Untersuchungsauftrag:
Der
Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen
Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes,
des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für
Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und
anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand
alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten
überprüfen.
Begründung:
Die
jüngsten Erkenntnisse über die Vorgänge im Ministerrat am 2. Juli 2002 und den
bezughabenden Vorbesprechungen sowie europarechtliche Gutachten und die Erklärungen
von Verteidigungsminister Platter im Zuge parlamentarischer Debatten untermauern –
neben den massiven Vorwürfen durch Dr. Haider – den Verdacht von Unregelmäßigkeiten
und Manipulationen im Rahmen der kostenintensivsten Vergabeentscheidung der
2. Republik:
Der
Rechnungshof kritisierte die äußerst hohe Vorbelastung im Landesverteidigungsbudget.
Die Vorgangsweise der Bundesregierung, die eine Beschaffung mit extremen Kosten
vornimmt, ohne einen plausiblen Finanzierungsplan zu erarbeiten, ist verantwortungslos.
Es gibt diesbezüglich keine Beschlüsse des Nationalrates, die eine solche
budgetäre Belastung genehmigen. Allein der Ankauf des Kriegsgerätes wird 2
Milliarden Euro an Kosten verursachen, weiters ist völlig unklar, mit welchen
Folgekosten für Wartung, Instandhaltung und Betrieb zu rechnen ist.
Mit
27. Juni 2002 wurde durch die SPÖ-Fraktion ein Verlangen eingebracht, den Ständigen
Unterausschuss des Rechnungshofausschusses mit der Prüfung der Gebarung des
Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums
für Landesverteidigung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
hinsichtlich des Vorganges: Beschaffung von Abfangjägern (Vergabeentscheidung,
Finanzierung, Vertragsgestaltung und Bewertung der Kompensationsgeschäfte) zu
befassen. Bedingt durch die Untätigkeit der Regierungsparteien und letztlich dem
Scheitern der schwarz-blauen Regierung wurden durch diesen Ausschuss keine
inhaltlichen Problemstellungen kontrolliert. Ein Antrag der SPÖ-Fraktion auf
Permanenterklärung dieses Ausschusses wurde am 20. September 2002 von den
Regierungsparteien abgelehnt.
Noch
am 24. April 2002 stellte der Beschaffungsexperte im Verteidigungsministerium,
Herbert Wagner, fest, dass „das europäische Eurofighter-Konsortium mangels
einer Zwischenlösung im ersten Angebot eigentlich aus dem Wettbewerb
ausgeschieden werden müsste“.
Grundsätzlich
wurde durch das BMLV ein Vergabeverfahren gewählt (freihändige Vergabe im
Wettbewerb), wonach zuerst aufgrund von Wettbewerbsqualifikationen (festgestellt
durch eine Bewertungskommission) ein Bestbieter ermittelt wurde und in einer zweiten
Phase ausschließlich mit diesem Bestbieter über die Beschaffungskosten verhandelt
wurde. Es ist festzuhalten, dass dieses Verfahren für eine Preisreduktion als
absolut untauglich erscheint. Ebenso unverständlich ist der Umstand, dass durch
Bundesminister Platter im Zuge der Sitzung des Rechnungshofausschusses am 23.
Mai 2003 festgestellt wurde, dass durch die Bewertungskommission in der ersten
Phase des Vergabeverfahrens in keiner Weise die Höhe der entstehenden
Betriebskosten geprüft wurde.