiederholten Male die Interessen der Lobbyisten. Diese haben nämlich durchgesetzt, dass beim Grundwasserschutz nicht mehr sehr gute flächendeckende Trinkwasserqualität das Ziel ist. Mit der Ausräumung des Wasserwirtschaftsfonds in den letzten zweieinhalb Jahren sollen auch noch die Gemeinden sozusagen weich gekocht werden. – Obwohl ein äußerst hoher Investitionsbedarf in der Wasserwirtschaft besteht, wurden die Förderungen erheblich gesenkt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn die Städte und Gemeinden die Finanzierung der notwendigen Investitionen aus diesem Grunde dann selbst nicht mehr schaffen, werden als Ausweg die heute kommunal organisierten Wasserver- und Entsorgungsbetriebe ebenso an Großinvestoren verkauft werden – wie dies ja bereits jetzt mit der verstaatlichten Industrie der Fall ist. Da, so meine ich, ist ein Wasserrechtsgesetz, in dem das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie nur sehr ungenügend umgesetzt wurde, ein nicht unwesentliches Verkaufsargument.
In welche Richtung dieser Zug fährt, ist klar: Die Wasserwirtschaft soll in Zukunft privatisiert werden. In diesem Zusammenhang denke ich etwa nur an den Verkauf der NÖSIWAG an die zu 49 Prozent privatisierte EVN in Niederösterreich.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Prinzip wird auch da von der sich derzeit im Amt befindlichen Regierung die Belastungspolitik fortgesetzt. Die Steuerlast als solche wird beibehalten, der Anteil der Steuermittel jedoch, die auf Umwegen wieder dem Menschen zugute kommen, wird gesenkt.