Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 127

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

19. Haben MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros und Ihres Ressorts bezahlte Neben­tätigkeiten im Verein zur Förderung der New Economy bekanntgegeben?

20. Können Sie ausschließen, dass MitarbeiterInnen Ihres Ressorts, die die offizielle Homepage des BMF servicieren, auch Ihre private Homepage betreuen?

21. Laut Auskunft der Industriellenvereinigung wurde die Förderung ausbezahlt, um Ihre Politik zu beeinflussen. Welche Verfügungen haben Sie als Bundesminister für Finanzen getroffen, um die Gebarung mit den Mitteln aus der Förderung der In­dustriellenvereinigung zu bestimmen? Wem gegenüber haben Sie diese Verfügungen getroffen?

22. Gab es andere finanzielle Förderer Ihrer Person als die Industriellenvereinigung und wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich und wie hoch waren die Beträge?

23. Finden Sie Ihre Vorgangsweise korrekt, wonach Sie Ihnen gegenüber weisungs­gebundenen Beamten ein von Ihnen bestelltes Gutachten in Ihrer eigenen Causa übermitteln, mit welchem Sie die Entscheidungsfindung Ihrer Beamten beeinflussen wollen?

24. Wer hat die Kosten für dieses Gutachten von Ernst & Young getragen?

25. In welcher Auftragshöhe wurden durch das BMF mit Ernst & Young Werkverträge abgeschlossen?

26. Welche Weisungen oder Anordnungen, geordnet nach Datum, wurden durch Ihre Person, die Zentralstelle oder nachgeordnete Dienststellen hinsichtlich der Prüfung des Vereines zur Förderung der New Economy bzw. Ihrer Person gegenüber den Bediensteten Ihres Ressorts oder Teilen davon erteilt?

27. Das Unvereinbarkeitsgesetz schreibt Mitgliedern der Bundesregierung ein Berufs­verbot vor. Dies dient der Garantie der unbeeinflussten und objektiven Amtsführung. Haben Sie während Ihrer Amtszeit als Finanzminister von dritten Personen Honorar­zahlungen oder sonstige Entgelte angenommen bzw. sich versprechen lassen?

Wenn ja, von welchen natürlichen oder juristischen Personen, in welcher Höhe, aufgrund welcher Leistung Ihrer Person und wann sind die Zahlungsflüsse in Ihrem Verfügungsbereich eingegangen?

28. Welche Rechtskonsequenzen entstehen durch die Annahme eines Honorars ge­mäß steuerlichen, gewerberechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen und den Erlässen Ihres Hauses?

29. Welche Spenden wurden in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt, von welchen Spendern, an welche Empfänger von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Vortragstätigkeit veranlasst?

30. Auf welche Konten wurden die in Frage Nr. 29 angesprochenen Zahlungen geleistet?

31. Wie bewerten Sie als Finanzminister in steuerlicher Hinsicht ganz allgemein Spen­den und Zahlungen, die im Zusammenhang mit Vortragstätigkeiten stehen?

32. Wenn derartige Zahlungen keiner Besteuerung unterliegen, bewerten Sie es als Finanz­minister in rechtlicher Hinsicht so, dass es für alle Steuerpflichtigen ein mög­liches Modell ist, vereinbarte Entgelte, z.B. im Zusammenhang mit Vortrags­tätigkeiten, direkt sozialen Zwecken zuzuleiten und somit indirekt die Absetzbarkeit für Sozial­spenden zu erreichen?

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite