Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 200

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haben Sie mir dankenswerterweise eine schriftliche Antwort gegeben, die lautet – ich zitiere –:

Zusätzlich möchte ich ergänzend festhalten, dass die Schäden an Grünfutter schwer feststellbar sind. – Hört, hört! – Deshalb wurde in der Novelle zum Katastrophenfonds­gesetz vorgesehen, dass den Geschädigten ein Ersatz für den Ankauf von Raufutter und Raufutterersatzprodukten im Zusammenhang mit der Dürre gewährt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass nur diejenigen Landwirte unterstützt werden, die zu wenig Rau­futter zur Verfütterung haben und tatsächlich Futter ankaufen. Der konkrete Ankauf muss nachgewiesen werden.

Was jetzt? – Der Ankauf oder die Dürre oder wie? (Staatssekretär Dr. Finz: Der An­kauf!) Herr Staatssekretär, ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie für mich ein wenig Licht in dieses Dunkel bringen würden, denn eine der Aufgaben dieses Hauses ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Verteilung von öffentlichen Geldern an diejeni­gen, die es brauchen, erfolgt und dass die Kriterien dementsprechend gesichert sind.

Herr Staatssekretär! Diese Antwort bringt dieses Licht in dieses Dunkel nicht. Ich würde Sie wirklich ersuchen, auch im Interesse des gesamten Hauses, denn es wird einen einstimmigen Beschluss geben, dafür Sorge zu tragen, dass uns nachgewiesen wird, wie die Betroffenen entschädigt werden, denn nur der Kauf von Raufutter kann einfach nicht ausreichend sein als Nachweis für Dürreschädigungen. Ich bitte Sie hier um Aufklärung, Herr Staatssekretär. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Als Erstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 210 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung ein­stimmig angenommen ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf im Falle einer Zustimmung in dritter Lesung um ein Zeichen bitten. – Der Ge­setzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Kollegin Mag. Trunk betreffend rasche Soforthilfe des Bundes für die Opfer der Unwetter in Kärnten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. –Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit des Nationalrates.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des Kollegen Mag. Gaßner betreffend finanzielle Mittel für präventiven Hochwasserschutz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Ing. Gartlehner betreffend Verlängerung der Antragsstellungsfrist für Hochwasser­sanierungskredite.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag Gartlehner zustim­men, um ein Zeichen. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit im Nationalrat.

 


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