Ich muss sagen, bei dieser Anfragebeantwortung war es oberflächlich und ungenügend – anders kann man das nicht bezeichnen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Es war falsch, wie Sie das in Ihrer Einleitung begründet haben, und es ist auch falsch, dass Sie einfach sagen, Sie wissen nicht, wie die OECD das macht. – Sie hatten zwei Monate Zeit, sich zu erkundigen, wie diese Datenerhebungen wirklich stattfinden, um eine ordentliche Antwort zu geben.
Aber das ist ja nicht neu, Frau Bundesministerin! Ich habe Ihnen am 6. März eine ausführliche Anfrage zu Bildungsdaten gestellt. Würde ich Ihnen die Liste vorlesen, was Sie alles nicht beantwortet haben, bräuchte ich dafür zehn Minuten und nicht die fünf verfügbaren.
Es gibt keine Schulverlaufsstatistik. Wir haben
keine Statistik – oder Sie haben mir zumindest keine Antwort
gegeben – über die Zahl der SchülerbeihilfenbezieherInnen. (Bundesministerin
Gehrer: Da gibt es Bildungsdaten für so etwas!) Es ist keine Antwort
darauf erfolgt. Ich habe gefragt, ob es Daten über die Ausgaben der Eltern für
den Schulbesuch gibt. – Das gibt es alles nicht. Wie hoch ist der Anteil
an Jugendlichen, die nach der Pflichtschule keine weitere Ausbildung
besuchen? – Keine Antwort darauf. Es gibt eine ganze Reihe von
unbeantworteten Fragen. Sie haben die Daten entweder selbst nicht, oder Sie
legen keinen Wert darauf, den Abgeordneten darauf eine Antwort zu geben. (Abg.
Amon: Herr Dr. Niederwieser, erklären Sie, warum Sie dann gegen das
Bildungsdokumentationsgesetz sind!)
Den besonderen Höhepunkt stellt ja wohl die Antwort auf die Frage nach den Ganztagsschulen und den ganztägigen Schulformen dar. Die Frage war sehr deutlich, nämlich ob es konkrete Pläne für den Ausbau von Ganztagsschulen in Österreich gibt und wie die Zahlen für österreichische Ganztagsschulen in den einzelnen Bundesländern nach Schultypen aussehen. – Diese Frage muss doch einfach zu beantworten sein! Kollege Neugebauer hat ja bestätigt, dass es solche Schulen tatsächlich jetzt schon gibt, und es sind nicht so viele, als dass man sie nicht zählen könnte.
Was antwortet die Frau Bundesministerin? – Die Einrichtung von Kinderbetreuung beziehungsweise von ganztägigen Betreuungseinrichtungen falle nicht in die Zuständigkeit des Bundes, daher gebe es auch keine Darstellung. – Punkt! Schmecks! (Bundesministerin Gehrer: ... Gemeinden!) Das ist die Antwort. So gehen Sie mit unserem Fragerecht um, Frau Ministerin! Das ist nicht akzeptabel. Das lassen wir uns auf Dauer so nicht gefallen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Ich frage mich, wieso die deutsche Bundesministerin Bulmahn in der Lage ist, das für alle Bundesländer genau aufzuschlüsseln, und die österreichische Bildungsministerin das nicht kann. Das ist eine Verletzung des verfassungsmäßigen Fragerechtes der Abgeordneten. – Anders kann man das nicht bezeichnen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Neugebauer: Das ist aber nicht wahr! Dann fragen Sie gescheit!)
Damit aber nicht genug. Dieses Fragerecht
steht in der Verfassung, aber die Missachtung von Gesetzen zieht sich wie ein
roter Faden durch. (Abg. Großruck: Niederwieser, du bist in keiner
guten Verfassung!) Die Bestellung des Universitätsrates Krünes ist nach
wie vor gesetzwidrig. (Abg. Mag. Molterer: Das ist keine Besprechung
der Anfragebeantwortung!) Niemand kann erklären, dass ein stellvertretender
Parteivorsitzender der FPÖ Niederösterreich kein politisches Mandat hat. Wer
will denn das wirklich so erklärt haben? – Sie haben aber nicht
gehandelt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wer ist denn das überhaupt?
Der hat ja überhaupt keine Funktion mehr!)
Die Frau Ministerin hat selbst die Medizinuniversität Innsbruck hier ins Spiel gebracht. Wieso ist dieser Vorgang rechtswidrig, Frau Ministerin? – Das ist relativ einfach erklärt. Sie haben einen rechtsgültigen Vorschlag des Gründungskonventes der Medizinuni Innsbruck. Der war nicht säumig, der hat einen Vorschlag erstellt, und Sie haben sol-