19.
Haben MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros und Ihres Ressorts bezahlte Nebentätigkeiten
im Verein zur Förderung der New Economy bekanntgegeben?
20.
Können Sie ausschließen, dass MitarbeiterInnen Ihres Ressorts, die die
offizielle Homepage des BMF servicieren, auch Ihre private Homepage betreuen?
21.
Laut Auskunft der Industriellenvereinigung wurde die Förderung ausbezahlt, um
Ihre Politik zu beeinflussen. Welche Verfügungen haben Sie als Bundesminister
für Finanzen getroffen, um die Gebarung mit den Mitteln aus der Förderung der
Industriellenvereinigung zu bestimmen? Wem gegenüber haben Sie diese
Verfügungen getroffen?
22.
Gab es andere finanzielle Förderer Ihrer Person als die
Industriellenvereinigung und wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich
und wie hoch waren die Beträge?
23.
Finden Sie Ihre Vorgangsweise korrekt, wonach Sie Ihnen gegenüber weisungsgebundenen
Beamten ein von Ihnen bestelltes Gutachten in Ihrer eigenen Causa übermitteln,
mit welchem Sie die Entscheidungsfindung Ihrer Beamten beeinflussen wollen?
24.
Wer hat die Kosten für dieses Gutachten von Ernst & Young getragen?
25.
In welcher Auftragshöhe wurden durch das BMF mit Ernst & Young
Werkverträge abgeschlossen?
26.
Welche Weisungen oder Anordnungen, geordnet nach Datum, wurden durch Ihre
Person, die Zentralstelle oder nachgeordnete Dienststellen hinsichtlich der
Prüfung des Vereines zur Förderung der New Economy bzw. Ihrer Person gegenüber
den Bediensteten Ihres Ressorts oder Teilen davon erteilt?
27.
Das Unvereinbarkeitsgesetz schreibt Mitgliedern der Bundesregierung ein Berufsverbot
vor. Dies dient der Garantie der unbeeinflussten und objektiven Amtsführung.
Haben Sie während Ihrer Amtszeit als Finanzminister von dritten Personen Honorarzahlungen
oder sonstige Entgelte angenommen bzw. sich versprechen lassen?
Wenn
ja, von welchen natürlichen oder juristischen Personen, in welcher Höhe, aufgrund
welcher Leistung Ihrer Person und wann sind die Zahlungsflüsse in Ihrem Verfügungsbereich
eingegangen?
28.
Welche Rechtskonsequenzen entstehen durch die Annahme eines Honorars gemäß
steuerlichen, gewerberechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen und
den Erlässen Ihres Hauses?
29.
Welche Spenden wurden in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt, von welchen
Spendern, an welche Empfänger von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Vortragstätigkeit
veranlasst?
30.
Auf welche Konten wurden die in Frage Nr. 29 angesprochenen Zahlungen
geleistet?
31.
Wie bewerten Sie als Finanzminister in steuerlicher Hinsicht ganz allgemein Spenden
und Zahlungen, die im Zusammenhang mit Vortragstätigkeiten stehen?
32.
Wenn derartige Zahlungen keiner Besteuerung unterliegen, bewerten Sie es als
Finanzminister in rechtlicher Hinsicht so, dass es für alle Steuerpflichtigen
ein mögliches Modell ist, vereinbarte Entgelte, z.B. im Zusammenhang mit
Vortragstätigkeiten, direkt sozialen Zwecken zuzuleiten und somit indirekt die
Absetzbarkeit für Sozialspenden zu erreichen?