14. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die
Regierungsvorlage (221 d.B.): Vertrag zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die
Änderung und Verlängerung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten
Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for
Migration Policy Development in Wien (367 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die
Regierungsvorlage (222 d.B.): Vertrag zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die
Änderung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten Vertrags über die
Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“
in Wien (368 d.B.)
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen
nun zu den Punkten 5 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter
einem durchgeführt wird.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner
ist Herr Abgeordneter Freund. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der SPÖ: Karl der Schöne spricht
jetzt!)
19.33
Abgeordneter Karl Freund
(ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und
Herren! Hohes Haus! Wir diskutieren heute eine Reihe von Veränderungen des
Verlaufes der österreichischen Staatsgrenze mit einigen unserer Nachbarländer,
aber auch eine Änderung der Bestimmungen über die Mitnahme von Schusswaffen
nach Bayern.
Auf den letzten
Punkt möchte ich ganz besonders eingehen. Bayern und Österreich verbindet eine
sehr lange Geschichte. Mein Wahlkreis, das Innviertel, war bis vor
225 Jahren sogar ein Teil von Bayern, und diese gemeinsame Geschichte
trägt dazu bei, dass wir bis heute in unserer Kultur und Lebensweise stark mit
unseren bayerischen Nachbarn verbunden sind. Das erkennt man natürlich auch am
Dialekt und am Brauchtum.
Bei vielen
traditionellen Schützenveranstaltungen oder Schützenturnieren werden die
Staatsgrenzen überwunden, nicht nur zwischen Deutschland und Österreich, aber
sehr häufig zwischen diesen beiden Ländern. Man tritt in freundschaftlicher
Konkurrenz gegeneinander an. Schusswaffen dürfen seit Änderung des
Waffengesetzes 1996 in einen anderen Mitgliedstaat der EU nur auf Grund eines
Europäischen Feuerwaffenpasses samt einer vorherigen Einwilligung der Behörde
mitgebracht werden.
Das bedeutet,
Mitglieder eines traditionellen Schützenvereines und Sportschützen sind
gezwungen, sich einen europäischen Feuerwaffenpass ausstellen zu lassen und für
jede Reise die vorherige Genehmigung einzuholen. Diese bürokratischen Hürden
werden durch die vorliegende Regierungsvorlage nun beseitigt. (Beifall bei
der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)
Sie enthält die gegenseitige Anerkennung einzelstaatlicher Dokumente für den Verkehr mit Feuerwaffen im Gebiet Bayern und Österreich, und ich begrüße diese neuen Regelungen. Konkret heißt das: Mitglieder österreichischer traditioneller Schützenvereinigungen sowie Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munitionen beschränkt auf den Freistaat Bayern mitnehmen und dort besitzen, wenn die Vereinigung oder der