Herr Minister, Sie waren immerhin in der Lage, erstmals – ich betone: erstmals – einen Antrag der Grünen zu einem positiven Abschluss zu bringen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich persönlich am 20. September im Jahr 2002 den Entschließungsantrag eingebracht habe (Abg. Mag. Mainoni: Ziemlich genau vor einem Jahr!), in welchem gefordert wurde, dass endlich entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen werden, dass Reiseveranstalter für vergeudete Urlaubszeit Ersatz leisten müssen. Herr Minister, seit dem Jahr 2000 liegt dieser Vorschlag im Parlament. Ich bin ja dankbar dafür, dass er nach drei Jahren beschlussreif geworden ist, aber die Urheberschaft ist eindeutig. (Abg. Mag. Mainoni: „2002“ haben Sie gesagt!) Nein, 2000! Ich habe ihn extra vorgelesen und habe gesagt: 20. September im Jahr 2000. (Abg. Mag. Regler: Sie haben gesagt „2002“!) Danke, dass Sie mich darauf aufmerksam machen, aber Sie können jederzeit im „parlinkom“ nachschauen, dort ist alles dokumentiert.
Dass dieser Vorstoß dringend von Ihnen umzusetzen war, beweisen die verschiedenen Vorgänge, sei es auf landesgerichtlicher Ebene oder auf Europaebene. Wie Sie wissen, hat das Landesgericht Linz sehr wohl positiv entschieden, aber das Landesgericht Wien hat bei anderen Fällen, in welchen es darum ging, immateriellen Schadenersatz bei entgangener Urlaubsfreude zu leisten, negativ entschieden, und diese Disparität in der Rechtsprechung war ja dann auch der Anlass dafür, dass der EuGH tätig wurde, und letztlich war das auch der Impuls dafür, dass Sie, Herr Minister, unter Zugzwang kamen. – Ich bin ja froh, dass es so ausgegangen ist.
Dazu gibt es auch Pressemeldungen, und Sie selbst haben hier auch geschrieben, und zwar am 13. März 2002 – jetzt ist es wirklich 2002 –, dass diese Gesetzesänderung bis spätestens 1. Jänner 2003 erfolgen wird. Inzwischen waren Neuwahlen, und da nahm sich der Herr Minister dann doch anderer Gesetzesmaterien an, aber jetzt ist endlich dieser wichtige Bereich nicht nur beschlussreif, sondern beschlussfertig, ist unter Dach und Fach.
Herr Minister! Ich hoffe, dass bei anderen dringenden konsumentenpolitischen Anliegen – Frau Kollegin Fekter wird all das, so hoffe ich, mittragen –, wie zum Beispiel betreffend den Bereich der Gewinnspiele, zu dem es auch einen Antrag der Grünen gibt, ebenso positiv ans Werk gegangen wird und im Sinne der Betroffenen, die wir alle letztlich auch sind, Regelungen, gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Missbrauch eindämmen und die vor allem grenznahe Unternehmen davon zurückhalten, bei uns dieses Unwesen weiterzutreiben.
Ich könnte noch zwei, drei andere Bereiche anführen, wo Regelungen notwendig sind. Ich nenne jetzt nur das Heimaufenthaltsgesetz – jetzt heißt es ja Heimvertragsgesetz und ist um die Persönlichkeitsrechte abgespeckt worden –, bei welchem auch ein Beschluss dringend notwendig wäre, weil es da um ganz wesentliche Dinge geht.
Herr Minister! Wir haben ja einen aktuellen Fall in Lainz beziehungsweise im Pflegebereich der Stadt Wien, und ich meine, dass nicht nur die Pflege, sondern insgesamt der Heimaufenthalt endlich unter gesetzliche Bestimmungen gestellt werden muss, die bundeseinheitlich sind. Ich frage hier ganz speziell: Wann haben Sie denn vor, Herr Minister, den ursprünglichen Ansatz, der schon in Begutachtung gegangen ist und der schon positiv begutachtet wurde, dem Justizausschuss vorzulegen? Heute liegt auf unseren Tischen der Vermerk, dass das Heimvertragsgesetz dem Ausschuss zugewiesen wurde, aber was ist denn jetzt mit dem Heimaufenthaltsgesetz beziehungsweise mit den wesentlichen Aspekten des Persönlichkeitsrechts, der Freiheit? Das ist noch ausständig!
Bitte, Herr Minister, werten Sie unsere heutige Zustimmung zu diesem Zivilrechtskomplex als positiven Ansporn dazu, dass Sie weitere Anstrengungen in dieser Richtung – auch in anderer, wie etwa in Richtung Heimvertragsgesetz – unternehmen, dass Sie