Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 79

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Union gewinnt durch die Erweiterung zugleich an Potential zu geostrategischem Ge­wicht und Einfluss im Interesse von Frieden, Gerechtigkeit und Demokratie.

Der Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Un­garns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union wird weit reichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen auf die Beitrittsländer aber auch die bisherigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Um das Ziel zu erreichen, fair verteilten Wohlstand in den Erweiterungsländern zu schaffen und gleich­zeitig auch das Wohlstandsniveau in den bisherigen EU-Mitgliedstaaten weiter zu entwickeln, ist es notwendig, die Demokratisierung der EU und die Vertiefung der europäischen Integration vor allem auf den Gebieten einer koordinierten gemeinsamen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik und im Bereich Soziales voranzubringen. Die Verhandlungen im Rahmen der EU-Regierungskonferenz über die künftige euro­päische Verfassung werden zeigen, ob die Staats- und Regierungschefs der EU in der Lage sind, dieser Herausforderung entsprechend Rechnung zu tragen.

Österreich gehört nicht zuletzt auf Grund seiner geographischen Lage zu jenen Län­dern, die auch weiterhin Chancen hätten, von der Erweiterung besonders zu pro­fitieren. Dies erfordert aber eine entschlossene innerstaatliche Vorbereitung, um dafür ent­sprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Gerade im Bereich der Arbeits­markt-, der Bildungs- und der Infrastrukturpolitik gibt es jedoch große Versäumnisse der Bundesregierung. Um die Chancen, die Österreich durch die Erweiterung der EU hat, nicht zu verspielen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird angesichts der angespannten Lage am Arbeitsmarkt auf­gefordert, alle nationalen Spielräume zu nutzen, um das Wirtschaftswachstum und da­mit die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zu fördern. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung auch aufgefordert, europäische Wachstumsinitiativen und eine vernünftige Weiterentwicklung des Wachstums- und Stabilitätspaktes zu unterstützen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zur vollständigen Liberalisierung des Ar­beits­marktes in der erweiterten EU eine zielgerichtete Qualifikationsoffensive zu star­ten, um insbesondere jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu fördern, die durch die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes besonders unter Druck kommen. Es sol­len daher in Zusammenarbeit mit den AMS-Geschäftsstellen und den Bundesländern einerseits die Qualifikationspotentiale vor dem Hintergrund von regionalen Standortent­wicklungsprogrammen und Bedarfserhebungen in den Betrieben ermittelt, andererseits sollten von den Unternehmen und den entsprechenden öffentlichen Stellen gemeinsam Fortbildungsmaßnahmen entwickelt und berufsbegleitend realisiert werden.

Während in der Übergangsperiode laufend zu prüfen sein wird, ob und in welcher Region bzw. für welchen Sektor eine vollständige Öffnung des Arbeits- bzw. Dienst­leistungsmarktes vor Ablauf der siebenjährigen Frist erfolgen kann, ist gleichzeitig sicherzustellen, dass die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen am Arbeits- und Dienstleistungsmarkt auch tatsächlich eingehalten bzw. durchgesetzt werden, um einem möglichen Dumping im Bereich der Entlohnung und der sozialen Sicherheit


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite