Antrag der sozialdemokratischen Fraktion auf getrennte Abstimmung vor, um eben unserer Zustimmung zu diesem Punkt Ausdruck geben zu können.
Diese Materie enthält einige unproblematische Punkte und auch einige Punkte, die durchaus begrüßenswert sind, wie zum Beispiel eine erweiterte Regelung zum Recht auf Teilzeit. Obwohl wir das grundsätzlich begrüßen, ist auch anzumerken, dass man die Wirkung der derzeitigen Regelung überprüfen muss, insbesondere die Wirkung auf die Frauenbeschäftigung. Zum einen muss man schauen, ob dann auch im Pensionsrecht eine entsprechende Regelung vorhanden ist, damit diese Zeiten entsprechend bewertet werden, damit keine Pensionssenkungsfalle für die Frauen entsteht, und zum anderen denke ich, ist es auch notwendig, wenn man im öffentlichen Dienst eine solche Regelung schafft, Männer zu motivieren, Väter zu motivieren, derartige Regelungen auch in Anspruch zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Hinzugefügt sei natürlich auch noch, dass es notwendig ist, dass auch andere Berufsgruppen ein ähnlich gutes Recht bekommen, Teilzeitmöglichkeit in Anspruch nehmen zu können.
Positiv hervorzuheben ist auch noch das Verwaltungspraktikum, mit dem zumindest der Versuch unternommen wird, die Eignungsausbildung zu verbessern. Man wird sehen, ob und inwieweit das auch tatsächlich gelingt.
Nun aber zu den Punkten, die uns die Zustimmung verunmöglichen: Das ist vor allem der Bereich, bei dem es darum geht, das Dienstrecht an die Universitätsreform 2002 anzupassen. Zum einen können wir nicht zustimmen, weil wir aus guten Gründen gegen dieses Universitätsgesetz waren und daher in Konsequenz auch jetzt die Anpassung des Dienstrechtes nicht unterstützen können. Wenn man sich die verzweifelte Situation an den Universitäten ansieht, muss man sagen, es bestätigen sich leider die Befürchtungen, die wir geäußert haben. Die verzweifelte Situation ist unter anderem dadurch entstanden, dass es große finanzielle Schwierigkeiten gibt, die nicht zuletzt durch die Implementierungskosten, die wieder durch das neue Dienstrecht verursacht werden, entstanden sind. Daher werden Sie verstehen, dass wir in diesem Fall unsere Zustimmung nicht geben können.
Hinzu kommt noch, dass niemand von uns
heute sagen kann, ob das Universitätsgesetz auch wirklich
verfassungsrechtlich halten wird. Diese Woche gab es eine Verhandlung im
Verfassungsgerichtshof, bei der von den Verfassungsrichtern das Universitätsgesetz
in mehreren Punkten sehr kritisch hinterfragt wurde. Aus heutiger Sicht kann
daher gar nicht gesagt werden, ob dieses Gesetz nicht wegen Verfassungswidrigkeit
aufgehoben werden wird. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn
übernimmt den Vorsitz.)
Als letzten Punkt möchte ich noch anführen, dass sogar die Rektorenkonferenz gemeint hat, dass die Anpassung an sich höchst überfällig wäre, und viele Punkte kritisiert hat. Diesen Kritikpunkten kommen Sie nur in einem sehr marginalen Bereich nahe. Die Rektorenkonferenz spricht in diesem Fall von erheblichen Mängeln, und ich denke, dass man diese Punkte ernst zu nehmen hätte und einarbeiten müsste. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte auch noch auf eine Debatte, die wir heute schon geführt haben, verweisen. Beim Abänderungsantrag, den Kollege Niederwieser einbringen wird, geht es darum, dass Sie den Rettungsanker ergreifen könnten, indem Sie dem Antrag, den wir einbringen, zustimmen. Bei dieser Frühpensionierungswelle, die jetzt mitten im Schuljahr in Gang gesetzt ist, könnte es zu einer Korrektur kommen, indem man den Lehrern ermöglicht, zu gleichen Bedingungen zumindest bis zum Ende dieses Schuljahres den Schulen freiwillig zur Verfügung zu stehen. (Beifall bei der SPÖ.)