Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 217

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lastet gewesen. Derzeit sind zwar Zugmaschinen, Motor, Karren und Anhänger bis 25 km/h sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren bis zu 30 km/h von der Pickerlpflicht ausgenommen, aber eine Erleichterung bei Fahrzeugen mit einer höheren Bauartgeschwindigkeit steht noch aus und wäre daher mehr als wünschens­wert.

Mit der nun geplanten Verlängerung der Begutachtungsintervalle für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge würden wichtige finanzielle Entlastungen für Landwirte geschaffen.

Meine Damen und Herren! Es ist gut und richtig, dass die mit der letzten Kraft­fahr­gesetz-Novelle geschaffenen längeren Begutachtungsintervalle für neue PKW auch auf neue landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge ausgedehnt werden. Demnach sollen die Überprüfungszeiträume für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindig­keit bis 40 km/h, die derzeit noch der jährlichen Überprüfung unterliegen, derart ver­ändert werden, dass die erste wiederkehrende Begutachtung drei Jahre und die zweite Überprüfung fünf Jahre nach der Neuzulassung durchgeführt werden muss. Danach folgt die Überprüfung jährlich.

Diese erwähnten neuen und längeren Begutachtungsintervalle sollen auch für bereits zu­gelassene Fahrzeuge gelten. Das bedeutet, jeder Zulassungsbesitzer kommt in den Genuss dieser positiven Neuerung und hat die Möglichkeit, seine Plakette gegen eine neue, die nach den neuen Fristen gelocht ist, auszutauschen.

Insgesamt wird diese Regelung eine enorme Erleichterung für alle landwirtschaftlichen Betriebe mit sich bringen und dazu führen, dass sich die Landwirtschaft in Summe pro Jahr bis zu 20 000 Überprüfungen erspart. Somit kann ein erster wichtiger Schritt zur Verwaltungsvereinfachung bei landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen gesetzt werden.

Meine Damen und Herren! Es geht hier darum, den Landwirten unnötigen Aufwand zu ersparen. Es wäre ungerecht, wenn Bauern weiterhin auch für neue Fahrzeuge jähr­liche Begutachtungen durchführen müssten, während PKW-Halter sich dies ersparen können.

Meine Damen und Herren! Unterstützen Sie deshalb diese Änderung des Kraftfahr­zeug­gesetzes im Sinne der bäuerlichen Betriebe. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.17

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Wattaul – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Heinzl –: Toni, sprich zu uns!)

 


20.17

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die KFG-Novelle beinhaltet sicherlich sehr viele positive Änderungen. Aus diesem Grund wird meine Fraktion diesem Gesetz auch die Zustimmung geben.

Ich möchte nur noch die Prüfung der Treibstoffqualität im Hinblick auf die Einführung von schwefelarmen Treibstoffen und – es wurde heute schon mehrmals ange­spro­chen – die Vorschriften zur Ladungssicherung von LKW-Gut herausstreichen.

Mit Herrn Abgeordnetem Gahr nicht einer Meinung bin ich bezüglich Ausdehnung der Begutachtungsintervalle für landwirtschaftliche Zugmaschinen. Das hat für mich einen negativen Beigeschmack, und ich möchte das auch wie folgt begründen: Die landwirt­schaftlichen Zugmaschinen sind sicherlich einer starken, einer extremen Beanspru­chung ausgesetzt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Woher wissen Sie das?) In Zukunft ist es nur mehr alle drei Jahre notwendig, zu einer Begutachtung zu fahren. Für kleine,


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