Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 75

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Zweitens: Der Kostenersatz für die Überwachungsdienste, der zwangsläufig – das ist ja nicht unsere Option – den Betreibern von Mobilfunk angelastet wird, ist auch nicht ge­regelt. Diese Regelung wird auf den Verordnungsweg abgeschoben. Unseres Erach­tens ist das wirtschaftspolitisch nicht optimal.

Drittens: Die Frage der fristlosen Öffnung von Frequenzen, ohne dass der Bewerber eine Konzession haben muss. – Auch das ist unserer Auffassung nach wettbewerbs­politisch nicht optimal.

Viertens: die Frage Ex-post-/Ex-ante-Regulierung, Das heißt einfach ausgedrückt, ob vorneweg reguliert werden soll oder ob zuerst einmal der Markt greifen soll und hintennach kartellrechtlich agiert wird. – Das ist unserer Meinung nach auch nicht opt­imal geregelt, vor allem angesichts der Tatsache, dass die Kartellbehörde in Österreich erst im Entstehen und personell noch immer unterbesetzt ist. – Das war noch eine wirt­schaftspolitische Argumentation.

Das Letzte reicht schon hinüber in die konsumentenpolitische Kritik, die wir anbringen beziehungsweise anführen: Es ist nach wie vor offen, ob der Verordnungsweg gewählt wird oder nicht. Wir wissen nicht, wie das jetzt bei der Übertragung der Rufnummern geregelt ist.

Wenn jemand mit seinem Handy jemand anderen anruft, weiß er nicht, ob dieser Ge­sprächspartner oder die Gesprächspartnerin im selben Netz oder in einem anderen Netz ist, er weiß nicht, wie viel sein Anruf kosten wird, weil er nicht weiß, in welchem Netz er telefoniert, und zwar deshalb, weil die Rufnummern übertragen werden kön­nen, ohne dass dem Anrufer ein Signal ausgesandt wird.

Herr Minister, da sind Sie die Regelung schuldig! Wir hätten es gerne auf dem Verord­nungswege geregelt, und zwar so, dass es konsumentenfreundlich ist. Wir stellen uns vor, dass am Beginn des Anrufes eine Stimme sagt: Sie sind verbunden mit dem Netz – zum Beispiel – 0664 oder 0676 oder einem anderen. Das wäre konsumenten­politisch günstig. (Beifall bei den Grünen.)

Zu einem weiteren wesentlichen Aspekt, und zwar über Werbe-Emails et cetera, wird mei­ne Kollegin dann noch nähere Ausführungen machen. Ich muss sagen: Da gibt es Rückschritte! Sie liberalisieren da zuungunsten der Verbraucherinnen und Verbrau­cher. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch telefoniert mit dem Handy.)

Herr Kollege Grillitsch, Sie telefonieren jetzt während der Fernsehübertragung illegaler­weise mit dem Handy. (Abg. Mag. Molterer: Was heißt „illegal“?) Der Herr Präsident urgiert das meistens sehr streng. Dass gerade ein Vertreter der ländlichen Region sich gegen gesetzliche und geschäftsordnungsmäßige Obliegenheiten wendet (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Ikrath: Kriminalisieren Sie nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), erscheint mir besonders beachtenswert. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)

Ich wollte ja ins gleiche Horn blasen, ich wollte sagen: Gerade für den ländlichen Raum – ich betone: gerade für den ländlichen Raum! – brauchen wir bei den Breit­band-Diensten Gerechtigkeit, aber das ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen. Ich weiß, dafür sind extra finanzielle Maßnahmen notwendig.

Abschließend komme ich zu meinen Hauptkritikpunkt, und deswegen bringe ich auch ein diesbezüglichen Antrag, der schon im Ausschuss in Verhandlung war, ein. Mein Hauptkritikpunkt ist, dass Sie es verabsäumt haben, in der Zieldefinition dieses Gesetzes auch demokratiepolitische Aspekte beziehungsweise anrainerInnenrechtliche Aspekte sowie Gesundheitsvorsorgewerte zu berücksichtigen.

Herr Minister, das ist meines Erachtens wirklich ein Vergehen gegenüber der Bevöl­kerung, nämlich, dass Sie technische und wirtschaftliche Aspekte als Ziel definieren,


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