Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 131

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reden. Grieskirchen ist, wie ich meine, in Oberösterreich und nicht in Wien. Es geht auch um andere Bundesländer.

Einstellung der Legastheniekurse, von Förderstunden und Motorpädagogik. Legas­thenie ist ein Problem, von dem etwa 10 Prozent der österreichischen SchülerInnen betroffen sind, wo es ohnehin viel zu wenig an Maßnahmen gibt. Eine Einstellung dieser Kurse, wo es doch darum geht, diese endlich auszubauen, halte ich für einen absoluten Rückschritt. Wien Engerthstraße: Ebenfalls Einstellung der unverbindlichen Übungen in der gesamten Schule.

Dann kommen wir zu Neunkirchen. Frau Kollegin Brinek! Ist das auch in Wien? – Ich glaube nicht, Neunkirchen befindet sich, soweit ich weiß, in Niederösterreich. Ein be­sonders interessanter Fall. Im Bezirk Neunkirchen gehen 40 LehrerInnen in Früh­pension, davon werden 26 nachbesetzt. Und jetzt kommt es! Von diesen 40 Frühpen­sionistInnen sind 14 DirektorInnen. 14 DirektorInnen im Bezirk Neunkirchen – das ist ein Drittel der gesamten DirektorInnen-Stellen – sind zu einem bestimmten Datum in Frühpension gegangen.

Der Versuch, den wir in den letzten Wochen gemacht haben, war einfach, zu sagen: Okay, wir können die Pensionsreform nicht mehr rückgängig machen, wir können auch die Maßnahmen, die Sie hier gesetzt haben, nicht mehr rückgängig machen. Aber wir können zumindest versuchen, das Problem, das eingetreten ist, nämlich das auf dem Rücken und zu Lasten der SchülerInnen auszutragen, minimieren. Wir haben mit verschiedenen Maßnahmen auch nachhaltig appelliert und gesagt: Versuchen wir wenigstens die Möglichkeit zu eröffnen, dass jene LehrerInnen, die auf Grund – und da komme ich nachher darauf zu sprechen – des Zusammenfallens mehrerer Umstände den Pensionierungsantrag gestellt haben, zumindest bis zum Ende dieses Schuljahres unterrichten, ohne dass sie dadurch mit Nachteilen konfrontiert würden.

Die Frau Bildungsministerin war völlig stur in dieser Frage. Sie war nicht bereit, ge­eignete Maßnahmen zu setzen. Ich glaube, die KollegInnen von der SPÖ werden heute noch einen konkreten Gesetzesantrag einbringen, der darauf abzielt, diese Mög­lichkeit ... (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Warum soll man das nicht wissen? Herr Kollege Scheibner! Ich sage Ihnen was: Es ist nicht üblich, dass man Anträge grundsätzlich erst drei Minuten vor der Abstimmung einbringt. Es kann auch so sein, dass man andere Fraktionen über Anträge informiert. (Abg. Scheibner: Wir wissen das nicht!) Das ist durchaus eine Praxis, die möglich ist. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wir wollen wenigstens zu einer Notlösung kommen. Machen wir es möglich, das nicht auf dem Rücken der SchülerInnen auszutragen! Ich glaube, es wäre heute und morgen eine der letzten Chancen, das zu bereinigen. Ich habe, ehrlich gesagt, wenig Hoffnung. Aber es ist zumindest noch einmal den Versuch wert, die Verantwortung für diese Situation in sinnvollem Ausmaß zu übernehmen. Ich halte das für sehr bedauerlich.

Aber jetzt komme ich zu etwas, was ich rechtlich mittlerweile für ziemlich fragwürdig halte. Diese Frühpensionierungsregelungen beziehen sich auf das so genannte Bun­desbediensteten-Sozialplangesetz. (Abg. Lentsch: Aus dem Jahre?) – Es ist mir eigentlich egal, aus welchem Jahr. Ich kann Ihnen sagen, was die besonders dras­tische Maßnahme ist: die Reform des Juni, Frau Kollegin. Es ist im Juni festgelegt wor­den, dass auch alle, die unter 55 sind, in Pension gehen können, wenn sie bereits ei­nen Frühpensionierungsantrag gestellt haben. Und im Juni dieses Jahres gab es eine schwarz-blaue Bundesregierung, wenn Sie darauf abstellen. Diese besondere Si­tuation haben Sie allein zu verantworten. (Abg. Scheibner: Das Gesetz haben Sie auch schon gelesen?) – Dieses Gesetz habe ich gelesen, ich habe es auch mit, ich kann es Ihnen vorlesen, vielleicht können Sie sich dann auch einmal annähern.

 


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