Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 208

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neuen Gebäude haben wir fünf Schnellbahnen im selben Haus, eine Tiefgarage mit 296 Parkplätzen, zwei U-Bahnen, einige Straßenbahnlinien, Klimaanlagen, Holzböden, wir haben in der Endphase mitgeplant, es gibt acht Liftanlagen, Sicherheitseinrichtun­gen, und, und, und.

Ich kann nur sagen: Die Justiz hat auch einen Anspruch darauf, entsprechende Räum­lichkeiten zu haben, und sie hat auch einen Anspruch darauf, zu repräsentieren – und nicht in zwei getrennten Gebäuden, sicherheitsgefährdend durch eine Straße getrennt, in unzumutbaren Umgebungen arbeiten zu müssen. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist fast eine Fußgängerzone, diese Straße! Das glaubt doch kein Mensch!)

Ich sage es Ihnen, wie es ist: Das war ein Gebot der Stunde, und wir haben damit auch vermieden, ein drittes Gericht gründen zu müssen, das Bezirksgericht Landstraße, das wieder Geld gekostet hätte. Ich stelle mich da jeder Berechnung und jeder Kritik, nur hoffe ich, dass hier die Fakten sprechen und nicht die Emotion.

Ich danke für die Anerkennung des Nachbarschaftsrechtes. Ich leite diesen Dank und diese Anerkennung an Herrn Professor Dr. Kathrein weiter, der im Justizministerium dieses Gesetz gestaltet hat. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ sowie der Abg. Sburny.) Es ist immer gut für unsere Beamten, wenn sie hier im Hohen Hause öffentliche Anerkennung bekommen – sie haben es verdient.

Die Formulierung, dass sich die Parteien vertragen sollen, soll man nicht unterschät­zen. (Abg. Dr. Jarolim: Das gilt auch für die Bundesregierung!) Es gibt in unseren Ge­setzen viele so genannte sanktionslose Normen – Normen, die sozialpolitisch gedacht sind, die das Zusammenleben steuern sollen und die sehr erfolgreich sind. Ich glaube, dass die gewählte Formulierung, die Sie auch als richtig empfunden haben, ihren Zweck erfüllen wird.

Auch die anderen beiden Gesetze werden dies tun. Ich danke der Frau Abgeordneten Mag. Stoisits, dass sie insbesondere auch die Tragweite des Privatsphäre-Schutzge­setzes erkennt. Ich sehe das genauso, weil es wirklich ein wichtiges Gesetz ist und ein Meilenstein in der Errichtung eines effizienten Persönlichkeitsschutzes.

Ich bedanke mich auch für den Hinweis, dass ich Ihnen heute vor dem Hintergrund einer Berichterstattung, die ich zum Teil als polemisch empfinde – aber das gehört in der Demokratie auch dazu –, Folgendes zur Kenntnis bringen darf, und das ist ganz kurz gesagt:

Es hat im Justizministerium nie einen Plan gegeben, und es hat, Frau Abgeordnete, nie die Absicht gegeben, die Richterzeit zu begrenzen, weder vor diesem Gespräch noch nach diesem Gespräch. Es hat – und das ist zuzugestehen; und wenn das ein Fehler ist, dann müssen wir das zur Kenntnis nehmen – von den am Gespräch Beteiligten eine Äußerung gegeben in der Richtung, dies zu diskutieren.

Man kann jetzt sagen: Das darf man nicht einmal im kleinen Kreis in der Art eines Brainstormings – und so war es – diskutieren. Ich nehme mir die Freiheit, zu sagen, dass man sich in einem Brainstorming, wenn man bemüht ist, die Verfahrensdauern in den Griff zu bekommen oder andere schwer wiegende, große Probleme für die Justiz zu lösen, auch einmal den einen oder anderen unkonventionellen, auch unmöglichen Gedanken anhören muss. Das ist, glaube ich, auch ein Teil der Gesprächskultur.

Nehmen Sie aber zum Beweis dafür, dass nicht der geringste Plan, nicht die geringste Absicht besteht, in dieser aufgezeigten Richtung auch nur irgendwie tätig zu werden, den Umstand, dass nachher auch kein einziges Wort darüber geredet wurde. Sie wer­den im Ministerium kein einziges weiteres Gespräch auch nur gerüchteweise berichtet bekommen. Sie werden kein einziges Blatt Papier sehen, weil es auch keines gegeben hat, auf dem Derartiges steht.

 


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