Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 228

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einerseits der Vorschlag, generell das passive Wahlalter auf 18 abzusenken, also auf den Zeitpunkt, zu dem die Menschen in Österreich die Volljährigkeit erlangen.

Das Zweite ist, dass es eine einzige Funktion gibt, wofür es auch bisher nicht trotz Voll­jährigkeit möglich war zu kandidieren, und das ist die des Bundespräsidenten bezie­hungsweise der Bundespräsidentin. Das Alter war festgelegt mit 35. Da ist unser Vor­schlag, das ebenfalls an die Volljährigkeit zu binden und das passive Wahlalter auf 18 zu senken – nicht weil wir jetzt glauben, dass 20-Jährige oder 21-Jährige viel bessere Bundespräsidenten oder Bundespräsidentinnen wären als 35-, 40- oder 50-Jährige.

Es mag durchaus auch sein – und das sehe ich auch persönlich so –, dass für das Amt des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin jemand eher gewählt oder vorge­schlagen werden sollte, der über eine gewisse Lebenserfahrung verfügt. Aber wir glauben, dass das eine Entscheidung ist, die jeder Wähler oder jede Wählerin für sich selbst treffen muss, und nicht der Gesetzgeber das Alter vorschreiben sollte.

Deshalb schlagen wir diese beiden Dinge vor. Wir würden uns freuen, wenn es hier zu einem Vier-Parteien-Antrag kommen würde, wo zumindest Teile dieses Vorschlages aufgenommen sind. Am liebsten ist uns natürlich das Ganze. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

21.29

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer für 3 Minuten ans Rednerpult. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


21.29

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir werden uns mit dem Antrag der Abgeordneten Gusenbauer, Wittmann, Kai Jan Krainer und KollegInnen hinsichtlich Herabsetzung des passiven Wahlalters ernsthaft auseinander setzen. Wir sind allerdings nicht gewillt, auf „vergessen“, wie Sie in Ihrem Antrag in der Begründung schreiben, schnell mit einer Änderung der Verfassung zu reagieren. Das heißt, wenn wir das tun, möchten wir schon gute Gründe haben, für und wider abzuwägen, und dann unsere Entscheidung dazu treffen. Das werden wir ganz sicher tun.

Wo wir aber sehr skeptisch bis ablehnend sind, ist die Herabsetzung des passiven Wahlalters für die Funktion des Bundespräsidenten. Wir glauben, dass es nicht nur daran hängt, dass der Wähler entscheiden soll, ob er einen 18-Jährigen oder eine 18-Jährige möchte, sondern dass durchaus auch der Gesetzgeber durch die Festlegung des passiven Wahlalters dafür vorsorgen sollte, dass jemand eine gewisse Lebens­erfahrung auf Grund seines Alters mitbringt, um dem Amt und der Würde dieses Amtes entsprechen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher: Wir haben grundsätzlich ein großes Interesse an Ihrem Antrag, aber große Skepsis gegenüber Ihrem Artikel III, der Herabsetzung des passiven Wahlalters für die Wahl des Bundespräsidenten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.31

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Seine Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.31

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Drei Punkte zu diesem Antrag:

Erstens: Nicht nur Gesprächsbereitschaft, sondern durchaus Sympathie für die Herab­setzung des passiven Wahlalters (der Redner hat einen Versprecher – Abg. Dr. Matz-


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