Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 113

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Mit der Regelung über die Instandhaltung und die hygienische Aufbereitung von Medi­zinprodukten wird auch ein verbesserter Schutz von Patientinnen und Patienten ge­währleistet. Gleichzeitig werden auch die notwendigen Rahmenbedingungen für die öffentliche Bereithaltung von Defibrillatoren geschaffen. Sie wissen, meine Damen und Herren, es war dieses Haus, das vor drei Jahren – und ich bin sehr stolz darauf, dass ich damals nicht unmaßgeblich daran beteiligt war – überhaupt erst die Möglichkeit ge­schaffen hat, dass Defibrillatoren auch von Sanitätsdiensten verwendet werden dürfen. In der Zwischenzeit hat sich die Technik so weit verbessert, dass auch Laien in der Lage sind, diese Geräte zu bedienen und damit Leben zu retten. In diesem Sinne noch einmal ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Gesetz stellt aber auch die datenschutzrechtliche Absicherung des Datenaus­tausches über Medizinprodukte und deren AnwenderInnen sicher, sodass im Bedarfs­fall rasch Informationen über eventuelle Fehlleistungen an die PatientInnen gelangen oder im Bedarfsfall entsprechende Rückholaktionen durchgeführt werden können.

Wichtig, meine Damen und Herren – und auch dafür möchte ich danken –, war auch der Abänderungsantrag, auf den sich alle vier Fraktionen verständigen konnten. Es war einmal mehr ein Hinweis der Abgeordneten Haidlmayr, was die Kosten für die Instand­haltung von Medizinprodukten – in ihrem Fall waren das die von ihr auch angesproche­nen elektrischen Rollstühle – anbelangt, dass die Übernahme dieser Kosten, die bisher von den Sozialversicherungen übernommen wurden, auch in Zukunft gewährleistet ist, auch dann, wenn nicht das gesamte Medizinprodukt oder der gesamte Rollstuhl von der Sozialversicherung angekauft wurde, sondern nur ein Kostenbeitrag geleistet wurde. Das ist für viele behinderte Menschen ganz, ganz wichtig, weil diese Kosten natürlich die normalen Möglichkeiten des Einkommens eines behinderten Menschen in der Regel überschreiten. Also auch dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte – Herr Abgeordneter Grüne­wald, Sie haben es jetzt angesprochen – ist natürlich ein erster Schritt und ist ein An­fang. Insofern bin ich aber froh, dass es diesen ersten Schritt gibt. 1999, also noch vor meiner Zeit als Gesundheitsministerin, ist dieser Text verfasst worden, das heißt, ich bin für den Inhalt noch nicht verantwortlich gewesen und wünsche mir auch, dass vieles noch im Inhalt verbessert würde. Aber nichtsdestotrotz bin ich froh, dass Vorarl­berg das siebente Bundesland ist, jedoch traurig, dass es noch nicht neun Bundeslän­der sind, die diese Patientencharta seit 1999 ratifiziert haben. Es fehlen uns immer noch die Bundesländer Salzburg und Wien. Ich bin froh zu hören, dass Salzburg auf einem guten Weg zur Ratifizierung ist, aber ich höre leider keine Signale aus Wien. Ich würde die KollegInnen aus Wien hier im Haus, auch von der sozialdemokratischen Fraktion, wirklich bitten, sich dafür einzusetzen, dass auch Wien diese Charta ratifiziert, damit sie endlich in Kraft treten kann und dann auch Verbesserungsvorschläge in dem Sinn, wie Kollege Grünewald das angeführt hat, umgesetzt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Tatsächlich sind ja diese Patientenchartas dazu da, um den Menschen in den Mittel­punkt zu stellen, den Menschen und seine Bedürfnisse, seine Rechte, und das muss uns allen ein Anliegen sein. Ich habe es bei der Gesundheitskonferenz und vorher schon beim Reformdialog immer wieder gesagt: Im Mittelpunkt unserer Gesundheits­reform und aller Reformschritte hat immer der Mensch zu stehen und das, was er zur Erhaltung seiner Gesundheit und zur Wiederherstellung seiner Gesundheit braucht.

Herr Kollege Grünewald, es wird nicht nur einer Patientencharta bedürfen, wir müssen viele der Dinge, die Sie angeschnitten haben, im Zuge der Gesamtreform mit einem großen Qualitätssicherungsgesetz entsprechend absichern, einem Qualitätssiche­rungsgesetz, das alle gesundheitlichen Bereiche umfasst, den intramuralen Bereich


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