Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Als nächstes stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Verlegung des Bezirksgerichtes Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes, samt Titel und Eingang in 235 der Beilagen.
Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die dieser Vorlage zustimmen, dies bekunden. – Diese Vorlage ist in zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Auch hier bitte ich im Falle der Zustimmung
um ein Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzsicherheiten-Gesetz erlassen und das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht geändert wird, samt Titel und Eingang in 272 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dieses Gesetz ist in zweiter Lesung mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Dieses Gesetz wird auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Fair Value-Bewertungsgesetz, samt Titel und Eingang in 176 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest, der Nationalrat beschließt dieses Gesetz in zweiter Lesung einstimmig.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Die Beschlussfassung in dritter Lesung erfolgt einstimmig.
Damit haben wir diese Tagesordnungspunkte erledigt.
9. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(238 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das
Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das
Bodenschätzungsgesetz 1970, das Normverbrauchsabgabegesetz, das
Energieabgabenvergütungsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das
Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz
1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz,
das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Finanzstrafgesetz,
das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden
(Abgabenänderungsgesetz 2003 – AbgÄG 2003) (296 d.B.)